Kapitalertragsteuer

Was wird besteuert?

Besteuert werden die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Es handelt sich dabei um Kapitalerträge auf Gewinn und Geldanlagen. Im Privatvermögen erzielte Kapitalerträge unterliegen einem gesonderten Steuertarif. Die Kapitalertragssteuer (KEST) ist  eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Besteuert werden unter anderen der Gewinn aus folgender Kapitalerträge:

  • Beteiligungen an Aktiengesellschaften
  • Veräußerung von Aktien
  • Investmentfonds
  • Termingeschäften
  • Zinsen vom Sparbuch, Girokonten

Die Kapitalertragsteuer wurde von den Ländern erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen neu geregelt. Seit Januar 2009 hat die Kapitalertragsteuer eine abgeltende Wirkung für Privatpersonen. Dadurch wird die Kapitalertragsteuer zu einer endgültigen Steuer. Die Kapitalertragsteuer wird zur Abgeltungsteuer. Es handelt sich nun um eine Quellsteuer. Die Steuer wird durch die geschäftsführende Bank einbehalten und an das zuständige Fianzamt abgeführt. Das deutsche Steuerrecht wird dadurch vereinfacht.

 Inhaltsverzeichnis

 Wer zahlt die Steuer?
 Kapitalertragsteuer oder Abgeltungsteuer? 
 Wie hoch ist die Steuer? 
 Wie kann die Kapitalertragsteuer zurückgeholt werden? 
 Beispiel 
 Wo und wann trage ich die Kapitalertragsteuer ein? 

Wer zahlt die Steuer?

Die Kapitalertragssteuer entsteht, wenn dem Gläubiger die Kapitalerträge zufließen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Kapitalertragssteuer ebenfalls einbehalten. Für bestimmte Körperschaften gelten Ausnahmen beim Abzug der Kapitalertragssteuer.

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Kapitalertragsteuer oder Abgeltungsteuer?

Seit Januar 2009 wurde aus der Kapitalertragsteuer die Abgeltungsteuer. Hier finden Sie die Unterschiede auf einen Blick:

  • Die Spekulationsfrist für Aktiengewinne entfällt. Durch die Abegeltungssteuer müssen immer alle Einkünfte aus dem Kapitalvermögen versteuert werden. Die Dauer spielt keine Rolle mehr.
  • Die Abgeltungsteuer ist bei der Einkommensteuer nicht mehr anrechenbar.
  • Das Halbeinkünftverfahren für Dividenden im Privatvermögen wurde abgeschafft. Sie sind jetzt voll zu versteuern. Für Gewinne aus Wertpapieren im Betriebsvermögen, wird nun das Teileinkünfteverfahren angewendet. Dabei werden Gewinne mit 60% versteuert.

Wie hoch ist die Steuer?

Die Kapitalertragsteuer beträgt grundsätzlich 25 Prozent. Zuzüglich dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Seit Januar 2009 besteht für im Inland ansässige Privatpersonen grundsätzlich eine abgeltende Wirkung. Dabei handelt es sich um die Abgeltungsteuer. Das gilt auch für beschränkt steuerpflichtige Personen. Bei einem Grenzsteuersatz niedriger als 25 Prozent, können die Kapitalerträge in eine Veranlagung zur Einkommensteuer einbezogen werden. Dies erfolgt jedoch nur auf Antrag.

Wie kann die Kapitalertragsteuer zurückgeholt werden?

Seit 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungssteuer in Deutschland. Seitdem gilt eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25%. Aufgrund der abgeltenden Wirkung kann der Einkommensteuerzahler, dessen Grenzsteuersatz unter 25% liegt, sich die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen. Das heißt, dass die Kapitalertragssteuer zurückgefordert werden kann. Die Höhe einer Rückzahlung hängt von der Einkommenssituation ab. Personen deren Kapitalerträge bis zu 801€ betragen (bei alleinstehenden Personen) bzw. bis zu 1.602€ (bei verheirateten Personen) sind von der Abgeltungssteuer befreit.

Beispiel

Ein verheiratetes Paar besitzt Aktien. Sie machen einen Gewinn von 2.500€. Aufgrund eines schlechten Aktiengeschäftes, machen sie einen Verlust von 900€. Der Gesamtgewinn (2.500 – 900) beträgt 1.600€. Sie haben die Freibetragsgrenze noch nicht erreicht und sind daher von der Abgeltungssteuer befreit. Ein Freistellungsauftrag muss vom Steuerzahler bei dessen Bank eingereicht werden.

Wo und wann trage ich die Kapitalertragsteuer ein?

Im Anlage KAP werden Einkünfte aus Kapitalvermögen eingetragen. Hier finden Sie einen Überblick wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss:

Zu beachten: Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) entfällt die Besteuerung. Die Abgabe der Anlage KAP ist nicht notwendig. In folgenden Fällen sollte die Anlage KAP jedoch ausgefüllt werden:

  • Der Spitzensteuersatz liegt unter 25 %. Die von der Bank zu hoch einbehaltene Kapitalertragsteuer kann zurückerstattet werden.
  • Im Veranlagungsjahr wurden weniger als 801 EUR (Ehegatten 1.602 EUR) Kapitalerträge erzielt. Die Steuer wurde einbehalten, weil kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag erteilt wurde.
  • Es sind Verluste aus Börsengeschäften entstanden. Beispielsweise durch Aktienverkäufen. Von der Bank wurden die Verluste nicht mit den Gewinnen verrechnet.
  • Sie haben steuerpflichtige Kapitalerträge erhalten, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Dabei handelt es sich um private Darlehen oder ausländische Geldanlage.
  • Von der Bank nicht berücksichtigte ausländische Quellensteuer auf die Einkommensteuer können angerechnet werden.
  • Die Bank hat die Kirchensteuer nicht einbehalten (obwohl Kirchensteuerpflicht besteht). 
  • Als Beteiligter an einer Kapitalgesellschaft können die Erträge freiwillig nach dem Teileinkünfteverfahren mit der tariflichen Einkommensteuer besteuert werden. Dadurch können hohe Finanzierungskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden

Die wichtigsten Steuerformulare finden Sie hier.