Wenn Sie sich über längere Zeit von Ihrem Steuerberater nicht gut beraten fühlen und unzufrieden sind, wird es vielleicht Zeit, über einen Wechsel nachzudenken. Gerade wenn auch nach einem klärenden Gespräch ein ungutes Gefühl bleibt, dann wird es Zeit über die Kündigung des Steuerberaters nachzudenken. Das ist laut § 627 BGB eigentlich ganz einfach - Sie können jederzeit Ihren Steuerberater wechseln.
Dennoch sind einige dabei skeptisch, teils aus Bequemlichkeit, weil damit ein gewisser bürokratischer Aufwand verbunden ist, und teils aus Unsicherheit, was es bei der Kündigung des Steuerberaters zu beachten gibt, damit der Wechsel reibungslos abläuft. Trotzdem ist es gut sich daran zu erinnern, dass ein passender Steuerberater für den Erfolg Ihres Unternehmens oft unerlässlich ist und sich die Mühe lohnen kann. Steuerberater sind Dienstleister weshalb es für sie spezielle Berufspflichten gelten. Das heißt, dass sie Sie für einen reibungslosen Wechsel unterstützen müssen.
Dennoch sollten Sie beim Wechsel Ihres Steuerberaters einiges beachten. Bei uns finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen, wie Sie reibungslos Ihren Steuerberater kündigen, welche Reglungen es dabei zu beachten gibt und natürlich auch wie Sie bei Ageras einen neuen, passenderen Steuerberater finden.
Steuerberater bei Ageras finden
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Steuerberater-Wechsel?
Die gute Nachricht zuerst: Sie können dem Steuerberater jederzeit kündigen. Nach § 627 BGB kann ein Vertrag mit dem Steuerberater jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ohne Einhaltung einer Frist und ohne Kündigungsgrund.
Am besten ist es, Ihren Steuerberater zu kündigen, wenn dieser gerade nicht mit neuen Aufgaben betreut wurde und am besten alle angefangenen Arbeiten schon abgeschlossen hat. Sollte es sich gar nicht vermeiden lassen, dann wird Ihr jetziger Steuerberater für angefangene Arbeiten ein Teilhonorar berechnen und Ihr neuer Steuerberater wird für die Fertigstellung ebenfalls ein Honorar nehmen. Das ist meistens in der Summe mehr, als wenn Ihr alter Steuerberater schon begonnene Leistungen fertigstellt. Vermeiden Sie daher einen Steuerberaterwechsel während der Erstellung der Steuererklärung oder Bilanz, damit keine doppelten Kosten entstehen.
🔎 Was kostet eine Beratung beim Steuerberater?
Gibt es eine Kündigungsfrist? Kann ich immer den Steuerberater wechseln?
Sie können Ihren Steuerberater jederzeit wechseln. Nach § 627 BGB kann der Mandant den Steuerberatungsvertrag jederzeit kündigen, sollte keine anderwärtige einzelvertragliche Absprache bestehen. Das heißt, wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem Steuerberater verloren haben, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Am besten sehen Sie sich schon parallel nach einem neuen Steuerberater um. So können Sie offene Fragen mit dem neuen Berater geklärt werden und er kann ggf. den existierenden Steuerberatervertrag prüfen.
Finden Sie den passenden Steuerberater, der Ihren Bedürfnissen entspricht.
Es gibt keine gesetzliche Kündigungsfrist, die Sie einhalten müssen. Allerdings sollten Sie Ihrem alten Steuerberater schriftlich mitteilen, dass Sie sich zukünftig von einem anderen Steuerberater beraten lassen werden.
Wie funktioniert die Übergabe der Steuerunterlagen?
Der alte Steuerberater muss den reibungslosen Wechsel ermöglichen und dem neuen Steuerberater Ihre Daten übermitteln. Die Daten können meistens elektronisch an den neuen Steuerberater übermittelt werden. Dafür ist die Software DATEV hilfreich und wird von fast allen Steuerberatern verwendet. Persönliche Notizen müssen nicht an Dritte weitergereicht werden.
Wenn der alte Steuerberater jedoch noch Forderungen offen hat, kann er Ihre Unterlagen einbehalten, bis Sie die offene Rechnung beglichen haben.
Welche Unterlagen braucht mein neuer Steuerberater?
Stellen Sie sicher, dass Ihr neuer Steuerberater rechtzeitig folgende Unterlagen von Ihnen erhält:
- Darstellung der persönlichen Vermögenslage des Mandanten
- Sämtliche Jahreskonten, Bilanzen der letzten drei Jahre
- Sämtliche Jahresabschlüsse
- Kontennachweise und Aufstellung des Anlagevermögens
- Aufstellung über offene Posten bei Kunden und Lieferanten
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- GDPdU Dateien (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen)
- Arbeitsverträge und eventuelle Zusatzvereinbarungen, Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise, Lohnsteuer-Anmeldungen
- Einkommensteuererklärungen und Bescheide des aktuellen und der zurückliegenden Jahre
Muss ich das Finanzamt über den Wechsel des Steuerberaters informieren?
Für das Finanzamt ist es eigentlich irrelevant, wer Sie steuerlich berät und es hat kein Mitspracherecht bei der Wahl Ihres Steuerberaters.
Trotzdem müssen Sie das Finanzamt rechtzeitig über einen Wechsel Ihres Steuerberaters informieren, denn die Vollmacht Ihres alten Steuerberaters muss widerrufen werden. Das passiert mit einem Formantrag. Sollten Sie dabei Fragen haben oder Unklarheiten aufkommen, können Sie sich dafür an Ihren neuen Steuerberater wenden, denn diese helfen ihren Mandaten bei einer solchen Korrespondenz mit dem Finanzamt.
Wie finde ich einen neuen Steuerberater?
Bevor Sie mit der Suche beginnen, sollten Sie sich im Vorfeld darüber klar werden, welche Erwartungen Sie an einen passenden Steuerberater haben. Folgende Fragen können Ihnen weiterhelfen, um festzustellen, wo es beim alten Steuerberater gehapert hat und wie Sie jetzt sicherstellen können, den richtigen Experten für Ihre Belange zu finden:
- Hat Ihr alter Steuerberater sich verrechnet oder Sie nicht gut beraten?
- Ist es Ihnen wichtig, dass Ihr neuer Steuerberater möglichst in Ihrer Nähe ist, um gewisse Anliegen in Person zu besprechen?
- Sollte er eine branchenspezifische Spezialisierung haben?
- Haben sich die Anforderungen von Ihnen und Ihrem Unternehmen an einen Steuerfachmann geändert?
Wenn Sie diese Fragen für sich beantwortet haben, dann können wir bei Ageras bei der Suche nach einem passenden Steuerberater helfen. Bei uns können Sie sich bis zu 3 kostenlose und unverbindliche Angebote von Experten in Ihrer Region suchen.