Die Definition von Arbeitnehmerüberlassung ist Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt. In Deutschland sind rund eine Million Beschäftigte in der Leih- und Zeitarbeit und verteilen sich auf etwa 11.000 Unternehmen. Für viele Unternehmen bringt das Anstellen von Leiharbeitnehmern erhebliche Vorteile. Dazu gehört die sofortige Verfügbarkeit von Angestellten und keine Bindung durch dauerhafte Arbeitsverträge.

Allerdings sind seit April 2017 strengere Regeln im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingetreten, die es als Arbeitnehmer zu beachten gibt. Durch diese Änderungen soll in erster Linie Scheinselbständigkeit vermieden werden und die Rechte von Arbeitnehmern stärken. Was das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz genau aussagt und was es zu beachten gibt, das erfahren Sie bei uns. Wer als Arbeitgeber Fragen noch dazu hat, wendet sich am besten an einen unserer fachkundigen Steuerberater.

Steuerberater finden

Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

1. Höchstleihdauer

Leiharbeiten dürfen nur noch bis zu 18 Monaten im selben Betrieb tätig sein. Nach Ablauf der Frist haben Unternehmen zwei Möglichkeiten: Das Kundenunternehmen kann den Leiharbeiter übernehmen oder das Personaldienstleistungsunternehmen zieht den Leiharbeitnehmer wieder ab. Die Einzelheiten sind im §1 1 Abs. 1 AÜG geregelt. Wenn der Leiharbeitnehmer abgezogen wird, kann die Stelle mit einem anderen Leiharbeitnehmer besetzen werden.

2. Gleiche Bezahlung

Nach neun Monaten haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie Stammarbeiter des Kundenunternehmens. Es wird von „Equal Pay“ gesprochen. Das Gehalt kann stufenweise über einen Zeitraum von 15 Monaten angepasst werden. § 8 AÜG regelt den Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern. Für Personaldienstleister ist es oft schwierig den korrekten Vergleichslohn zu berechnen. Sie sind auf Informationen der Kundenunternehmen angewiesen. Im Gehalt der Leiharbeitnehmer müssen Boni oder Sachbezüge auch mit einberechnet werden.

3. Missbrauch von Werkverträgen einschränken

Es besteht Offenlegungspflicht und Konkretisierungspflicht. Die Überlassung von Arbeitnehmern muss im Vertrag ausdrücklich bezeichnet werden. Des Weiteren müssen der Personaldienstleister und der Kunde die Namen der überlassenen Arbeitnehmer vor dem Einsatz festlegen.

Damit soll Scheinselbständigkeit umgehen werden. Ein Beispiel für Scheinselbständigkeit: eine Person tritt nach außen als selbständiger Unternehmer auf, beispielsweise durch einen Werkvertrag, erfüllt jedoch Tätigkeiten wie ein beschäftigter Arbeitnehmer. Eine selbständige unternehmerische Tätigkeit ist dann nicht mehr zu erkennen. § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert, wer Arbeitnehmer ist und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Kriterien einer Scheinselbständigkeit

  • Weisungsbefugnis des Auftraggebers
  • Feste Arbeitszeiten und monatliche Zahlungen
  • Verpflichtung dem Auftraggeber detaillierte Berichte zu erstatten
  • Nutzung der betrieblichen Infrastruktur und Arbeitsmittel des Auftraggebers
  • Tätigkeiten müssen in eigener Person erbracht werden
  • Urlaubsanspruch

Wie kann Leiharbeit und Werkvertrag unterschieden werden?

Bei einem Werkvertrag beauftragt ein Unternehmen eine Fremdfirma mit einer Tätigkeit. Beispielsweise renoviert eine Fremdfirma die Büros. Im Rahmen eines Werkvertrages wird der Auftrag bezahlt, wenn der Auftrag erfolgreich ausgeführt wurde. Die eingesetzten Mitarbeiter sind nicht an die Weisungen des Kunden gebunden.

Nach § 7 a Abs. 1 SGB besteht die Möglichkeit ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen, um Unsicherheiten in Hinblick auf den Sozialversicherungsstatus (abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit) zu klären.

Kosten für Steuerberater für Selbstständige

Wie können Unternehmen rechtliche Schwierigkeiten vermeiden?

Bei dem Entdecken von Scheinselbständigkeit kann Strafe anfallen, weswegen Sie dem Konzept sowohl als Selbständiger als auch als Arbeitgeber vorbeugen sollten. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Freie Ortswahl und Zeitplanung
  • Freie Honorarverrechnung
  • Freie Auftragswahl
  • Beschäftigung eigener Angestellter

Welche steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen bestehen?

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer haften für Nachzahlungen. Lohnsteuer- und SV-Beiträge müssen nachgezahlt werden.
  • Nach Feststellung einer Scheinselbstständigkeit kann der ehemalige selbständige Arbeitnehmerstatus einklagen.
  • Sozialversicherungsbeiträge müssen vom Auftraggeber nachgezahlt werden. Der Auftragnehmer haftet maximal 3 Monate rückwirkend für Beiträge, die nicht gezahlt wurden.

Ziel der Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist es, den Anspruch von Leiharbeitern zu stärken und den Missbrauch von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen zu verhindern.

Egal ob Sie Personaldienstleister oder Unternehmer, kann Sie dabei der richtige Steuerberater fachkundig unterstützen. Bei Ageras können Sie sich kostenlos und unverbindlich bis zu 3 Angebote von Steuerberatern in Ihrer Region einholen. So können Sie in Ruhe vergleichen und garantiert den passenden Experten finden, um Arbeitnehmerüberlassung zu beantragen, Scheinselbständigkeit zu vermeiden und über die neusten Gesetzesänderungen informiert zu sein.

Angebote von Steuerberatern einholen

Inhalt