Die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen können Sie in der Regel zumindest teilweise von der Steuer absetzen. Entscheidend hierfür ist die “zumutbare Eigenleistung”, die individuell berechnet wird. Klingt kompliziert? Wir schaffen den Durchblick und zeigen Ihnen wie genau das geht und was zu beachten ist.

Ab welcher Grenze beteiligt sich der Staat?

Die eigene Gesundheit kann in vielen Fällen sehr teuer werden und nicht immer übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Die Ausgaben für Leistungen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit, wie zum Beispiel eine Brille, diverse Zahnbehandlungen, Medikamente oder auch ein Hörgerät, können sich innerhalb eines Jahres zu einem hohen Betrag summieren. Die gute Nachricht ist, Sie können diese medizinischen Hilfsmittel als außergewöhnliche Belastung absetzen. Der Haken dabei: Sie müssen einen Teil der Kosten selbst tragen. Die Höhe der eigenen Beteiligung liegt zwischen einem und sieben Prozent des Jahreseinkommens und ist zudem abhängig vom Familienstand und Anzahl der Kinder. Folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Prozentsätze der zumutbaren Belastungen:

Gesamtbetrag der Einkünfte

bis 15.340,00 €

über 15.340,00 € bis 51.130,00 €

über 51.130,00 €

Singles ohne Kinder 

 5 %

 6 %

 7 %

Ehepaare ohne Kinder 

 4 %

 5 %

 6 %

Steuerzahler mit einem oder zwei Kindern 

 2 %

 3 %

 4 %

Steuerzahler mit drei oder mehr Kindern 

 1%

 1 %

 2 %

Quelle: § 33 Einkommensteuergesetz 

Mit dem Urteil vom 19. Januar 2017 (Az.: VI R 75/14) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass nur noch der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte, der den Betrag der nächsten Stufe übersteigt, mit dem jeweils höheren Prozentsatz belastet wird. Das heißt, der Prozentsatz der dritten Stufe erfasst nur den Teilbetrag der Einkünfte, der 51.130 Euro übersteigt.

Ein Beispiel: Bei einem Ehepaar mit einem Kind und Einkünfte von insgesamt 45.000 € sind drei Prozent zumutbar. Das heißt, das Paar kann erst Kosten absetzen, die 1.350 Euro überschreiten. Ein Single ohne Kind mit vergleichbarem Gehalt, müsste dagegen für sechs Prozent des Jahreseinkommens aufkommen. Liegt das Einkommen zum Beispiel bei 30.000 Euro, muss die Person Kosten bis 1.800 Euro selbst tragen.

Um eine Rückzahlung für Ihre Brille zu bekommen, ist somit die Summe der Belastungen entscheidend, die während des kompletten Jahres erreicht wird. Es ist also eine gute Idee, geschickt eine Anschaffung wie eine teure Brille zu planen.

Was lässt sich als außergewöhnliche Belastung absetzen?

Generell können Sie alle Leistungen, die vom Arzt verordnet sind, jedoch nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Darunter gehören zum Beispiel Zahnersatz, Hörgeräte, Prothesen oder auch orthopädische Schuhe. Hat Ihnen der Arzt frei verkäufliche Medikamente attestiert, so können Sie unter anderem auch Kopfschmerztabletten abziehen. Vorbeugende Krankheitskosten sowie Behandlungen aus kosmetischen Gründen werden dagegen nicht vom Staat berücksichtigt.

Warum ist die Brille nicht als Werbungskosten absetzbar?

In der Regel können Sie Ihre Brille nicht als Werbungskosten in in Ihrer Steuererklärung angeben. Dies gilt auch für den Fall, wenn Sie Ihre Brille ausschließlich auf Ihrer Arbeit tragen. Der Bundesfinanzhof verweist in seinem Urteil aus dem Jahr 2005 (Az.: VI R 50/03) darauf, dass eine Brille eine allgemeine Sehschwäche, also einen “körperlicher Mangel”, korrigiert. Dementsprechend gilt die Brille als ein medizinisches Hilfsmittel und nicht als Arbeitsmittel. Es gibt es jedoch Ausnahmen. Wurde die Sehschwäche durch den Beruf oder einen Arbeitsunfall bedingt, können Sie die Kosten für eine Brille als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung eintragen. Der Werbungskostenabzug gilt auch für den Fall, dass Sie die Brille aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen tragen müssen.

Tipp: Fahrtkosten zum Optiker absetzen

Sie können die Fahrtkosten zu Ihrem Optiker und Ihrem Arzt ebenfalls als Krankheitskosten in der Steuererklärung eintragen. Hierfür sollten Sie dokumentieren, wann Sie am jeweiligen Ort waren und welche Entfernungen Sie zurückgelegt haben.

Zusammenfassung:

Generell können Sie das Finanzamt an Ausgaben für medizinische Hilfsmittel, wie eine Brille, beteiligen. In den meisten Fällen ist es jedoch nur möglich diese als außergewöhnliche Belastung und nicht als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Dies gilt auch, wenn Sie die Brille ausschließlich beruflich nutzen. Somit müssen Sie selbst für eine “zumutbare Eigenbelastung” aufkommen. Wie hoch diese ist, berechnet der Staat anhand des Jahreseinkommens, des Familienstands sowie der Anzahl der Kinder. Die Kosten, die über die individuelle zumutbare Eigenleistung liegen, werden steuermindernd berücksichtigt.

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