Wenn es doch einmal passiert und der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag auflöst, dann haben Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Trotzdem kommt es oft vor, dass im Zusammenhang mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, Abfindungen vom Unternehmen gezahlt werden. Leider führt eine solche Abfindung sehr häufig zu hohen Steuerbelastungen. Mit der (Ein-)Fünftelregelung kann eine ermäßigte Besteuerung erzielt werden.

Steuerbelastungen mit Experten senken

Abfindung versteuern – so geht’s!

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Was sind die Voraussetzungen, um bei der Abfindung Steuern zu sparen?

Mit der (Ein-)Fünftelregelung wird das Verfahren bezeichnet, nach dem bestimmte außerordentliche Einkünfte wie Entlassungsabfindungen versteuert werden. Durch die Anwendung der Fünftelregelung kann so die Steuerlast gesenkt werden.

Unter folgenden Voraussetzungen kann die Fünftelregelung angewendet werden:

Die Abfindung muss als Ausgleich für Einnahmeverluste behandelt werden. Darunter fallen unter anderem Abfindungen bei Kündigung oder Abfindungen bei betriebsbedingter Kündigung. Der Arbeitnehmer soll für den Verlust des Arbeitsplatzes und den damit verbundenen Einnahmeverlust entschädigt werden.

Die Abfindungen müssen als „außerordentliche Einkünfte“ gelten. Gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG zählen Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten dazu. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstrecken und einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfassen.

Des Weiteren muss die Abfindung als Einmalzahlung erfolgen. Wenn die Abfindung auf mehrere Jahre verteilt wird, kann die Fünftelregelung nicht angewendet werden. Außerdem muss das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers beendet worden sein.

Zusätzlich muss es zu einer „Zusammenballung von Einkünften“ kommen. Eine ermäßigte Versteuerung auf die Abfindung ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Abfindung im Jahr der Auszahlung insgesamt höhere Einkünfte erzielt. Bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wären die Einkünfte niedriger gewesen. Aus diesem Grund ist die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung nur zulässig, wenn die Einkünfte des Arbeitnehmers höher sind als bei fiktiver Weiterbeschäftigung.

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Wer profitiert von der Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung führt zu einem Steuerersparnis, doch nicht jeder Arbeitnehmer profitiert davon.

Seit 2006 sind auf Abfindungen Steuern zu bezahlen und müssen bei der Berechnung der Einkommensteuer zum regulären Jahresverdienst hinzugerechnet werden. Wie wird eine Abfindung versteuert? Steuerlich werden Abfindungen nicht wie Schenkungen behandelt, sondern wie ein Arbeitslohn versteuert.

Arbeitnehmer, die sich in einer niedrigeren Gehaltsklasse befinden und eine hohe Abfindung erhalten, profitieren von der Fünftelregelung. Durch die Entlassungsabfindung geraten Arbeitnehmer in eine hohe „Steuerprogression“: Ihr Arbeitslohn erhöht sich und daher auch die zu zahlende Steuer. Mit der Fünftelregelung wird dem entgegengewirkt. Arbeitnehmer, die ein Einkommen beziehen, das dem Spitzensteuersatz unterliegt, können keinen Vorteil von der Fünftelregelung erwarten.

Fünftelregelung Rechner

Einfach erklärt wird bei Abfindungen die Fünftelregelung so berechnet, als würde der Arbeitnehmer 5 Jahre lang 1/5 der Abfindung erhalten.

Die Berechnung erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Die Höhe der außerordentlichen Einkünfte ist zu ermitteln.
  2. Das gesamte zu versteuernde Einkommen (ohne die außerordentlichen Einkünfte) ist zu ermitteln und die Einkommenssteuer ist zu berechnen.
  3. 1/5 der außerordentlichen Einkünfte werden hinzugerechnet.
  4. Auf die sich ergebende Summe (zu versteuerndes Einkommen & 1/5 der außerordentlichen Einkünfte) wird die Einkommenssteuer berechnet.
  5. Die Differenz von Schritt 2 und Schritt 4 wird ermittelt.
  6. Diese Differenz wird mit 5 multipliziert. Das Ergebnis ist die Einkommenssteuer auf außerordentliche Einkünfte.
  7. Das Ergebnis von Schritt 2 und Schritt 7 wird addiert. Dadurch wird die gesamte Einkommenssteuer ermittelt.

Wenn Ihnen davon der Kopf schwirrt, dann finden Sie bei uns einen Steuerberater, der Sie beraten kann, ob die Fünftelregelung Ihrem Fall greift und Ihnen hilft, die Steuer auf die Abfindung zu berechnen.

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Vereinfachtes Beispiel der Fünftelreglung

Nehmen Sie an, dass Ihr Jahreseinkommen 26.000 € beträgt. Sie wurden gekündigt und erhalten von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung in der Höhe von 10.000 €.

Bei einem Jahreseinkommen von 26.000 € beträgt die Einkommenssteuer 4.079 €, mit einem Durchschnittssteuersatz von 15,68 % im Jahr 2019 und Einzelveranlagung. Nach Erhalten einer Abfindung in der Höhe von 10.000 € beträgt das Jahreseinkommen 36.000 €. Die Einkommenssteuer beträgt dann mit einem Durchschnittssteuersatz von 20 % im Jahr 2019 7.200 € (Einzelveranlagung, ohne Fünftelregelung).

Sie erfüllen die Voraussetzung für die Fünftelregelung. Es kann daher 1/5 der Abfindung zum Jahreseinkommen addiert werden. Das zu versteuernde Einkommen beträgt daher 28.000 €. Darauf fällt ein Steuerbetrag in der Höhe von 4.668 € an.

Jahreseinkommen 26.000 €
+ 1/5 der Abfindung 2.000 €
Versteuerndes Einkommen 28.000 €
Steuerbetrag 4.668 €

In einem zweiten Schritt wird die Steuer für das Jahreseinkommen berechnet. Dabei wird die Abfindung außer Acht gelassen.

Jahreseinkommen 26.000 €
Steuerbetrag 4.079 €

Aus den zwei Steuerbelastungen wird die Differenz gebildet und verfünffacht. Es ergibt sich daraus die zu zahlende Einkommensteuer.

Steuerbetrag mit Abfindung 4.668 €
- Steuerbetrag ohne Abfindung 4.079 €
= Differenz 589 €
× 5 (Fünftelregelung) 2.945 €

Für 1/5 der Abfindung müssen 589 € gezahlt werden. Auf die gesamte Abfindung müssen daher 2.945 Euro gezahlt werden.

Steuer des Jahreseinkommens 4.079 €
+ Steuer der Abfindung 2.945 €
= Summe 7.024 €

Dadurch ergibt sich die Höhe der Steuerlast. Mit der Fünftelregelung ist die Steuerlast um 405 € niedriger (7.024 € statt 7.429 €)

Wichtige Tipps & Sonderfälle der Fünftelreglung

Für die Berechnung der Steuer auf die Abfindung ergeben sich einige Sonderfälle, auf die geachtet werden muss. So sollten Sie auf jeden Fall die verschiedenen Varianten berechnen, um sicherzugehen, dass die Fünftelregelung Ihnen auch wirklich Steuervorteile bringt. Des Weiteren sollte beachtet werden, dass Sonderregelungen gelten, wenn Sie im Jahr der Abfindungszahlung keine oder negative Einkünfte erzielt haben.

Außerdem unterliegen Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt. Darunter fallen unter anderem Arbeitslosengeld, Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung oder Unfallversicherung, Krankengeld oder Elterngeld. Die Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, für die Berechnung des Steuersatzes werden sie jedoch dem fiktiven Einkommen hinzugerechnet. Dadurch wird die Steuerschuld indirekt erhöht.

Wie Sie sehen können Sie mit der Anwendung der Fünftelreglung beim Versteuern der Abfindung einiges sparen. Allerdings ist es nicht immer ganz einfach, den Durchblick zu behalten, ob und wann Sonderfälle eintreten. Dafür sollten Sie am besten einen fachkundigen Steuerberater zurate ziehen, der Sie in Ihrer individuellen Situation berät. Um den passenden Experten zu finden, können Sie sich bei Ageras bis zu 3 kostenlose und unverbindliche Angebote einholen und vergleichen.

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