Aktualisiert im September 2022
Die Bilanz ist ein Instrument des Rechnungswesens, um die Herkunft des Kapitals und die Vermögensgegenstände eines Unternehmens darzustellen. Zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung bildet die Bilanz den Hauptbestandteil des Jahresabschlusses. Die Schlussbilanz muss mit der Eröffnungsbilanz im darauffolgenden Jahr übereinstimmen und beruht auf den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).
Es gibt 2 Arten der Bilanz - die Handelsbilanz und die Steuerbilanz.
Die Buchführungspflicht gilt hierbei nicht für alle Unternehmen, da sie von folgenden Kriterien abhängt.
Im Allgemeinen kann man sagen das die Buchführungspflicht von der Rechtsform eines Unternehmens abhängt. Angefangen beim kleinsten Unternehmer, dem Freiberufler, muss hier keine Bilanz erstellt werden. Diese sind nur dazu verpflichtet eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erstellen.
Hingegen Einzelkaufleute müssen nur eine Bilanz erstellen, wenn der gesamte Umsatz bei 600.000 Euro liegt.
Personengesellschaften (OHG, KG) müssen eine Bilanz erstellen, sind aber nicht dazu verpflichtet diese zu veröffentlichen.
Hingegen Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sind dazu verpflichtet eine Bilanz zu erstellen und diese auch im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, damit dadurch die Sicherheit für Gläubiger erhöht wird.
Zusammengefasst kann man dabei sagen, dass jeder, der nicht bilanzierungspflichtig ist einfach nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen kann und sich somit Zeit und Aufwand spart. Eine Bilanz ermöglicht jedoch Transparenz und bildet Vertrauen für alle Interessentengruppen.
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Es werden drei Funktionen in einer Bilanz unterschieden.
Als Erstes gibt es die Informationsfunktion, da die Bilanz als Informationsquelle für Interessengruppen, wie Banken oder Investoren, genutzt wird, aus der man direkt die aktuelle Vermögenslage eines Unternehmens herauslesen kann.
Durch die Dokumentationsfunktion können die Geschäftsvorfälle rechtlich nachgeprüft werden.
Die Gewinnermittlungsfunktion ermöglicht den Gewinn eines Unternehmens klar abzugrenzen.
Auf der linken Seite der Bilanz stehen Aktiva oder die Vermögenswerte wie das Anlagevermögen oder Umlaufvermögen. Hierbei enthält das Anlagevermögen alle Grundstücke und Gebäude eines Unternehmens sowie Maschinen und andere Gegenstände, die dem Unternehmen langfristig dienen. Zum Umlaufvermögen hingegen gehören kurzfristige Werte, wie zu verbrauchende Vorräte oder die Kasse der Firma.
Die rechte Seite der Bilanz hingegen stellt dar, mit welchen Mitteln das Vermögen auf der linken Seite finanziert wurde. Die oberste Position ist immer das Eigenkapital. Danach werden Rückstellungen und die Verbindlichkeiten dargestellt. Die Rechnungsabgrenzungsposten stellen die Vorgänge dar, bei denen Ausgabe und Aufwand in zwei verschiedenen Geschäftsjahren stattfand.
Die Bilanzsumme ist die Differenz zwischen Aktiva und Passiva.
Die Steuerbilanz ist eine Aufstellung des Betriebsvermögens. Diese wird auf Grundlage des Steuerrechts (Einkommenssteuergesetzes § 4 EStG) erstellt und richtet sich an das Finanzamt. Die Steuerbilanz leitet sich von der Handelsbilanz ab und verfolgt das Maßgeblichkeitsprinzip § 5 Abs. 1 EStG.
Der Hauptunterschied liegt jedoch in der Abgabe der Bilanz, da sich die Steuerbilanz an das Finanzamt richtet, da nur der steuerliche Gewinn ermittelt wird. Des Weiteren gilt die Steuerbilanz als Instrument zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer.
Einfach gesagt kann durch die Steuerbilanz die wirtschaftliche Leistung eines Unternehmens schnell herausgefiltert werden und somit eine einfache Besteuerung für genau diese Leistung ermittelt werden.
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