Aktualisiert im September 2022
Hierbei handelt es sich um den prozentualen Anteil des Bruttoeinkommens, der als Steuer abgezogen wird. Damit die Steuer berechnet werden kann, sind Steuersätze notwendig. Diese unterscheiden sich von Steuer zu Steuer. Des Weiteren gibt es unterschiedliche Steuertarife für verschiedene Steuerarten. Der Steuerbetrag ist abhängig von einer Bemessungsgrundlage und dem Steuersatz.
Einkommenssteuersatz | abhängig vom Einkommen: zw. 14% und 45% |
Eingangssteuersatz | 14% |
Spitzensteuersatz | 42% |
Reichensteuersatz | 45% |
Grenzsteuersatz | individueller Spitzensteuersatz für Lohnerhöhung |
Persönlicher Durchschnittssteuersatz | gründsätzlicher Prozentsatz mit dem das Einkommen versteuert wird |
Umsatzsteuer | 19% (7% für Lebensmittel, Hotels oder Pflanzen) |
Gewerbesteuer | individuell von Gemeinden festgelegt |
Körperschaftstseuer | 15% |
Schenkungs-/Erbschaftssteuer | individuell nach Höhe und Vrhältnis der Personen |
Kirchensteuer | 8 - 9% |
Abgeltungststeuer | 25% (oder darunter) |
Solidaritätszuschlag | 5,5% |
Der Eingangssteuersatz in Deutschland liegt bei 14%. Dieser kann bis zu 42% steigen. Jedoch gibt es einen Grundfreibetrag (9.168 Euro für Alleinstehende und 18.336 für Verheiratete), bei dem keine Steuern bezahlt werden müssen. Darüber hinaus gibt es auch einen Spitzensteuersatz (42%), der ab einer bestimmten Einkommenshöhe gezahlt werden muss. Die Steuersätze werden somit prozentual vom Brutto-Einkommen abgezogen.
Für die Umsatzsteuer gibt es unterschiedliche Steuersätze, wobei es auf die Art der Unternehmung ankommt. Die Steuer fällt hier für Unternehmen zu Beginn der Tätigkeit an. Der reguläre Steuersatz beträgt hier 19% auf den Umsatz, jedoch gibt es auch einen ermäßigten Steuersatz von 7% für Unternehmungen im Bereich von Lebensmitteln, Hotels oder Pflanzen.
Da hier die Bemessungsgrundlage die persönlichen Lebensverhältnisse beinhaltet, ist die Einkommensteuer (14%-42%) individuell zu betrachten. Einen festen Steuersatz gibt es hier demnach nicht, sondern unterscheidet sich durch Einkommen und Lebensumstände wie Ehepartner oder Kinder.
Der Durchschnittssteuersatz ist der Steuersatz, mit dem das Einkommen grundsätzlich versteuert wird. Dieser ist bei jedem Einkommen unterschiedlich, da es in Deutschland einen progressiven Steuersatz gibt, der steigt bei höherem Einkommen. Die unterschiedlichen Steuersätze in Abhängigkeit vom Einkommen kann man in einer Steuertabelle nachlesen.
Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ist auch mehr oder weniger individuell und wird von den jeweiligen Gemeinden festgelegt, da diese die Last der gewerblichen Unternehmen tragen. Solche beinhalten Strom, Wasser oder Gas. Somit agiert die Steuer wie ein finanzieller Ausgleich für die genannten Lasten.
Werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden diese normalerweise mit der Abgeltungssteuer (25%) versteuert. Dieser Betrag ist grundsätzlich festgelegt und es muss auch keine Einkommenssteuererklärung auf das Kapitalvermögen erstellt werden. Liegt der persönliche Grenzsteuersatz jedoch unter 25%, lohnt es sich das Kapitalvermögen in die Steuererklärung einzutragen, da somit Steuern zurückerstattet werden, da ein geringerer Steuersatz vorliegt.
Die Körperschaftssteuer muss nur von Kapitalgesellschaften bezahlt werden, welche als juristische Personen agieren. Der Steuersatz wurde hier auf 15% auf das zu versteuernde Einkommen festgelegt. Als Zusatz muss eine Körperschaftssteuererklärung erstellt werden.
Bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer fallen unterschiedliche Steuersätze an, die je nach Verhältnis der Personen und Höhe der Schenkung oder Erbschaft berechnet werden.
Die Berechnung des persönlichen Steuersatzes ist relativ einfach. Dafür nehmen sie die von ihnen gezahlte Einkommenssteuer mal Hundert und teilen das Ergebnis durch das gesamte Jahreseinkommen. Wie hoch Ihre Einkommenssteuer und Jahreseinkommen ist, können sie in ihrem Steuerbescheid nachlesen.
Einkommen: 40.000 Euro
Einkommenssteuer: 8.569 Euro
Berechnung Steuersatz: 8.569 x 100/ 40.000 = 21.42 %
Da es durch den progressiven Steuersatz ein erheblich hoher Steuersatz wäre, wenn man das Jahreseinkommen und die Abfindung zusammenrechnen würde, hat der Staat eine Regelung erstellt, die dem Steuerzahler zu Gute kommt. Hierbei wird die Abfindung gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt. Danach wird es jedoch etwas komplizierter. Denn hier wird zuerst das Einkommen + ein Fünftel der Abfindung gerechnet. Von diesem Betrag ergibt sich dann die Einkommenssteuer. Danach wird das Jahreseinkommen ohne Abfindung betrachtet und die Einkommenssteuer errechnet. Daraufhin wird die Differenz der beiden Einkommenssteuern ermittelt und das Ergebnis mit fünf multipliziert. Das Ergebnis wird dann auf die Einkommenssteuer des Jahreseinkommens addiert, welcher dann der Betrag ist, den sie als Steuern bezahlen müssen. Die Abfindung wird auch in der Anlage N eingetragen.
Bei einer Gehaltserhöhung kommt logischer Weise auch ein höherer Steuersatz zum Einsatz,da es in Deutschland den progressiven Steuersatz gibt, der mit höherem Einkommen steigt. Im Einkommenssteuerrecht hat der Grenzsteuersatz eine besondere Bedeutung, denn dieser berechnet mit welchem Steuersatz das hinzukommende Einkommen durch die Gehaltserhöhung versteuert werden soll. Bis zum Grundfreibetrag von 9.168 Euro beträgt der Grenzsteuersatz 0%. Alles darüber startet mit einem Grenzsteuersatz von 14% und steigt danach progressiv an. Ab 54.951 Euro beträgt der Steuersatz 42%.
Bei außerordentlichen Einkünften gibt es einen ermäßigten Steuersatz.
Was sind außerordentliche Einkünfte?
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