Wer einen gewerblichen Betrieb hat, der muss unter anderem auch Gewerbesteuer zahlen. Diese Steuer kommt den Gemeinden zugute und basiert auf Ihrem Gewinn. Die Berechnung der Gewerbesteuer ist allerdings nicht ganz unkompliziert und Unternehmer können schnell den Überblick verlieren. Deshalb empfehlen wir, einen Steuerberater für Ihre Gewerbesteuererklärung zur Seite zu haben, den Sie bei Ageras finden. Außerdem verraten wir Ihnen hier alles zum Thema Gewerbesteuer und Ihrer Gewerbesteuererklärung im Jahr 2022.
Gewerbesteuererklärung 2022 – So funktioniert es!
Was ist Gewerbesteuer überhaupt?
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die an die zuständige Gemeinde abgeführt werden muss, wo Ihr Betrieb seinen Sitz hat. Dadurch dass sie im Gegensatz zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer an die Gemeinden geht, wird sie auch Gemeindewirtschaftsteuer oder Realsteuer genannt. Sie ist im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt und basiert auf dem im Inland erzielten Gewinn eines Betriebs. Sie basiert auf der Annahme, dass ein Betrieb eine finanzielle Belastung für die Gemeinde darstellt, die mit dieser Steuer kompensiert werden soll.
Wenn Sie in mehreren Gemeinden Betriebsstätten haben oder die eigentliche Betriebsstätte verlegt wurde, dann muss die Gewerbesteuer auf die verschiedenen Gemeinden verteilt werden. Wenn das der Fall ist, müssen Sie neben einer Gewerbesteuererklärung zusätzlich eine Zerlegungserklärung abgeben. Anhand daran verteilt das Finanzamt die Gewerbesteuer an die verschiedenen Gemeinden.
Wer muss Gewerbesteuer abführen?
Jeder Unternehmer, der gewerbliche Einkünfte sprich Gewinne erzielt, muss darauf die sogenannte Gewerbesteuer zahlen. Sprich, die Gewerbesteuer wird auch erst fällig, wenn Sie einen Gewinn erzielen. Die Gewerbesteuerpflicht besteht aber erst dann, wenn der Gewerbebetrieb beginnt und gewerbliche Leistungen erbracht werden.
Davon ausgenommen sind Freiberufler, es sei denn der Selbstständige führt seinen Betrieb als Kapitalgesellschaft. Auch Land- und forstwirtschaftlich Betriebe haben keine Gewerbesteuerpflicht.
Zur Besteuerung wird der Gewerbeertrag, der Gewinn, als Grundlage genommen. Dabei haben Einzelunternehmer und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 € pro Jahr. Sie müssen auch erst eine Gewerbesteuererklärung abgeben, wenn diese Gewinnsumme überschritten wird. Zu beachten gilt, dass es sich im Gegensatz zur Umsatzsteuer hier um den Gewinn eines Unternehmens und nicht um den Umsatz handelt. Von diesem Freibetrag ausgenommen sind Kapitalgesellschaften.
Auch Kleinunternehmer müssen sich in der Regel nicht mit der Gewerbesteuer rumschlagen. Da die Kleinunternehmer Reglung alle umfasst, die einen Jahresumsatz von unter 22.000 € machen (bis 2019: 17.500 €), ist es unwahrscheinlich, dass dabei ein Gewinn von über 24.500 € erzielt wird.
Was kostet ein Steuerberater für Kleinunternehmer?
Wie hoch ist die Gewerbesteuer?
Wie hoch Ihre Gewerbesteuer ist, richtet sich natürlich zum einen ganz nach Ihrem Gewinn. Aus dem Gewinn ergibt sich dann der Gewerbeertrag, von dem gegebenenfalls der Freibetrag abgezogen wird. Dieser liegt im Allgemeinen bei 24.500 € und für Vereine bei 5.000 € gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 GewStG.
Auf das zu versteuernde Einkommen abzüglich des Freibetrags wird ein Steuermessbetrag auf Grundlage der Stuermesszahl berechnet. Die Steuermesszahl für den Gewerbeertrag liegt bundesweit bei 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG). Der daraus resultierende Betrag wird mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert. Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest. Der Hebesatz in kleineren Orten ist oft geringer als in Großstädten, die mit günstigeren Konditionen Gewerbe anlocken wollen.
Die Gewerbesteuer errechnet sich also aus:
Gewinn – Freibetrag x 3,5% Steuermessbetrag x Hebesatz der zuständigen Kommune.
Auch bei der Gewerbesteuererklärung gibt es einen Verlustvortrag. Dieser sogenannte Gewerbeverlust verrechnet einen möglichen Verlust in einem Jahr des Gewerbes mit positivem Ergebnis aus anderen Jahren. Dieser Gewerbeverlust ist unabhängig von einem Verlustabzug der Einkommens- oder Körperschaftssteuer. Um da den Überblick zu behalten, lassen Sie sich am besten von einem unserer Steuerberater helfen.
Wann ist Frist für die Gewerbesteuererklärung 2022?
Auch bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Jahressteuer, für die Sie eine Steuererklärung einreichen müssen. Der Termin dafür ist inzwischen auch der 31. Juli des Folgejahres.
Wenn Sie Ihre Gewerbesteuererklärung vom Steuerberater machen lassen, dann haben Sie sogar noch länger Zeit – und zwar bis zum letzten Kalendertag im darauffolgenden Februar. Für Ihre Gewerbesteuererklärung 2020 heißt das also, dass Sie erst am 28. Februar 2022 eingereicht werden muss.
Zusätzlich müssen Sie allerdings eine Voranmeldung und Vorzahlung der Gewerbesteuer an die zuständige Gemeinde leisten. Diese müssen im Quartal erfolgen, wofür die Fristen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres liegen. Fällt dieser Stichtag auf einen gesetzlichen Feiertag oder ein Wochenende, dann verschiebt sich die Frist auf den darauffolgenden Werktag. Zusätzlich haben Sie an jedem Termin eine 3-tägige Schonfrist, innerhalb derer Sie Ihre Gewerbesteuer zahlen können.
Wie wird die Gewerbesteuer abgeführt?
Die Gewerbesteuervorauszahlungen werden vom Finanzamt festgelegt. Bei der Anmeldung eines Gewerbes müssen Sie Ihr zu erwartendes Einkommen angeben und kriegen dann einen Bescheid über die zu zahlende Gewerbesteuer. Diese Summe muss dann im jeweiligen Quartal bezahlt werden. Das geht per Einzugsermächtigung oder per Überweisung.
Am Ende des Geschäftsjahres wird dann die Gewerbesteuererklärung fällig. Dabei wird die endgültige Steuerschuld für das gesamte Jahr berechnet und die Vorauszahlungen abgezogen. Da kann es dann entweder zu einer Nachzahlung kommen oder, wenn der Gewinn nicht so hoch wie geplant war, zu einer Zurückzahlung für Sie.
Die jährliche Gewerbesteuererklärung muss elektronisch per Elster an das Finanzamt übermittelt werden. Eine detaillierte Gewerbesteuererklärung Anleitung und die nötigen Formulare finden Sie hier.
Gegebenenfalls müssen Sie auch einige Anlagen für Ihre Gewerbesteuererklärung ausfüllen. Dabei handelt es sich um die Anlage ÖHG, Anlage BEG und Anlage ÖHG. Wenn Sie die Gewerbesteuererklärung von Ihrem Steuerberater erledigen lassen, dann kümmert sich dieser um das Ausfüllen und Übermitteln der nötigen Formulare.
Brauche ich einen Steuerberater für die Gewerbesteuererklärung?
Auch wenn Sie Ihre Gewerbesteuererklärung theoretisch im Alleingang machen können, kann die ganz schnell ziemlich kompliziert werden. Oft stellen sich viele Unternehmer erstmal die Frage, ob Sie überhaupt gewerbesteuerpflichtig sind und schon dabei kann ein Steuerberater helfen. Gerade wer für seinen Betrieb, Sitze in verschiedenen Gemeinden hat oder einen Umzug plant, der braucht Hilfe für die Zerlegungserklärung.
Wie bei allen Steuererklärungen kann es sich dabei bezahlt machen, einen Experten an der Seite zu haben. So sparen Sie nicht nur Zeit, die Sie besser in Ihren Betrieb stecken können, sondern womöglich auch Geld. Auch bei der Gewerbesteuererklärung geht es darum, Fristen einzuhalten und Fehler zu vermeiden – wer da schludert, auf den können Strafen zukommen. Die Investition in einen Steuerberater kann sich also auch finanziell bezahlt machen.
Was kostet ein Steuerberater für die Gewerbesteuererklärung? Das kommt ganz darauf an, denn auch hier hat der Steuerberater nur einen gesetzlichen Rahmen als Vorgabe, in dem sich sein Honorar bewegen muss. Dieser Rahmen ist von der Steuerberatungsvergünstigungsverordnung (StBVV) vorgegeben, kann aber stark variieren. Je nach Arbeitsaufwand, dem zu versteuernden Gewinn und dem Steuerberater selber variiert das Honorar.
Übersicht: Steuerberater Kosten
Wir helfen Ihnen, denn passenden Experten zu finden. Bei Ageras können Sie sich kostenlos und unverbindlich bis zu 3 Angebote von Steuerberatern in Ihrer Nähe einholen. Die Angebote können Sie in Ruhe prüfen und sicherstellen, dass die den passenden Berater für Ihren Betrieb und für Ihr Budget finden.