Durch die Corona-Pandemie mussten viele Unternehmen einen Umsatzeinbruch erfahren, wodurch die Existenz des Unternehmens bedroht wurde. Deswegen hat die Bundesregierung ein Überbrückungspaket erstellt, durch welches kleine und mittelständische Unternehmen unterstützt werden. Durch die Überbrückungshilfe sollen die Umsatzeinbußen durch die Folgen der Corona-Krise ausgeglichen werden. Das Paket schließt sich and die Soforthilfe an und deckt somit die Monate Juni, Juli und August ab. Seit dem 08.Juli.2020 kann man einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen. Letzter Antragstag ist der 30.09.2020. Es werden rund 25 Milliarden Euro für das Überbrückungsprogramm bereitgestellt. Das Paket wird durch Bund und Länder finanziert. Der Antrag kann jedoch nicht selbstständig durchgeführt werden. Dieser muss von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchhalter über ein Onlineportal eingereicht werden. Die jeweiligen Länder entscheiden dann über die Bewilligung.
Was sind sie Antragsvoraussetzungen?
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Jedes Unternehmen, Selbstständige und Organisationen können die Überbrückungshilfe beantragen, unabhängig der Mitarbeiterzahl. Diese dürfen sich jedoch nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfond qualifizieren.
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Das Paket gilt als branchenübergreifend, jedoch werden die von der Corona-Krise stark betroffenen Branchen bevorzugt
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Umsatzrückgänge in den Monaten April und Mai 2020 müssen vorgewiesen werden. Dies bedeutet, dass der Umsatz dieser beiden Monate zusammengenommen um 60% gesunken sein muss zu April und Mai 2019. Falls das Unternehmen nach April/Mai 2019 gegründet wurde, werden die Monate November und Dezember 2019 in Betracht gezogen.
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Der Umsatz im Antragsmonat muss ebenfalls um 40% gesunken sein zum Jahr zuvor. Stellen Sie den Antrag zum Beispiel im Juli 2020 muss Ihr Umsatz um 40% gesunken sein zum Juli 2019.
Wie wird die Überbrückungshilfe berechnet?
Die Höhe der Liquiditätshilfe wird je mach Umsatzeinbuße errechnet. Das bedeutet, je größer die Umsatzeinbuße, desto höher die Überbrückungshilfe. Die Fixkosten sind entscheidend für die Berechnung. Wenn Sie zum Beispiel einen Umsatzrückgang von 40% im Antragsmonat erfahren mussten, werden Ihnen 40% der Fixkosten erstattet.
Gibt es ein Limit?
Die maximale Fördersumme liegt bei 150.000 Euro. Jedoch wird hierbei die Mitarbeiteranzahl näher betrachtet: Bei bis zu zehn Beschäftigten liegt die Höchstsumme bei 15.000 Euro und bei bis zu fünf Beschäftigten bei 9.000 Euro. Ausnahmefälle sind jedoch möglich.
Wie verläuft die Antragsstellung?
Hierbei handelt es sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. Als Erstes muss ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Buchhalter kontaktiert werden, da der Antrag nur durch diese eingereicht werden kann.
Dabei kann Ageras Ihnen helfen! Stellen Sie uns eine schnelle Anfrage durch unser Kontaktformular und erhalten Sie 3 unverbindliche und kostenlose Angebot von Experten. Daraufhin können Sie diese vergleichen und sich für den passenden entscheiden. Dieser kann Ihnen dann ganz einfach bei der Antragsstellung!
Jetzt kann sich Ihr Steuerberater, Buchhalter oder Wirtschaftsprüfer auf der Plattform registrieren und den Antrag und die Unterlagen direkt dort einreichen. Da alles digital und online abläuft, kann sich Ihr Experte ganz einfach über den Stand der Bearbeitung informieren.
Tipps für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchhalter:
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Zuerst müssen Sie einen Account auf dem Online-Portal erstellen. Falls sie ein Nutzerkonto Bund verfügen, können Sie dieses ganz einfach nutzen. Falls dies nicht vorhanden ist erhalten Sie einen PIN-Brief, mit welchem Sie sich dann registrieren können. Bei Problemen gibt es eine Service Hotline der Bundesregierung.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministerium.