Steuern sparen das wollen alle, aber nur wenigen ist bewusst, wie das richtig funktioniert und was alles von der Steuer abgesetzt werden kann. Zu den Steuervorteilen gehört nämlich unter anderem auch, dass Versicherungen steuerlich absetzbar sind.
Aber welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar? Zum einen zählen Versicherungen zur Gesundheitsvorsorge und Einkommensabsicherung dazu aber auch Versicherungen im Beruf oder der Ausbildung. Je nachdem, ob es sich um eine Versicherung handelt, die ein privates Risiko abdeckt oder um eine, die sich mit beruflichen Risiken befasst, müssen diese als Werbungskosten oder als Sonderausgaben abgesetzt werden.
In welcher Höhe Sie Versicherungen absetzen können und wo welche genau auf der Steuererklärung aufgeführt werden muss, dass erfahren Sie von einem fachkundigen Steuerberater. Eine erste Übersicht über die wichtigsten Versicherungen, die Sie von der Steuer absetzen können, finden Sie dazu hier bei uns.
Versicherungen steuerlich absetzen – so geht’s
Zu den Versicherungen für berufliche Risiken gehören Berufshaftpflichtversicherung und Unfall- sowie Rechtsschutzversicherung. Diese allerdings nur bei beruflichen Unfällen bzw., wenn es ums Arbeitsrecht geht. Alle fallen unter Werbekosten.
Versicherungen für ein privates Risiko zählen zu den Sonderausgaben und umfassen die diversen gesetzlichen Versicherungen sowie private Kranken- und Pflegeversicherungen, Riester-Rente, Kfz-Haftpflichtversicherung und viele mehr.
Einige Versicherungen decken sowohl private als auch berufliche Risiken ab und werden daher auf der Steuererklärung anteilig in beiden Kategorien aufgeführt. Die Bescheinigung dafür kriegen Sie von Ihrer Versicherung. Ansonsten müssen Beitrage, die auf dem Lohnsteuerbescheid eingetragen sind, nicht weiter nachgewiesen werden. Für andere Versicherungen möchte das Finanzamt eventuell eine Rechnung oder einen Überweisungsbeleg sehen.
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Kranken- und Pflegeversicherungen
Die Kranken- und Pflegeversicherung können Sie von der Steuer absetzen und dabei ist es egal, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind. Das gilt allerdings auch wieder nur für Ihren Anteil und nicht für den Arbeitgeberanteil.
Die Basisversorgung können Sie komplett geltend machen, während Zusatzversicherung nicht ganz absetzbar sind. Auch wenn Sie privat versichert sind, können Sie meistens nur den Basistarif geltend machen.
Diese Versicherungen werden unter den sogenannten Vorsorgeaufwendungen aufgeführt, deren Grenze liegt bei € 1,900 für Arbeitnehmer, Beamte und Rentnern. Da Selbstständige keinen Zuschuss zur Krankenversicherung bekommen, können sie € 2,800 an Vorsorgeaufwendungen abschreiben.
Altersvorsorge
Auch bei der Rentenversicherung können Sie teils von der Steuer absetzen. Der Anteil der zu besteuernden Rente wird derzeit bis zum Jahr 2025 jedes Jahr um 2 Prozentpunkte erhöht. Dafür können Sie allerdings jetzt schon die Beiträge anteilig absetzen.
Dabei ist die Hälfte, nämlich der Arbeitgeberanteil, jetzt schon steuerfrei und muss von den errechneten Prozenten (2019 sind es 78%) abgezogen werden. Den verbleibenden Anteil können Sie allerdings von der Steuer absetzen.
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Wenn Sie als Selbständiger in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen und durch Ihre Selbständigkeit natürlich den kompletten Anteil übernehmen, dann können auch die gesamten 78% absetzten.
Auch dank der Riester-Rente können Sie Steuern sparen und diese wie auch die gesetzliche Rentenversicherung von der Steuer absetzen. Dabei kann es dank verschiedener Beiträge und Bedingungen schnell kompliziert werden. Deshalb kann es sich lohnen, einen fachkundigen Steuerberater zur Seite zu haben, der Ihnen genau zeigt, welche Versicherungen Sie von der Steuer absetzten können.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Auch Ihre Kfz-Versicherung ist steuerlich absetzbar. Dabei wird allerdings zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung, die Pflicht ist, und der freiwilligen Kaskoversicherung unterschieden. Da diese Ihr Fahrzeug und nicht Ihre Person abdeckt, zählt sie zu den Sachversicherungen und ist deswegen auch nicht steuerlich absetzbar.
In den meisten Fällen müssen Sie die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung auf der Anlage Vorsorgeaufwendungen unter Sonderausgaben angeben. Die Höhe der Beträge ist dabei egal, aber insgesamt dürfen Ihre Vorsorgeaufwendungen € 1,900 im Jahr nicht überschreiten. Da Versicherungen wie Kranken- und Pflegeversicherungen auch dazuzählen, fällt die Kfz-Versicherung dann meistens nicht mehr ins Gewicht.
Wer das Fahrzeug auch beruflich nutzt, der darf die Kfz-Haftpflichtversicherung meistens sogar in voller Höhe als Sonderausgabe aufführen. Wer dazu die sogenannte Entfernungspauschale geltend macht, der führt die Versicherungen als Werbungskosten auf. Der Vorteil darin besteht, dass auch die Kaskoversicherung anteilig aufgeführt werden darf und das es keinen Höchstbetrag für Werbungskosten gibt.
Auch wer selbständig ist, der kann die gesamten Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Dazu zählen dann auch die Kasko-Beiträge, und zwar bis zu einem Betrag von maximal € 2,800. Wer das Fahrzeug auch privat nutzt, kann die Versicherungen dafür aber nur anteilig abführen. Wie das genau geht, das verrät Ihnen ein fachkundiger Steuerberater.
Versicherungen, die nicht steuerlich absetzbar sind
Zu den Versicherungen, die Sie vielleicht brauchen, die aber nicht steuerlich absetzbar sind gehören sogenannte Sachversicherungen. Dazu zählen unter anderem Hausratsversicherung oder wie schon erklärt die Kaskoversicherung für das Auto.
Dabei gibt es allerdings Ausnahmen, wenn eine Hausratsversicherung zum Beispiel für Büroräume abgeschlossen wird oder anteilig für Ihr Arbeitszimmer Zuhause. Auch gesetzliche Vorsorgeversicherungen wie Pflegezusatzversicherung können nicht von der Steuer abgeschrieben werden.
Wo müssen Versicherungen in der Steuererklärung angegeben werden?
Je nachdem um welche Versicherung es sich handelt, muss die an verschiedenen Stellen in Ihrer Steuererklärung eingetragen werden.
In der Anlage N müssen Sie zum Beispiel die Aufwendungen für die gesetzliche Kranken-, Pflege und Rentenversicherungen eintragen. Die Beträge dafür finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Weitere Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken kommen, als Werbekosten auf die Anlage N.
Versicherungen, die ein privates Risiko abdecken kommen, auf die Anlage Vorsorgeaufwand und Beiträge zur Riester-Rente auf die Anlage AV.
Die nötigen Belege müssen Sie zwar nicht mehr ans Finanzamt schicken, aber für eventuelle Rückfragen aufheben und zur Hand haben.
Wenn Sie sich unsicher sind, wo welche Versicherung eingetragen werden muss, dann wenden Sie sich am besten an einen fachkundigen Steuerberater. Der hilft Ihnen dabei, die meisten Steuervorteile rauszuholen und übernimmt das Ausfüllen der Steuererklärung und den diversen Anlagen für Sie.
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