Der Handel mit Kryptowährungen wird immer beliebter seitdem die digitale Währung wurde im Jahre 2009 von dem mysteriösen Satoshi Nakamoto erschaffen wurde. Der Name dieser Person ist ein Pseudonym und die tatsächliche Identität ist immer noch ein Geheimnis. In den letzten Jahren haben gerade Bitcoins stark an Popularität gewonnen und immer mehr Investoren gefunden. Auch Privatpersonen reizt der Handel mit den digitalen Währungen und wir zeigen Ihnen wie es geht und was Sie beim Versteuern von Kryptowährungen bedenken müssen.
Inhaltsverzeichnis
Wie funktioniert der Handel mit Kryptowährungen?
Seit wann sind Kryptowährungen steuerpflichtig?
Wie hoch ist die Steuer für Bitcoins?
Was funktioniert die Versteuerung, wenn ich Bitcoins verkaufe?
Ist Cloudmining steuerpflichtig?
Wie funktioniert der Handel mit Kryptowährungen?
Überweisungen von Bitcoins (BTC) und anderen Kryptowährungen werden mithilfe von Peer-to-Peer-Anwendungen über das Internet abgewickelt – somit ist keine zentrale Abwicklungsstelle erforderlich, wie im konventionellen Bankverkehr nötig ist. Bei Bitcoins, auch als Kryptogeld bezeichnet, wird mithilfe von kryptografischen Techniken sichergestellt, dass Überweisungen mit Bitcoins nur vom entsprechenden Besitzer vorgenommen. So können die Geldeinheiten auch nicht endlos ausgegeben werden. Dadurch, dass es in diesem Prozess keine zentrale Abwicklungsstelle gibt, argumentieren Befürworter der digitalen Währung, dass sich eine Demokratisierung des Geldwesens erzielen lasse. Somit kann die Regierung keinen Einfluss auf die Inflation oder Deflation von Kryptowährungen nehmen. Bitcoins werden durch sogenanntes Mining virtuell gewonnen, wobei viel Geld verdient werden kann.
Gerade deshalb werden Bitcoins – und andere Kryptowährungen wie Dash, Ethereum, Rippel/XRP und der dem relativ neuen Bitcoin Cash – bei Unternehmen und Privatpersonen immer beliebter. Eine zunehmende Anzahl an deutschen Geschäften akzeptiert inzwischen auch Kryptowährungen als legitime Zahlungsart (Liste für deutsche Geschäfte). Zudem werden Bitcoins zu Marktspekulationen verwendet und als Investition für die Zukunft angesammelt – die Anzahl der Bitcoins ist nämlich auch auf 21 Millionen begrenzt.
Nach Beschluss des europäischen Gerichtshofs muss keine Mehrwertsteuer auf Kryptowährungen gezahlt werden. Die EU betrachtet virtuelle Währungen als reine Mittel für Transaktionsabwicklungen, ohne weitere Verwendungszwecke. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie gar keine Steuern für Bitcoins zahlen müssen. So müssen zum Beispiel die Gewinne aus Veräußerungen mit Kryptowährungen auf der jährlichen Steuererklärung notiert werden, da der Handel mit Kryptowährungen als Fremdwährungsspekulation gilt und somit ein privates Veräußerungsgeschäft ist. Am besten lassen Sie sich dabei von einem fachkundigen Steuerberater unterstützen.
Was kostet die Steuererklärung beim Steuerberater?
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Seit wann sind Kryptowährungen steuerpflichtig?
Wenn man mit verschiedenen Kryptowährungen handelt, dann handelt man im Prinzip mit verschiedenen Wirtschaftsgütern und löst einen virtuellen steuerpflichtigen Vorgang aus. Dabei kennt das deutsche Steuergesetz keinen Unterschied, ob am Ende Euro oder Ethereum in der Transaktion steht. Somit ist der Handel schon vor der Auszahlung von Kryptowährungen steuerpflichtig.
Auch wenn Sie Bitcoins verschenken, können dabei eventuell Steuern anfallen. Verschenkungen sind steuerbare Vorgänge, bei denen der Freibetrag bei 20.000 Euro liegt. Somit müssen Bitcoins, die zum Beispiel an Freunde oder Familie verschenkt werden und unter dem Wert von 20.000 Euro liegen, nicht versteuert werden. Die Einkommensteuer wird durch diesen Vorgang nicht ausgelöst, das bedeutet es ist kein privates Veräußerungsgeschäft.
Wie hoch ist die Steuer für Bitcoins?
Der Verkauf von Kryptowährungen ist steuerpflichtig, wenn der Erwerb und die Veräußerung innerhalb eines Jahres erfolgen (Einkommensteuergesetz, Private Veräußerungsgeschäfte, § 23 EStG). Die Steuer auf ein privates Veräußerungsgeschäft tritt dann in Kraft, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt und die Freigrenze von 600 Euro überschritten wird. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass dies kein Freibetrag ist – das bedeutet, dass die Freigrenze von 600 Euro beim Überschreiten wegfällt. Wenn sich der Gewinn in dem Kalenderjahr zum Beispiel auf mehr als 600 Euro beläuft, dann ist dieser Betrag in voller Höhe steuerpflichtig und nicht nur mit dem Betrag der die Freigrenze übersteigt.
Der Verkauf ist somit steuerfrei, wenn zwischen Erwerb und Verkauf der Kryptowährung mindestens ein Jahr vergangen ist und dies durch Aufzeichnungen nachweisbar ist. Wenn man die Währung zum Beispiel im November 2017 angeschafft hat und im Dezember 2018 veräußert, dann ist die Veräußerung legal steuerfrei.
Bitcoin versteuern: Besteuerung von Kryptowährungen bei Privatpersonen
Beim Einkauf von Bitcoins sollte man beachten, dass der Anschaffungspreis sowie der Anschaffungszeitpunkt notiert werden sollten, da sich das Finanzamt auf diese Informationen berufen wird. Dabei sollte genau notiert werden, zu welchem Preis man die Kryptowährung an welcher Börse und zu welchem Zeitpunkt erworben hat. Diese Informationen können später auch relevant, wenn Sie gegebenenfalls von den Steuern befreit werden. Wenn gesetzliche Zahlungsmittel wie Euros zu Bitcoins getauscht werden oder umgekehrt, dann gilt dies nach Rechtsprechung des EuGH als steuerfreie Tätigkeit.
Was funktioniert die Versteuerung, wenn ich Bitcoins verkaufe?
Ein gutes Beispiel, das zeigt, wie die Versteuerung auf Bitcoins funktioniert ist, wenn Bitcoins gekauft und zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Bitcoins hinzugekauft werden. Dabei kann die Frage aufkommen, wie die Besteuerung und Spekulationsfrist hinsichtlich des ersten und zweiten Kaufs gehandhabt wird. Die Spekulationsfrist wird auch als minimale Haltezeit beschrieben. Dabei wird das nach dem Fifo-Verfahren (First-in-First-out) vorgegangen – also was zuerst gekauft wurde, wird auch zuerst verkauft.
Beispiel: Am 1. Oktober 2017 haben Sie 1 Bitcoin für 10.000 Euro gekauft. Am 1. November 2017 haben Sie weitere 1,5 Bitcoins für 17.000 Euro gekauft. Am 1. Januar 2018 haben Sie insgesamt 2 Bitcoins verkauft und erzielten einen Verkaufspreis von 30.000 Euro.
Rechnung:
Posten |
Betrag |
Veräußerungspreis pro Bitcoin: 30.000 Euro / 2 Bitcoins |
15.000 Euro |
Veräußerungspreis der ersten Fuhre: 1 * 15.000 Euro |
15.000 Euro |
Kaufpreis des zuerst angeschafften Bitcoins |
- 10.000 Euro |
Veräußerungsgewinn Teil 1 (erster Kauf) |
= 5.000 Euro |
Veräußerungspreis des übrigen Bitcoins: 1 * 15.000 Euro |
15.000 Euro |
Anschaffungskosten dieses Bitcoins: 17.000 Euro / 1,5 |
- 11.333 Euro |
Veräußerungsgewinn Teil 2 (zweiter Kauf) |
= 3.667 Euro |
Gesamtgewinn (Teile 1+2): 5.000 Euro + 3.667 Euro |
10.333 Euro |
In Ihrer Steuererklärung müssen Sie 10.333 Euro als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften angeben. Dabei versteuern Sie diesen Betrag mit Ihrem persönlichen Steuersatz, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Sie sind immer noch im Besitz von 0,5 Bitcoins aus dem zweiten Kauf. Ob dieser steuerpflichtig wird, hängt vom Zeitpunkt der Veräußerung ab und ob dieser vor oder nach dem Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist liegt.
Kann man Gewinne mit Verlusten verrechnen?
Um Verluste aus Verkäufen mit Bitcoins zu verrechnen, muss zunächst bestimmt werden, ob die einjährige Spekulationsfrist erreicht wurde. Wenn zwischen Ankauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt, dann ist der Verlust also steuerpflichtig und kann mit Gewinnen verrechnet werden. Liegt zwischen Ankauf und Verkauf mehr als ein Jahr, dann ist der Verlust steuerfrei und kann daher nicht mit Gewinnen verrechnet werden.
Wo sind die Überschüsse vom Bitcoin-Handel einzutragen?
Die Gewinne aus Veräußerungen sind in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) auf Ihrer Steuererklärung zu notieren (auf der Rückseite, bzw. unter Punkt 41–48). Dabei lässt sich der Überschuss aus dem Verkaufspreis, abzüglich der Anschaffungskosten und Veräußerungskosten errechnen. Der Steuersatz auf diesen Überschuss beträgt zwischen 0 % und 45 %. Selbst wenn die Veräußerung steuerfrei ist, dann sollte eine Anlage SO ausgefüllt werden, da das Finanzamt so die Steuerfreiheit prüfen kann. Steuerhinterziehung kann bis zu 10 Jahre verfolgt werden - gerade deshalb ist es auch hier wichtig, keine Fehler zu begehen. Wenn Sie sich dabei unsicher sind, sollten Sie sich am besten von Ihrem Steuerberater helfen lassen.
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Ist Cloudmining steuerpflichtig?
Hier gibt es keine direkte Antwort, denn es kommt auf den Anbieter des Cloudmining an. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern, bei denen man im Prinzip einen Anteil an der Hardware hat. Falls man nur Anspruch auf eine Zahlung hat, dann werden diese als im Inland als steuerpflichtige Zahlungen betrachtet.
Weiterhin gibt es Fälle, in denen man als Darlehensgeber auftritt, was zu der Besteuerung mittels der Kapitalertragsteuer von bis zu 25 % führt. Dadurch, dass Miner gewerblich tätig sind, gelten die Einkünfte allgemein immer als steuerpflichtig und werden als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb definiert. Dabei wird die Schaffung der Kryptowährung nicht anders als die Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter behandelt.
Die entsprechende Besteuerung kommt auf die jeweiligen Verträge an – dabei ist es ratsam einen kompetenten Steuerberater zurate zu ziehen. Ein auf Kryptowährungen spezialisierter Steuerberater kann überprüfen, ob es sich bei dem Mining um Kapitalerträge, gewerbliche Einkünfte, oder im Ausland zu versteuernde Einkünfte handelt.
Wenn Sie sich dabei unsicher sind, empfehlen wir Ihnen einen fachkundigen Steuerberater, der bei einer ordnungsgemäßen Bearbeitung von steuerrechtlichen Dokumenten helfen kann. Bei Ageras können Sie sich bis zu 3 Angebote von Steuerberatern in Ihrer Region holen, um den passenden für Ihre Belange und dem Handel mit Kryptowährungen zu finden.
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