Krankengeld

Aktualisiert im September 2022

Was ist Krankengeld?

Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist. Denn in den meisten Fällen wird ab diesem Zeitpunkt kein Lohn mehr gezahlt und das Krankengeld agiert somit als Lohnersatzzahlung. Außerdem haben Praktikanten, Studenten und Bezieher des Arbeitslosengeld 2 auch keinen Anspruch auf Krankengeld.

Langläufige Erkrankungen wie schwere Infektionen, ein Autounfall oder Knochenbruch erfordern meistens eine längere Ausfallzeit. In den ersten sechs Wochen wird ihnen aber dafür erstmal das Gehalt normal weiter ausgezahlt. Nach sechs Wochen tritt dann, falls Sie gesetzlich krankenversichert sind, das Krankengeld in Kraft und deckt den fehlenden Lohn ab. Dies wirkt sich später steuerlich auf das gesamte zu versteuernde Einkommen aus, womit wir Ihnen behilflich sein können!

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Sonderfall

Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen sich extra darum kümmern, dass sie Krankengeld erhalten. Hierbei gibt es vier Möglichkeiten:

  • Ermäßigter Beitrag von 14,9% - damit erhalten sie jedoch kein Krankengeld
  • Normaler Beitrag von 15,5 % - hierbei erhalten sie Krankengeld, wie alle anderen Arbeitnehmer, nach 43 Tagen Arbeitsunfähigkeit. Auch Basisschutz genannt.
  • Wahltarif mit Krankengeldanspruch – individuell abhängig
  • Private Krankentagegeldversicherung

 

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Wenn sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben sie Anspruch auf Krankengeld (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

  • Stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus
  • Aufenthalt in einer Reha-Einrichtung
  • Länger als sechs Wochen erkrankt
  • Antritt einer neuen Stelle und Erkrankung in den ersten vier Wochen
  • Arbeitslosengeld 1 und eine längere Erkrankung als sechs Wochen

Was ist zu beachten?

Besonders wichtig zu beachten ist, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche nach Arztbesuch bei der Krankenkasse einzureichen ist. Die Krankschreibung ist außerdem ohne Unterbrechung auszuschreiben, das heißt gilt die Krankschreibung bis Donnerstag, müssen sie am Tag danach, in diesem Fall Freitag, erneut zum Arzt für eine Krankschreibung.

Familienversicherte, wie Ehegatten und Kinder, haben jedoch keinen Anspruch auf Krankengeld. Diese sind zwar gesetzlich mitversichert, sind aber nicht Hauptträger der Versicherung und haben somit keinen Anspruch.

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Muss ein Antrag auf Krankengeld gestellt werden?

Hierbei muss kein gesonderter Antrag gestellt werden, sondern die Krankenkasse nimmt Kontakt mit Ihnen auf. Als Erstes muss eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt werden, welche dieser dann auch wieder zurück an die Krankenkasse zu schicken hat. Somit kann die Krankenkasse dann auf Grundlage des Gehalts das Krankengeld berechnen.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird vom Arzt ausgefüllt und ist bei der Krankenkasse und beim Arbeitgeber einzuhändigen. Eine Kopie sollte der Arbeitnehmer auch für sich behalten, um die lückenlose Arbeitsunfähigkeit im Falle eines Missverständnisses zu belegen.

Um zu garantieren, dass der Krankenschein auch wirklich bei ihrer Krankenkasse ankommt, sollten sie diesen per Eischreiben mit Rückschein versenden, da sie somit die genauen Zeitangaben über Eingang und Annahme ihres Briefes bekommen. Daraufhin wird ihr Fall geprüft und die Auszahlung kann beginnen.

Sie sollten des Weiteren in Kontakt mit ihrem Arbeitgeber bleiben, da dieser auch während ihrer Krankenphase wissen sollte, wann sie ungefähr wieder am Arbeitsplatz zu erwarten sind.

Wie wird das Krankengeld berechnet?

Für die Höhe des Krankengeldes gibt es gesetzliche Vorschriften. Diese beinhalten, dass das Krankengeld 70 Prozent des Bruttoverdienstes beträgt, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Mit dem geringeren Betrag wird dann weitergerechnet. Hiervon wird dann der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung abgezogen. Der Restbetrag ist dann das ausgezahlte Krankengeld. Der Krankengeld-Höchstbetrag liegt bei 2.782 Euro, selbst wenn das Nettoeinkommen erheblich höher ist. Die Lücke zwischen Nettogehalt und Krankengeld kann durch eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung geschlossen werden. Wird das Krankengeld bezogen, müssen keine Versicherungsbeiträge gezahlt werden.

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Wie lange wird Krankengeld bezahlt?

Das Krankengeld wird bis zu 78 Wochen oder 19,5 Monate ausgezahlt. Die Zeit der Krankschreibung muss hier nicht an einem Stück stattfinden, sondern muss lediglich in einem Zeitraum von 3 Jahren passieren, da die Zeiträume einfach zusammengezählt werden. Der einzig wichtige Punkt hier ist, dass die Erkrankung dieselbe sein muss, sonst entfällt der Anspruch auf Krankengeld. Dieser Anspruch pausiert, solange der Gehalt von Arbeitgeber oder Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Falls nach 3 Jahren dieselbe, immer noch nicht ausgeheilte Krankheit wieder auftritt, beginnt der Anspruch auf Krankengeld wieder, wenn sie kein Arzt wegen dieser bestimmten Krankheit in den letzten 6 Monaten krankgeschrieben hat.

 

Wie ist das Krankengeld steuerlich zu betrachten?

Das Krankengeld ist steuerfrei, denn es unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG b). Das Krankengeld wird jedoch auf das zu versteuernde Einkommen hinzugerechnet, woraus sich ein höherer Steuersatz bildet.

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Steuererklärung, wie man das Krankengeld korrekt berücksichtigt?

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Was passiert, wenn der Anspruch auf Krankengeld vorüber ist?

Falls sie nach 78 Wochen immer noch die gleiche, weiterführende Krankheit haben, könnte dies auf eine Erwerbsunfähigkeit hinweisen, was dann den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ergibt. 3 Monate vor Auslaufen des Krankengeldes weist die Krankenkasse daraufhin. Es wird evaluiert ob ein Reha-Besuch von 3-6 Monaten zur endgültigen Genesung beitragen würde oder ob ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wird.