Ein Zoll ist eine Abgabe, die beim Überführen von Waren über eine Zollgrenze entsteht. Im Sinne der Abgabenordnung gelten Zölle als Steuern und sind ein Instrument der Außenhandelspolitik. Man spricht von Einfuhrzoll, beim unmittelbaren Eingang von Waren in den Wirtschaftskreislauf. Es handelt sich um einen Ausfuhrzoll, wenn die Ware den Wirtschaftskreislauf verlässt. Heutzutage werden vor allem Einfuhrzölle erhoben.
In Deutschland sind Zölle Abgaben auf Waren, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden. Die Europäische Union ist auch eine Zollunion, daher werden beim Warenverkehr der Mitgliedstaaten untereinander keine Zölle erhoben. Für die Verwaltung und Erhebung der Zölle sind die Mitgliedstaaten verantwortlich. Die Einnahmen durch Zölle stehen der EU zu. Es handelt sich um eine direkte Einnahmequelle. Pro Jahr werden in Deutschland rund 5 Milliarden Euro durch Zölle eingenommen. Das nationale Zollrecht besteht aus dem Zollverwaltungsgesetz und der Zollverordnung. Der Zoll ist nach dem Bundesministerium der Finanzen, die größte nachgeordnete Behörde. Die politische und strategische Steuerung der Zollverwaltung unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen.
Nach dem Grundgesetz hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungs- und Ertragskompetenz für die Zölle. Durch die Entwicklung des Gemeinschaftsrechts, ist die Zuständigkeit jedoch zum Großteil auf die EU übergegangen.
Bei der Überführung von einer Ware in den freien Verkehr wird der gültige Zollsatz bzw. der Gemeinsame Zoll-Tarif angewendet. Dies erfolgt zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. Der Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung ist grundsätzlich auch für Menge, Wert und Beschaffenheit der Ware und die Entstehung der Zollschuld maßgebend. Der berechnete Zoll wird vom Anmelder schriftlich oder mündlich angefordert. Dabei wird ein Zollbescheid ausgestellt. In der EU wird ein Wertzoll angewendet.
Entsprechend der Zielrichtung und des Zwecks gibt es unterschiedliche Arten von Zöllen. Hier werden die wichtigsten Arten aufgelistet und kurz beschrieben.
Zölle können auf drei unterschiedliche Arten berechnet werden: Proportionale Zölle (Ad-valorem-Zoll), Gleitzölle und Wertzölle.
Bei einem proportionalem Zoll (Ad-valorem-Zoll) handelt es sich um einen spezifischen Zoll. Dieser Zoll wird pro quantifizierbarer Einheit berechnet. Diese Bemessungsfaktoren können beispielsweise, Gewicht, Volumen, Länge oder Stückzahl sein. Kombinationen sind auch möglich.
Gleitzölle sind eine Form von Mischzoll, die Wertzälle und spezifische Zölle kombinieren. Der Zollwert steigt bei sinkendem Einfuhrpreis. Bei steigendem Einfuhrpreis, sinkt der Zollwert. Ziel dieses Zolls ist es Preisstabilisierungen zu erzielen.
Ein Wertzoll bemisst sich in einem bestimmten Prozentsatz des Zollwertes. Man spricht auch von proportionalem Zoll. In der Europäischen Union wir der Wertzoll angewendet. Wertzölle beziehen sich ausschließlich auf den Zollwert einer Ware. Um die Zoll-EU-Abgaben zu errechnen wird der Zollsatz vom Zollwert herangezogen. Dieser lässt sich durch das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik ermitteln.
Bei der Einfuhr von Waren in die EU werden Eingangsabgaben grundsätzlich vom Empfänger oder einer dritten Partei getragen. Im Kaufvertrag kann eine abweichende Vereinbarung geregelt werden. Dabei kann sich der Absender dazu bereit erklären, die Entgelte zu übernehmen.
Um Waren in den zollrechtlichen freien Verkehr zu überführen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden. Dadurch kann die Überführung beschleunigt werden. Bei dem vereinfachten Verfahren, muss die Zollanmeldung nicht alle Angaben enthalten. Diese können nachträglich eingereicht werden. Falls der Antrag bewilligt wurde, können Waren die in einem bestimmten Zeitraum eingeführt worden sind auch in einer Zollanmeldung zusammengefasst werden. Der Weiteren können die Einfuhrabgaben in einer Summe entrichtet werden.
Zölle dienen hauptsächlich der Wirtschaftsregulierung. Die Zölle fließen der EU zu und werden durch die Behörden der Bundeszollverwaltung verwaltet.
Zölle und Einfuhrumsatzsteuer sind beide Eingangsabgaben. Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht weitgehend der Umsatzsteuer. Die Steuer fällt beim Verbrauch oder Verkauf von Waren sowie Dienstleistungen innerhalb der EU an. Durch die Einfuhrbesteuerung soll verhindert werden, dass die eingeführten Waren ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen. Daher wird die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet. Das Aufkommen der Einfuhrumsatzsteuer beträgt jährlich um die 50 Millionen Euros.
Sie müssen nicht sehr ins Detail gehen, wenn Sie unsicher sind. Unsere Experten werden den Fall prüfen.