Für ausländische Firmen kann es sinnvoll erscheinen, in Deutschland einen eigenen Standort zu gründen. Wie können sich ausländische Firmen an den deutschen Markt entsprechend anpassen? In diesem Artikel werden die Alternativen in der Gründung einer inländischen Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Repräsentanz erläutert.

 Inhaltsverzeichnis

  1. Gründung eines Tochterunternehmens 
  2. Selbstständige Niederlassung (Zweigniederlassung) 
  3. Betriebsstätte 
  4. Repräsentanz 
  → Unterschiede für EU- und Nicht-EU-Bürger 

Finden Sie hier einen Steuerberater für Ihre Expansion nach Deutschland

Organisationsformen in der Expansion ausländischer Firmen nach Deutschland

Ein im Ausland ansässiges Unternehmen kann in der Gründung zwischen folgenden drei Organisationsformen bei der Expansion nach Deutschland wählen: eine inländische Tochtergesellschaft, eine Zweigniederlassung, oder eine Betriebsstätte. Die Wahl der passenden Rechtsform für die Expansion nach Deutschland ist von den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmens abhängig und sollte informiert getroffen werden.

1. Gründung eines Tochterunternehmens

Durch die Gründung eines Tochterunternehmens entsteht ein vom Mutterunternehmen rechtlich selbstständiges Unternehmen. Auch wenn der Gründer eines Tochterunternehmens aus dem Ausland kommt, gelten für die Gewerbeanmeldung, die Gründung, die Gewerbesteuer und die Handelsregistereintragung ausschließlich deutsche Vorschriften. Die Tochtergesellschaft hat eine von der Muttergesellschaft unabhängige Rechtspersönlichkeit - dabei werden insbesondere die Rechtsformen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) oder der Aktiengesellschaft (AG) genutzt.

Weitere Infos zu den Vor- und Nachteilen von Rechtsformen für Existenzgründer finden Sie in unserem Artikel Existenzgründung: Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

2. Selbstständige Niederlassung (Zweigniederlassung)

Eine Zweigniederlassung ist rechtlich und organisatorisch gesehen ein Teil des Unternehmens der Hauptniederlassung und somit dem Recht der Hauptniederlassung unterworfen. Im Gegensatz zu einem Tochterunternehmen ist eine Zweigniederlassung somit kein eigenes, von dem Unternehmen der Hauptniederlassung getrenntes, juristisches Unternehmen. Dem deutschen Recht nach gilt eine Zweigniederlassung als eine vom Hauptgeschäft räumlich getrennte Niederlassung, welche als zusätzlicher Mittelpunkt des Unternehmens gedacht ist.

Der Name der Zweigniederlassung ist in der Regel identisch mit dem der Hauptniederlassung, kann aber durch Zusätze ergänzt werden (“Zweigniederlassung Deutschland”). Die Zweigniederlassung muss beim Wegfall der Hauptniederlassung weiter bestehen können, welches daher oft dazu führt, dass diese Organisationsform nicht infrage kommt. Als weiteres Merkmal gilt, dass die Zweigstelle Aufgaben und Geschäfte übernimmt, die für das gesamte Unternehmen typisch sind. Die Zweigstelle muss eine entsprechende Selbstständigkeit vorweisen können - dazu gehört zum Beispiel eine gesonderte Buchführung, eine eigene Bilanzierung, eine eigene Leitung sowie ein von der Hauptniederlassung zugelassenes Geschäftsvermögen.

3. Betriebsstätte

Die Betriebsstätte ist eine unselbstständige Niederlassung und ist somit in jeder Beziehung von der Hauptstelle abhängig. Alle Verträge müssen mit dem Mutterunternehmen abgeschlossen werden, was gegebenenfalls zu Problemen führen könnte, die beim Errichten einer Tochtergesellschaft nicht entstehen würden. Auch eine unselbstständige Niederlassung muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Sind Personen, die das Gewerbe in Deutschland betreiben wollen, keine EU-Bürger, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig.

4. Repräsentanz

Als weitere Form der Niederlassung in Deutschland gilt eine “Repräsentanz”, welche als Begriff im deutschen Gewerbe- bzw. Handelsrecht nicht bekannt ist, jedoch häufig von ausländischen Unternehmen in Erwägung gezogen wird. So wird zum Beispiel ein Büro eröffnet, welches von einem externen, selbstständigen Gewerbetreibenden geleitet wird. In diesem Fall erfolgt keine eigenständige gewerbliche Betätigung des ausländischen Unternehmens.

Finden Sie hier einen Steuerberater für Ihre Expansion nach Deutschland

Unterschiede für EU- und Nicht-EU-Bürger

Für die deutsche Niederlassung von ausländischen Staatsangehörigen reicht bei EU-Bürgern aus den 27 Mitgliedsstaaten ein gültiger Pass für die Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls eine Meldebestätigung für die Gewerbeanmeldung. Aufgrund der Bestimmungen des Freizügigkeitsgesetzes (FreizügG/EU) entstehen hier Vorteile in der Niederlassung bezüglich der selbstständigen bzw. der vergleichbaren unselbstständigen Erwerbstätigkeit.

Für Staatsangehörige aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten), die mit Ihrem Geschäft nach Deutschland expandieren wollen, ist eine zweckgebundene Aufenthaltserlaubnis (AE) notwendig. Diese kann in der Regel bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland beantragt werden. Die Vorschriften des deutschen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) schreiben vor, dass eine selbstständige Erwerbstätigkeit ohne eine ausländerrechtliche Genehmigung nicht möglich ist. Für Staatsangehörige aus Drittstaaten, die ihren Wohnsitz bereits in Deutschland haben und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen, gelten die gleichen Regeln wie für einen deutschen bzw. EU-Bürger.

Mit dem passenden Berater an der Seite

In dem Fall, dass Sie überlegen, nach Deutschland zu expandieren, kann Ihnen ein Berater mit Kenntnissen des deutschen Steuerrechts dabei helfen, die passende Rechtsform auszuwählen. Bei Ageras haben wir bereits erfolgreich Unternehmern dabei geholfen, einen Steuerberater zu finden, der insbesondere bei folgenden Aufgaben vor, während und nach der Expansion in den deutschen Markt helfen konnte:

Möglicherweise ist ein Franchisebetrieb für Sie die passende Lösung - auch hier kann ein Berater dabei helfen, ein Partnergeschäft zu finden und die Dokumente aufzusetzen. Mit einem Berater können Sie Ihre Expansion zielstrebiger angehen und bereits vor dem Schritt nach Deutschland wertvollen Rat bekommen.

Finden Sie schon heute einen Experten, der Ihnen bei der Expansion helfen kann.

Hier geht es direkt zu unserem Hauptartikel Expansion - Sind Sie bereit neue Märkte zu erobern?

Finden Sie hier einen Steuerberater der zu Ihnen passt

English: If you are considering to expand to Germany you may strongly consider to consult an expert who can advise you with the appropriate German business types. Perhaps franchising could be the best option for you, in which case a consultant can help you to find a business to partner up with. By taking a consultant by your side, you can be more strategic and faster with your expansion plans, and already receive valuable advice before taking the first steps into the German market. Find an accountant today, who can help you with your expansion plans.

Inhalt