Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-IdNr.) ist eine Steuernummer, die der eindeutigen Kennzeichnung von jedem Unternehmen in der EU dient. Durch die USt-IdNr. wird die Abwicklung von Geschäften zwischen EU-Ländern ermöglicht.
Nach 1993 fiel die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer beim Warenverkehr über Grenzen hinweg und somit musste ein Kontrollverfahren zur Sicherung des Steueraufkommens entwickelt werden. Die USt-IdNr. wird vom Bundeszentralamt für Steuern an die deutschen Unternehmen auf Antrag weitergegeben und gilt als Schlüssel zur Teilnahme am EU-Binnenmarkt. Das Verfahren vereinfacht das Ausstellen von Nettorechnungen zwischen Unternehmern im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr.
Das Kontrollverfahren ist somit ein EU-weiter Informationsaustausch bestimmter Daten, die in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern gesichert sind. Die entsprechenden Behörden können bestätigen, ob eine USt-IdNr. gültig ist oder nicht. Ausländische Unternehmer können sich bei ihrer zentralen Behörde die deutsche USt-IdNr. von Unternehmen bestätigen lassen, so wie auch deutsche Unternehmen sich die USt-IdNrn. Von ausländischen Unternehmen beim Bundeszentralamt für Steuern bestätigen lassen können.
Inhaltsverzeichnis Wo kann eine USt-IdNr. beantragt werden? |
1) Bei einer Firmenneugründung kann die USt-IdNr. direkt beim entsprechenden Finanzamt beantragt werden.
Neugründer reichen bei dem zuständigen Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein, bei dem ein entsprechendes Feld angekreuzt werden muss. Zusammen mit den notwendigen Angaben über die Erfassung für Zwecke der Umsatzsteuer wird dieser Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet.
2) Der Antrag kann schriftlich an folgende Adresse gerichtet werden:
Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
66740 Saarlouis
Telefax: 06831 456-120, -146, -147.
3) Alternativ kann die USt-IdNr. auf elektronischem Wege beantragt werden:
• Bei der Europäischen Kommission zur Online-Bestätigung
und
• beim Bundeszentralamt für Steuern zur Online-Bestätigung
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat auch im Falle eines Umzuges Bestand und es müssen keine neuen Vordrucke für die neuen Rechnungen erstellt werden.
Die USt-IdNr. ist eine Nummer mit 11 Stellen und beginnt jeweils mit einem zweistelligen Länderkennzeichen gefolgt von einer 9-stelligen Zahlenreihe (DE in Deutschland).
Beispiel: DE999999999
Alle Unternehmen in der Europäischen Union, die zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet sind, brauchen eine USt-IdNr.
Kleinunternehmer brauchen ebenfalls eine USt-IdNr. wenn diese Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen aus anderen EU-Ländern haben. Der Kleinunternehmerstatus eines Unternehmens gilt nur innerhalb von Deutschland.
Nach § 14 UStG muss die USt-IdNr. auf Rechnungen angegeben werden, sofern diese vorhanden ist. Die Steuernummer kann ebenfalls auf Rechnungen angegeben werden. Dabei ist es ratsam, die USt-IdNr. zu verwenden, auch wenn viele Unternehmen auch die Steuernummer verwenden, wenn dem Geschäftspartner vertraut wird. Im Gegensatz zur USt-IdNr. kann die Steuernummer missbraucht werden.
Sobald die USt-IdNr. einem Unternehmen erteilt wurde muss sich dieses mit dieser Nummer im Geschäftsverkehr ausweisen. Auf einer Homepage muss diese Nummer im Impressum notiert werden.
Sie müssen nicht sehr ins Detail gehen, wenn Sie unsicher sind. Unsere Experten werden den Fall prüfen.