Verbrauchsteuern

Was sind Verbrauchsteuern?

Die Verbrauchsteuern gelten als die bedeutungsvollsten Einnahmen der Zollverwaltung und stellen mit einem Anteil von mehr als 13 Prozent - und von mehr als 65 Milliarden Euro jährlich - am Gesamtsteueraufkommen einen ausschlaggebenden Beitrag zum Staatshaushalt dar. Alle durch das Bundesgesetz geregelten Verbrauchsteuern und das Branntweinmonopol werden vom Zoll verwaltet.

Wie der Name schon andeutet handelt es sich hier um Steuern auf den täglichen Konsum von verbrauchsfähigen Gütern. Genauer wird die Steuer auf verbrauchsteuerpflichtige Waren auferlegt, die im deutschen Steuergebiet ein Teil des Wirtschaftskreislaufs werden und dabei ge- oder verbraucht werden - zu dem Gebiet gehört die Bundesrepublik Deutschland jedoch ohne die Insel Helgoland und das Gebiet Büsingen. Dabei sind von der Steuer vor allem Güter betroffen, die aus dem Herstellungsbetrieb in den Verkehr überführt werden, im Herstellungsbetrieb verbraucht werden oder die zum Zwecke der Weiterverarbeitung in weitere Herstellungsbetriebe überführt werden.

Zu den Verbrauchsteuern zählen:

Wie hoch sind die Verbrauchsteuern?

Wer schuldet die Verbrauchsteuern?

Generell werden die Verbrauch­steuern beim Händler oder beim Hersteller erhoben, der diese dann über den Kaufpreis wiederum auf den Verbraucher umlegen kann. Mit Ausnahme der Biersteuer und der Branntweinsteuer ist der Inhaber des Herstellungsbetriebes der Steuerschuldner, und grundsätzlich trägt der Verbraucher die Steuerlast. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen, Steuerschuldner, Steuersätze und Definitionen sind in den entsprechenden Wörterbucheinträgen zu den einzelnen verbrauchsteuerpflichtigen Waren erläutert.

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