Aktualisiert im September 2022
Die Energiesteuer (ehemals Mineralölsteuer) ist eine Verbrauchsteuer. Rechtsgrundlage ist das Energiesteuergesetz. Besteuert wird der Verbrauch von Energieerzeugnissen. Darunter zählen Mineralöle, Erdgas, Kohle. Der nichtenergetische Verbrauch ist von der Besteuerung ausgenommen. Eine Reihe von Begünstigungen besteht für umweltfreundliche Energieträger und Verkehrsmittel, um diese zu fördern. Für die Wirtschaft bestehen auch Vergünstigungen, um Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischer Konkurrenz zu minimieren. In der kombinierten Nomenklatur wird genau geregelt, welche Waren einer Besteuerung als Energieerzeugnis unterliegen. Die Energiesteuer wird von der Bundeszollverwaltung erhoben und fließt dem Bund als Einnahme zu.
Steuerexperten für Energiesteuer finden
Als Verbrauchersteuer wird die Energiesteuer vom Verbraucher getragen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird sie in der Regel beim Hersteller oder Weiterverkäufer erhoben. Dieser kann sie anschließend über den Warenpreis auf die Verbraucher abwälzen.
Die Steuersätze befinden sich im §2 EnergieStG. Hier werden einige Steuersätze aufgelistet:
Energieträger | Energiesteuer |
unverbleites Benzin | 65,45 Cent/Liter |
Dieselkraftstoff | 47,04 Cent/Liter |
Erdgas (CNG, LNG) | ca. 19 Cent/kg |
Flüssiggas (Autogas) | ca. 27 Cent/kg (ca. 15 Cent/Liter) |
Heizöl | 6,14 Cent/Liter |
Folgende Rechenbeispoele veranschaulichen den Anteil an Steuern in einem Liter Diesel oder Benzin.
Für einen Liter Diesel von etwa 1, 53 € ergibt die gesamte Steuerbelastung 0,47 Cent, die Mehrwertsteuer von 19 % kommt so auf circa 24 Cent. Hinzu kommen die CO₂-Bepreisung (oft "CO₂-Steuer") und die Erdölbevorratungsabgabe.
Zum Benzinpreis hinzu kommt neben der Energiesteuer und der Mehrwertsteuer von 19 % noch die CO2-Bepreisung (Benzin um 7 Cent pro Liter) und die Erdölbevorratungsabgabe (0,0027 €/l). In Prozent beträgt die Steuerbelastung für Benzin auf circa 66% des Gesamtpreises. (Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/mineraloel-kraftstoffpreise.html)
Benzin (E10) pro Liter | Diesel in € pro Liter | ||
Verkaufspreis | 1,65 € | 1,53 € | |
Mehrwertsteuer 19 % | 0,26 € | 0,24 € | |
Energiesteuer | 0,65 € | 0,47 € | |
CO₂-Bepreisung | ca. 0,07 € | ca. 0,07 € | |
Erdölbevorratungsabgabe | ca. 0,003 € | ca. 0,0020 € |
'Die Preise in der Tabelle können variieren, da sich die Steuern und Steuersätze auf die Benzin-/Dieselpreise ändern können.
Hier finden Sie eine Auflistung einiger Steuerbegünstigungen:
Weitere Steuerbegünstigungen und -Befreiungen finden sich im Abschnitt 4 des EnergieStG.
Vom 01. Juni bis zum 31. August 2022 galt eine abgesenkte Energiesteuer auf Kraftstoffe – der sogenannte Tankrabatt.
Das Bundeskartellamt prüft kontinuierlich, wie die Mineralölgesellschaften ihre Preise setzen. Eine belastbare Beurteilung der Weitergabe der Energiesteuersenkung an die Endkunden kann erst nach Vorliegen umfassender Daten erfolgen. Hierbei werden die Ergebnisse der vom Bundeskartellamt eingeleiteten Untersuchung des Mineralölsektors für eine abschließende Bewertung von großer Bedeutung sein.
Sie müssen nicht sehr ins Detail gehen, wenn Sie unsicher sind. Unsere Experten werden den Fall prüfen.