Aktualisiert im September 2022
Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer. Alle natürlichen Personen, die Ihren gewöhnlichen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sind unbeschränkt mir Ihrem Welteinkommen einkommensteuerpflichtig und müssen ihr Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit versteuern. Grundlage der Einkommensteuer bildet das Einkommensteuergesetz (EStG). Die Einkommensteuer wird grundsätzlich von den Bundesländern erhoben. Es handelt sich um die bedeutendste Einnahmequelle der öffentlichen Haushalte.
Das Einkommensteuerrecht wird durch folgende Prinzipien geprägt:
Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Natürliche Personen die nicht die genannten Voraussetzungen erfüllen, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig.
Der Einkommensteuer unterliegen sieben Einkunftsarten:
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§13 bis 14a EStG)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17 EStG)
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§18 EStG)
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§19 EStG)
Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 EStG)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§21 EStG)
Sonstige Einkünfte (§22 EStG)
Die Einkommensteuer wird grundsätzlich nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs veranlagt. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Das jährlich zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Einkommensteuertarif. Der Einkommensteuertarif gibt an wieviel Steuern auf ein gegebenes Einkommen zu sind. Für Deutschland wird es in §32a EStG festgelegt.
Die Werte x, y und z werden wie folgt ermittelt:
x = Das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen
y = 1/10.000 des Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens
z = 1/10.000 des 13 769 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens
Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.
Nehmen wir an, dass ein Arbeitnehmer, nicht verheirtet, 40.000 Euro verdient. Die Durchschnittsbelatung beträgt 21,92%. Die Einkommensteuererklärung schlüsselt sich wiefolgt auf:
Die zu zahlendende Einkommensteuer beträgt 8766 Euro. Dazu gerechnet wird der Solidaritätszuschlag. In diesem Beispiel wird ein Durchschnittssatz in der Höhe von 1,21 % angewendet.
Der Arbeitnehmer muss 9.248,13 Euro Einkommensteuer zahlen.
Der Aufbau des Einkommensteuertarifs wird dadurch bestimmt, dass die Steuerbelastung, aufgrund steuerlichen Gerechtigkeit und sozialen Gründen, der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen angepasst sein muss. Die Steuerbelastung steigt linear an, sprich bei steigendem Einkommen steigt auch die Steuerbelastung. Hier können Sie die Einkommensteuer berechnen und weitere Informationen erhalten.
Abgabestichtag ist der 31. Mai. Die Abgabefrist verlängert sich, wenn ein die Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein durchgeführt wird.
Trifft einer der unten genannten Punkte zu, sind Sie zur Einkommensteuererklärung verpflichtet. Haben Sie einer dieser Einkünfte bezogen?
Es besteht die Möglichkeit die Steuererklärung freiwillig abzugeben.
Einzelunternehmer oder Personengesellschaften müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. In der Steuererklärung fließen Einkünfte aus verschiedenen Tätigkeiten ein. Wie zum Beispiel:
Sie müssen nicht sehr ins Detail gehen, wenn Sie unsicher sind. Unsere Experten werden den Fall prüfen.