Aktualisiert im November 2022
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf elektrischem Strom. Mit dieser Steuer wird der elektrische Strom in der Bundesrepublik Deutschland besteuert. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Stromsteuer ist das Stromsteuergesetz (StromStG) und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung (Strom-StV). Die Stromsteuer wird von der Bundeszollverwaltung erhoben und fließt dem Bund zu.
Der Regelsteuersatz für die Stromsteuer liegt seit 2003 unverändert bei 2,05 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom.
Für Stromnutzung im Fahrbetrieb etwa durch die Deutsche Bahn liegt der ermäßigte Steuersatz nach § 9 Absatz 2 Nr. 2 StromStG bei 1,142 Cent pro kWh und für Wasserfahrzeuge bei 0,05 Cent pro kWh.
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Da es sich um eine Verbrauchersteuer handelt wird die Steuerlast vom Endverbraucher getragen. Im Regelfall wird die Steuer jedoch beim Versorger als Steuerschuldner erhoben. Als Versorger wird nach dem Stromsteuerrecht derjenige bezeichnet, der Strom an andere leistet. Des Weiteren sind Eigenerzeuger, die Strom zum Eigenverbrauch erzeugen, steuerpflichtig. Ein Verbraucher wird auch zum Steuerschuldner, wenn er Strom aus dem Ausland bezieht.
Der Steuerschuldner gibt monatlich oder jährlich eine Steuererklärung ab. Mit der Steueranmeldung muss der Steuerschuldner seine Steuer selbst berechnen.
Wer die Steuer monatlich zahlt, muss:
Bei jährlicher Anmeldung, müssen:
Im Stromsteuergesetz sind Steuerbefreiungen und ermäßigte Steuersätze vorgesehen. Ziel ist es umweltfreundliche Energieträger und Verkehrsmittel zu fördern. Folgende Steuerbefreiungen gibt es:
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