Das deutsche Steuerrecht ist komplex. Was liegt für Unternehmer und Selbstständige da näher, als sich Unterstützung bei einem Experten für Steuerrecht zu suchen - dem Steuerberater? Allerdings sind Landgerichte immer mehr damit beschäftigt, Schadensersatzforderungen wegen Falschberatung durch Steuerberater zu behandeln. 

Vielleicht stehen Sie gerade selbst vor dem Problem und wissen nicht, was Sie tun sollen oder wollen sich nur für die Zukunft informieren - hier beantworten wir Ihre Fragen:

  • Welche Fehler können einem Steuerberater unterlaufen?
  • Wer wird dann z. B. für eine fehlerhafte Steuererklärung haftbar gemacht?
  • Wie trennt man sich dann von dem schlechten Steuerberater?

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Falsch beraten vom Steuerberater

Die Vielzahl an Gesetzen und steuerlichen Regelungen in Deutschland macht es weder Unternehmen noch Steuerberatern leicht. Da das Steuerrecht nie für sich alleine gesehen werden kann, sondern stets im Kontext mit anderen Rechtsgebieten, ist es vor allem bei speziellen Fällen kaum mehr zu überblicken. Doch Fehler in der monatlichen Buchhaltung oder bei der Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung haben oft teure Konsequenzen, die Mandanten stark fordern können.  Zu den typischen Fehlern gehören leider vor allem Fristversäumnisse oder eine Falschbuchungen. Oft werden Unterlagen nicht vollständig oder rechtzeitig eingereicht. Noch gravierender sind die Missachtung gesetzlicher Vorschriften oder eine unterlassene Beratung.

Um Fehlern vorzubeugen, geben viele Unternehmen alle steuerlichen Themen deshalb in die Hände von Steuerberatern. Allerdings heißt das noch lange nicht, dass von nun an der Mandant aus der Pflicht ist und alles glatt laufen wird. 

Tipp:

Ihre Mitwirkung als Mandant spielt eine große Rolle. Denn ebenso wie der Steuerberater die Pflicht hat, die Rechtslage zu klären, muss ein Mandant für die notwendigen Unterlagen und Informationen sorgen. Sonst ist eine spätere Forderung nach Schadensersatz des Steuerberaters nicht zu untermauern.

Wer ist für die Steuererklärung verantwortlich?

Auch ein Steuerberater oder dessen Team kann ein Fehler unterlaufen. Blindes Vertrauen kommt dem Steuerpflichtigen dann teuer zustehen. Denn aus Sicht des Fiskus ist unstrittig: Verantwortlich ist trotz Beauftragung eines Steuerberaters zuerst einmal derjenige, der die Steuererklärung unterschreibt.

Der Steuerpflichtige bestätigt mit seiner Unterschrift, dass seine Angaben vollständig und korrekt sind. Auch wenn notwendige Belege fehlen, zu spät eingereicht oder nicht passend sind, ist der Steuerzahler dafür verantwortlich. Nachzahlung und Säumniszuschlag fordert das Finanzamt von ihm, auch wenn der Steuerberater falsch beraten hat.

Wichtig!

Kontrollieren Sie die Steuererklärung, die Ihnen der Steuerberater zur Unterschrift vorlegt, im Detail nach.

Für welche Fehler kann der Steuerberater haftbar gemacht werden?

Trotz der Verantwortung des Steuerzahlers für seine Steuererklärung kann der Steuerberater für Fehler in die Haftung genommen werden. Voraussetzung für Schadensersatz wegen Falschberatung ist, dass der Fehler zweifelsfrei und nachweisbar beim Steuerberater bzw. dessen Mitarbeiter liegt. Vor Gericht werden diese Fehler anerkannt:

Verletzung der Beratungspflicht

  • Steuerberater haben eine Beratungspflicht. Sie dürfen nicht voraussetzen, dass beispielsweise ein langjähriger Unternehmer über die steuerlichen Gegebenheiten ausreichend informiert ist.

  • Die Beratungspflicht des Steuerberaters erstreckt sich über alle legalen Möglichkeiten, die Steuerlast zu verringern. Besteht beispielsweise die Chance, durch Änderung der Unternehmensform Steuern zu sparen, muss er darauf hinweisen. Dies hatte der Steuerberater eines zum Verkauf stehenden Unternehmens versäumt. Das Oberlandesgericht Hamm sah die Beratung als unzureichend an (Az. 25 U 167/99).

  • Nicht nur wenn der Steuerberater keine Empfehlungen abgibt, sondern auch wenn objektiv falsche und womöglich steuerschädliche Ratschläge gibt, ist er laut OLG Saarbrücken verantwortlich (Az. 1 U 52/85).

  • Darüber hinaus hat der Steuerberater laut BGH (Az. IC ZR 211/07) die Pflicht, auf eigene Versäumnisse aufmerksam zu machen. Erkennt er während der Erstellung oder nach Abgabe der Steuererklärung Fehler, hat er seinen Mandanten oder dessen Rechtsanwalt darüber zu informieren.

  • Erkennt er aufgrund anstehender Änderungen des Steuerrechts, dass künftig eine andere Vorgehensweise für seinen Mandanten günstiger ist, muss er ebenfalls darauf hinweisen. Dazu ist ein Steuerberater auch ohne expliziten Auftrag des Mandanten verpflichtet (Az. 3 U 174/10). 

Unzureichende Ermittlung des Sachverhalts

  • Um korrekt beraten zu können, muss der Steuerberater den Sachverhalt und die aktuelle Rechtslage ermitteln. Daher ist er verpflichtet, sich laufend über Rechtsprechung und Gesetzgebung zu informieren (BGH, Az. X ZR 472/00).

  • Ergeht aufgrund mangelhafter Recherche ein für den Steuerzahler ungünstiger Steuerbescheid, kann das für den Steuerberater negative Folgen haben. Denn zu seinen Pflichten gehört auch die Klärung unklarer und widersprüchlicher Angaben des Steuerpflichtigen. Versäumt er dies, verletzt er seine Pflicht zur sorgfältigen Berufsausübung (LG Hamburg, Az. 313 O 203/92).

Versäumte Fristen

  • Im Rahmen der Steuergesetzgebung gibt es eine ganze Reihe an Fristen, die der Steuerberater kennen und einhalten muss. Besonders wichtig ist die Einspruchsfrist. Versäumt der Steuerberater diese Frist, muss er nach Auffassung des OLG Düsseldorf (Az. 23 U 207/02) seinem Mandanten entstehende Verluste ersetzen.

Wann darf man seinen Steuerberater wechseln?

Zur Schadensersatzforderung wegen Falschberatung kommt meist auch der Wechselwunsch. Mancher Steuerberater verpflichtet dann seinen Mandanten zur Einhaltung einer Kündigungsfrist. Das sieht der Bundesgerichtshof als unzulässig an und entschied, dass man jederzeit seinen Steuerberater wechseln darf (Az. IX ZR 63/05).

Wichtig!

Der Wechsel zu einem neuen Steuerberater der eine Kündignug ist jederzeit ohne eine Angabe von näheren Gründen und ohne Einhaltung einer Frist möglich.

Grund ist, dass es zur Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ein besonderes Maß an Vertrauen bedarf. Schließlich hat dieser Einblicke in sämtliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Im Rahmen einer Falschberatung ist diese Vertrauensbasis gestört.

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Was kann man machen, wenn der Steuerberater Fehler macht?

Fühlen Sie sich falsch beraten vom Steuerberater? Nicht jeder geringfügige Fehler bietet Grund genug, Regressforderungen vor Gericht geltend zu machen. Kommen beispielsweise unerwartete Forderungen des Finanzamts auf ein Unternehmen zu, sollte zuerst der Steuerberater angesprochen werden. Womöglich kann er in einem direkten Kontakt mit den Finanzbeamten den Sachverhalt unkompliziert klären.

Bei weitergehenden Unklarheiten sollten Sie den Steuerberater schriftlich zur Stellungnahme auffordern. Reagiert der Steuerberater nicht oder meldet sich nicht, ist der Zeitpunkt gekommen, einen Rechtsbeistand mit der Klärung zu beauftragen.

Kann man den Steuerberater verklagen?

Stellt sich heraus, dass der Steuerberater eine Frist versäumt oder den Unternehmer nachweislich falsch beraten hat, kann der nächste Weg zum Gericht gehen. Der geschädigte Steuerpflichtige darf den Steuerberater auf Schadensersatz verklagen.

Da sich immer mehr Rechtsanwälte auf Steuerberaterhaftung bei Fehlern spezialisieren, finden Klagende rasch kompetente Unterstützung dazu. Der Nachweis eines Fehlers oder einer Fahrlässigkeit ist allerdings maßgeblich und häufig nur schwer zu erbringen.

Welche Verjährungsfristen gelten?

Wenn es ohne gerichtlichen Entscheid nicht geht, beachten Sie die Regel-Verjährungsfrist für Mandanten gegen Ihren Steuerberater. Sie beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre. Damit ist der Anspruch nicht gelöscht, sondern besteht weiter. Allerdings räumt die Verjährungsfrist dem Steuerberater das Recht ein, Leistungen zu verweigern.

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist bzw. der Steuerzahler vom möglichen Beratungsfehler erfährt.

Erlässt das Finanzamt einen Steuerbescheid gegen eine GmbH mit Haftungsbescheid gegen die Geschäftsführer, beginnt die Verjährungsfrist bereits mit Eingang des Steuerbescheids.

Tipp:

Hat der Steuerberater die Schuld anerkannt und Teilzahlungen geleistet, beginnt die Verjährungsfrist nach § 212 BGB neu.

Fazit: Prüfen Sie Qualifikation und Kapazitäten Ihres Steuerberaters

Um Beratungsfehlern und Nachforderungen des Finanzamts aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich, den richtigen Steuerberater aufzusuchen. Hinterfragen Sie seine Qualifikation und die vorhandenen Kapazitäten.

Kommt es dennoch zu Unklarheiten, sprechen Sie zuerst Ihren Steuerberater an. Womöglich kann er beim Finanzamt im direkten Kontakt einen günstigeren Steuerbescheid erwirken.

Andernfalls bleibt Ihnen nur der Weg zum Rechtsanwalt, um Schadenersatz wegen Falschberatung einzuklagen. Beachten Sie dabei die Verjährungsfrist.

Zugleich sollten Sie Ihren Steuerberater wechseln, um künftig unnötigen Klärungsbedarf und Nachzahlungen an das Finanzamt zu vermeiden.

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