Abfindung

Aktualisiert im September 2022

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine Auszahlung zusammengeballter Einkünfte in einem Kalenderjahr, auch außerordentliche Einkünfte vom Gesetzgeber genannt. Bei Verlust des Arbeitsplatzes kann man oft eine Abfindung erhalten, die durch einen Aufhebungsvertrag festgelegt werden kann. Die Abfindung wird ausgezahlt, weil der Arbeitnehmer zukünftig keinen Lohn mehr erhalten wird und agiert somit wie ein vorausgezahltes Einkommen bis die nächste Tätigkeit aufgenommen wird oder man in Rente geht. Für diese Art von Einkunft wurde eine besondere steuerrechtliche Regelung geschaffen. Bei Sozialversicherungsbeiträgen hingegen sieht das etwas anders aus. Diese müssen nur nachgezahlt werden, wenn Sie freiwillig krankenversichert sind und eine Abfindung erhalten. 

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Wie wird die Abfindung versteuert? 

Da in Deutschland ein progressiver Steuersatz herrscht, steigen die Steuersätze mit steigendem Einkommen. Das heißt, erhalten sie am Ende einer Tätigkeit eine Abfindung, würde der Steuersatz besonders hoch liegen durch das zusätzliche Gehalt. Damit die Steuersätze nicht unverschämt hoch sind, gibt es eine steuerliche Erleichterung, die Fünftel-Regelung. Bei dieser Regelung wird die Abfindung und die daraus folgenden Steuern gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt.

Erst seit einigen Jahren müssen Abfindungen versteuert werden. Diese waren bis zu 2003 steuerfrei. Jedoch gibt es eine mögliche Steuererleichterung durch die Fünftel-Regelung.

Voraussetzungen für die Fünftel-Regelung

  • Kündigung muss von Seiten des Arbeitgebers ausgesprochen werden
  • Abfindung wird für Verlust der Tätigkeit gezahlt
  • Abfindung muss als außerordentliche Einkunft angesehen werden
  • Abfindung ist eine Einmalzahlung

Berechnung der Fünftel- Regelung

Ein Arbeitnehmer erhält ein Jahreseinkommen von 45.000 Euro und eine Abfindung in Höhe von 60.000 Euro. Daraufhin wird die Steuer wie folgt berechnet. 

Einkommenssteuer für Jahreseinkommen (45.000 Euro)  7.412 Euro 
1/5 der Abfindung (von 60.000) 12.000 Euro 
Jahreseinkommen+1/5 der Abfindung  57.000 Euro
Einkommenssteuer von Jahreseinkommen+Abfindung 11.099 Euro
Differenz der beiden Einkommenssteuerbeträgen 3.687 Euro
Differenz mal 5  18.435 Euro 
Einkommenssteuer des Jahreseinkommen+Differenz mal 5= zu zahlende Steuern 25.847 Euro

Den größten Effekt hat die Fünftel-Regelung auf ein sehr hohes zu versteuerndes Gehalt und wenn die Differenz zwischen der Abfindung und dem Gehalt besonders hoch ist.

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Wo ist die Abfindung in der Steuererklärung einzutragen?

Die Abfindung ist in der Anlage N in „ermäßigt besteuerte Entschädigung“ einzutragen, wenn die Fünftel-Regelung angewendet wurde. Falls diese steuerliche Erleichterung nicht angewendet wurde, muss die Abfindung in Zeile 18 eingetragen werden und die daraus folgende Lohnsteuer in Zeile 19.  

Eine gemietete Wohnung durch den Arbeitgeber oder ein Dienstwagen kann trotzdem weiter genutzt werden auch nach der Auszahlung der Abfindung. Alles weitere jedoch muss durch den Arbeitgeber versteuert werden.

Splitten der Abfindung in 2 Teile?

Die Abfindung in zwei Teile zu splitten hört sich zu Beginn sehr sinnvoll an, da dadurch im Folgejahr kein Einkommen mehr zu versteuern ist und somit Freibeträge wie der Kinderfreibetrag, die Steuerlast verringern.

Die Fünftel-Regelung kann jedoch nicht mehr auf alle Raten angewandt werden, wenn die Abfindung gesplittet wird. Nur im Falle, dass nicht mehr als 10% der Abfindung in das nächste Kalenderjahr verschoben wird, lässt das Bundesfinanzministerium die Fünftel-Regelung bei einer Splittung ins nächste Kalenderjahr gelten.

Wann kann die Fünftel-Regelung nicht angewendet werden?

  • Änderungskündigung
  • Kündigung seitens des Arbeitnehmers
  • Betriebsübergang
  • Andere Tätigkeit innerhalb der Firma
  • Versetzung
  • Wenn Abfindung von Anfang an vertraglich festgelegt wurde

Eine Abfindung darf nicht von Anfang an vertraglich besprochen worden sein, sonst darf die Fünftel-Regelung nicht angewendet werden, so entschied das Finanzgericht München 1999. Außerdem muss die Abfindung in Zusammenhang mit einer Entlassung stehen, wie im Falle einer Kündigung oder eines Gerichtsurteils. Die Fünftel-Regelung ist außerdem nur anzuwenden, wenn es sich um eine Einmal-Auszahlung handelt und nicht in Raten.

Seit 2018 wurde erlaubt, dass eine Abfindung auch steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden darf. Dies ist nur möglich, wenn die Abfindung in eine Pensionskasse, eine Direktversicherung oder in einen Pensionsfonds eingezahlt wird. Eine spätere Betriebsrente ist jedoch immernoch voll zu versteuern. Die Frührente ohne Nachteile ist eine weitere Möglichkeit einer Abfindung. Arbeitnehmer ab 55 Jahren können davon profitieren.

Wo wird die Fünftel-Regelung beantragt?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für das Anwenden der Fünftel-Regelung zuständig, wenn er alle relevanten Information über das Einkommen hat, und sich somit ein Steuerersparnis ergibt.

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