Abgabenordnung

Aktualisiert im September 2022

Was ist die Abgabenordnung?

In der Abgabenordnung (AO) sind die grundsätzlichen Vorschriften zum Steuerrecht enthalten.
 

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Innerhalb des Steuerrechts gibt es weitere Aufteilungen in konkretere Gesetze, wie das Einkommenssteuergesetz, welche Bestimmungen zur Höhe und Abgabe der Steuern beinhaltet. Die Abgabenordnung wird auch das bedeutendste Gesetz des Steuerrechts, „steuerliches Grundgesetz“ oder „Mantelgesetz“ des Steuerrechts genannt. Hier werden die Grundregeln der Besteuerung zusammengefasst, welche von den Bundesfinanzbehörden, sowie Landesfinanzbehörden, verwaltet und umgesetzt werden. Die AO ist in neun Teile gegliedert, die den zeitlichen Ablauf der Besteuerung darstellen.

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Die Abgabenordnung beinhaltet folgende Hauptpunkte:

  • Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
  • Festsetzung von Steuern
  • Erhebung von Steuern
  • Vollstreckung von Steuern
  • Steuerschuldrecht  
  • Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsrecht
  • Gemeinnützigkeitsrecht

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Wo liegt der Geltungsbereich?

Die Abgabenordnung wird für alle Steuern und Steuervergütungen angewandt, die durch die Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden.

Wie ist die Abgabenordnung gegliedert?

Die Abgabenordnung ist in neun einzelne Abschnitte gegliedert, die den zeitlichen Ablauf der Besteuerung darstellen.

1. §§ 1–32 AO Die einleitenden Vorschriften erläutern die steuerlichen Grundbegriffe, sowie Definitionen von Steuern und Erklärung von Begriffen wie Wohnsitz, Finanzbehörde, usw.

„Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“§ 3 Abs. 1 Satz 1 A

Des Weiteren wird die Sicherheit des Steuergeheimnisses dargelegt, da der Steuerpflichtige sehr private Daten anzugeben hat, wobei die Finanzbehörde die Geheimhaltung der Geheimnisse gewährleisten muss.

2. §§ 33–77 AO Als nächstes wird das Steuerschuldrecht betrachtet. Hier wird das Verhältnis zwischen dem Staat und dem Steuerschuldner erläutert, und die Ansprüche, die sich daraus ergeben, wie Erstattungsansprüche. Ebenso werden Begriffe wie Steuerschuldner und Steuerpflichtiger erklärt. 

3. §§ 78–133 AO Danach werden die allgemeinen Verfahrensvorschriften dargestellt, die die Grundsätze der Gleichmäßigkeit und Gesetzesmäßigkeit der Besteuerung erläutern. Regelungen zur Auskunftspflicht, Mitwirkungspflicht, sowie Vorschriften zur steuerlichen Fristenberechnung, Fristenverlängerung, Begriffserklärung zu Verwaltungsakt. 

4. §§ 134–217 AO Hier befindet sich der Kern der Abgabenordnung mit der Durchführung des Besteuerungsverfahrens, wobei die jeweiligen Rechte und Pflichten der Behörden und Steuerpflichtigen genau dargestellt werden. Besonders wichtig hierbei ist die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen, da die Finanzbehörden auf genau Angaben und Daten angewiesen sind. Hierbei gibt es auch Regelungen zur Steuererklärungs- und Buchführungspflicht, wer diese durchzuführen hat und wie Bücher zu führen sind. Des Weiteren wird festgeschrieben, dass die Steuer mittels des Steuerbescheides festgelegt werden.  Regelungen zur Steuerfestsetzung, Vorschriften zur Bestandskraft von Steuerbescheiden und zur steuerlichen Außenprüfung. 

5. §§ 218–248 AO Die Vorschriften über das Erhebungsverfahren setzen die Fälligkeit der Steuer fest und die Folgen einer verspäteten Steuerzahlung, die Erhebung von Versäumniszuschlägen. 

6. §§ 249–346 AO Bestimmungen zu Zwangsvollstreckungen wegen Geldforderungen oder Kosten. 

7. §§ 347–367 AO Vorschriften zu außergerichtlichen Rechtsbefehlsverfahren dient dem Rechtsschutz der Steuerpflichtigen und der Vereinfachung der Finanzbehörden, da Ihre Entscheidungen so nicht gerichtlich überprüft werden müssen. Des Weiteren ist das Einspruchsverfahren kostenfrei für den Steuerpflichtigen.

8. §§ 369–412 AO Vorschriften über Straf- und Bußgeld und materielle Vorschriften über Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. 

9. §§ 413 AO Schlussvorschriften erklären die Grundrechte, die durch die Abgabenordnung eingeschränkt sind. Hierbei werden die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person, das Briefgeheimnis, sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. 

 

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