Stromsteuer

Aktualisiert im November 2022

Was ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf elektrischem Strom. Mit dieser Steuer wird der elektrische Strom in der Bundesrepublik Deutschland besteuert. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Stromsteuer ist das Stromsteuergesetz (StromStG) und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung (Strom-StV). Die Stromsteuer wird von der Bundeszollverwaltung erhoben und fließt dem Bund zu.

Wie hoch ist die Stromsteuer?

Der Regelsteuersatz für die Stromsteuer liegt seit 2003 unverändert bei 2,05 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom.

Für Stromnutzung im Fahrbetrieb etwa durch die Deutsche Bahn liegt der ermäßigte Steuersatz nach § 9 Absatz 2 Nr. 2 StromStG bei 1,142 Cent pro kWh und für Wasserfahrzeuge bei 0,05 Cent pro kWh.

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Wer zahlt die Stromsteuer?

Da es sich um eine Verbrauchersteuer handelt wird die Steuerlast vom Endverbraucher getragen. Im Regelfall wird die Steuer jedoch beim Versorger als Steuerschuldner erhoben. Als Versorger wird nach dem Stromsteuerrecht derjenige bezeichnet, der Strom an andere leistet.  Des Weiteren sind Eigenerzeuger, die Strom zum Eigenverbrauch erzeugen, steuerpflichtig.  Ein Verbraucher wird auch zum Steuerschuldner, wenn er Strom aus dem Ausland bezieht.

Der Steuerschuldner gibt monatlich oder jährlich eine Steuererklärung ab. Mit der Steueranmeldung muss der Steuerschuldner seine Steuer selbst berechnen.

Wer die Steuer monatlich zahlt, muss:

  • Bis zum 15. Kalendertag des folgenden Monats angemeldet sein
  • Bis zum 25. Kalendertag des Monats bezahlt sein

Bei jährlicher Anmeldung, müssen:

  • Jeweils monatliche Vorauszahlungen bis zum 25. Kalendertag des folgenden Monats geleistet werden.
  • Die Jahresschuld muss bis zum 31. Mai des folgenden Kalenderjahres angemeldet werden.

Wer ist von der Stromsteuer befreit?

Im Stromsteuergesetz sind Steuerbefreiungen und ermäßigte Steuersätze vorgesehen. Ziel ist es umweltfreundliche Energieträger und Verkehrsmittel zu fördern. Folgende Steuerbefreiungen gibt es:

  • Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Zu den erneuerbaren Energien zählen Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme, Deponiegas, Klärgas, Biomasse und Wasserkraft aus Wasserkraftwerken mit einer installierten Generatorenleistung bis zu 10 Megawatt.
  • Strom, der zur Stromerzeugung verbraucht wird. Darunter fallen Neben- und Hilfsanlagen einer Stromerzeugungseinheit.
  • Kleinanlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 Megawatt.
  • Landstromversorgung für die landseitige Stromversorgung von Wasserfahrzeugen. DIe Schifffahrt wird aus umweltpolitischen Gründen nicht besteuert. Private nicht gewerbliche Schifffahrt wird mir nur mit 0,50 Euro je Megawattstunde besteuert.

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