Führen sie einen weiteren Haushalt an ihrem Beschäftigungsort? Dann können Sie das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Bis zu 1.000 Euro kann monatlich abgesetzt werden. Zusätzlich können notwendige Einrichtungsgegenstände in voller Höhe abgesetzt werden. Außerdem sind Fahrtkosten für wöchentliche Heimfahrten und Umzugskosten ebenfalls absetzbar. In den ersten 3 Monaten nach dem Umzug sind Mehraufwendungen für Verpflegung angesehen als Werbungskosten.
Die folgenden vier Punkte müssen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt sein:
Als erstes muss man weiterhin einen eigenen Haushalt am ersten Wohnort besitzen und mindestens 10 Prozent der laufenden Wohnungskosten zahlen. Außerdem müssen Argumente gesammelt werden, dass dort der Lebensmittelpunkt ist. Einer der gängigsten Gründe ist Familie oder Kinder. Der Arbeitsplatz muss weiter als eine Stunde entfernt sein, um eine Zweitwohnung absetzen zu können, denn sonst kann das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung ablehnen. Zusätzlich müssen die Kosten belegt werden können, besonders die Unterkunftskosten.
Wenn sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen, wird das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung anerkennen. Jetzt können folgende Aufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.
Die Hauptkosten, die mit einem neuen Wohnsitz verbunden sind, sind Unterkunftskosten. Diese beschreiben Ausgaben, die normalerweise monatlich anfallen. Folgende Aufwendungen sind in den Unterkunftskosten beinhaltet:
Herbei werden 12.000 Euro im Jahr berücksichtigt.
Als notwendige Einrichtungskosten können Gegenstände wie Küche, Kühlschrank, Waschmaschine, Bett, Nachttisch, Schrank, Tisch, Stühle, Lampen oder Badezimmereinrichtung angesehen werden. Falls das Finanzamt dies ablehnt, können sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Zusätzlich können Fahrtkosten abgesetzt werden. Diese berücksichtigen wöchentliche Heimfahrten, für die eine Entfernungspauschale gilt. Pro Kilometer werden hierbei 0.30 Euro anerkannt, wenn das eigene Auto genutzt wird. Außerdem können die Fahrtkosten bei Benutzung der Bahn und Umzugskosten auch abgesetzt werden. Hierzu gehören alle Aufwendungen für Umzugshelfer, Umzugswagen oder sogar die Umzugskartons.
Da eine doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst sein muss, sind folgende Gründe besonders wichtig. Ein triftiger Grund einer Zweitwohnung ist eine Versetzung des Arbeitgebers. Ebenso ein Wechsel des Arbeitsplatzes. Eine neue Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses außerhalb des Wohnortes ist ein weiterer wichtiger Grund. Das Ziel einer Zweitwohnung ist das schnellere Erreichen der Tätigkeitsstätte, deswegen muss diese mehr als eine Stunde von dem Erstwohnsitz entfernt sein.
An diesem Punkt könnte man sich auch überlegen einen Freibetrag eintragen zu lassen. Ist die doppelte Haushaltsführung mit dauerhaften Zusatzkosten verbunden, macht ein Freibetrag definitiv Sinn. Für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren müssen Sie einen Antrag stellen.
Damit das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung validiert, muss ein eigener Haushalt mit Lebensmittelpunkt geführt werden. Ein eigener Haushalt muss den Lebensbedürfnissen entsprechen und von ihnen oder ihrem Partner gemietet sein. Zusätzlich muss eine finanzielle Beteiligung der laufenden Kosten stattfinden. Diese Beteiligung beträgt mindestens 10 Prozent und kann in Miete, Mietnebenkosten oder Aufwendungen für Lebensmittel verrechnet werden. Außerdem muss das tägliche Pendeln unzumutbar sein, das heißt, dass der Ort des eigenen Hausstands und der Beschäftigungsort auseinanderfallen müssen . Hier wird jeder Fall individuell betrachtet und ausgewertet, da man nicht pauschal eine Zeit oder Kilometerentfernung festlegen kann.
Der Lebensmittelpunkt wird so definiert, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen auf Dauer am Erstwohnsitz ist. Der Arbeitnehmer muss die Wohnung mindestens sechsmal im Jahr besuchen. Befindet sich der eigene Hausstand im Ausland, sollte man dort mindestens einmal im Jahr hinfahren. Es ist jedoch nicht entscheidend für das Finanzamt wo der Haupt- oder Nebenwohnsitz eingetragen ist.
Als Arbeitnehmer füllen sie die Anlage N aus, um eine doppelte Haushaltsführung geltend zu machen. Die Mehraufwendungen können hier als Werbungskosten eingetragen werden. Eine doppelte Haushaltsführung ist unbefristet und gilt somit für den gesamten Beschäftigungszeitraum.
Sie müssen nicht sehr ins Detail gehen, wenn Sie unsicher sind. Unsere Experten werden den Fall prüfen.