In Deutschland wächst die Franchise Wirtschaft von Jahr zu Jahr. Es gibt mittlerweile rund 1.000 unterschiedliche Franchisesysteme in den verschiedensten Bereichen. Ob Gastronomie, Dienstleistung, Handel, Beratung oder Vermittlung – in fast jeder Branche ist Franchising zu finden. Das wohl bekannteste Franchise in Deutschland ist sicherlich die Fast-Food-Kette McDonald’s. Zu den größten Systemen zählt zudem das Reisebüro TUI, der Drogeriemarkt Ihr Platz, der Nachhilfeanbieter Schülerhilfe, die Bäckerei Kamps und auch die Musikschule Fröhlich.
Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, sich mit einem Franchise selbstständig zu machen. Schaut man sich die Umsätze an, so sind auch diese mit den Jahren stetig gestiegen. Trotzdem ist Erfolg mit einem Franchiseunternehmen oder -system nicht garantiert, weshalb man lieber zu früh als zu spät kompetente Unterstützung an Bord holen sollte.
Inhaltsverzeichnis:
- Brauche ich einen Steuerberater für mein Franchise?
- Was kann ein Steuerberater für mein Franchise konkret tun?
- Steuerberatung für Franchisenehmer
- Steuerberatung für Franchisegeber
Brauche ich einen Steuerberater für mein Franchise?
Ob Franchisegeber oder Franchisenehmer, ob großes Franchisesystem oder noch kleines Startup: Sie alle haben den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Die Selbstständigkeit bietet viele Chancen aber gleichzeitig auch viele Herausforderungen, die einen zwischenzeitlich komplett einnehmen können. Viele Unternehmer haben deswegen nur wenig Zeit sich betriebswirtschaftlichen Belangen und Steuerfragen zu widmen. Dabei sind gerade diese Themen so wichtig und tragen einen entscheidenden Teil zum langfristigen Erfolg des Unternehmens bei. Deswegen ist es eine gute Idee, sich so früh wie möglich kompetente Unterstützung an die Seite zu holen. Ein Steuerberater kann Ihnen nicht nur dabei helfen im Steuer-Dschungel den Überblick zu behalten und so die Steuerlast zu reduzieren, sondern auch im Unternehmensalltag unterstützend wirken.
Vielleicht stehen Sie auch noch in der Gründungsphase und auch dann ist ein Steuerberater eine gute Idee. Dies gilt zum einen für Unternehmer, die ein Franchisesystem neu aufbauen wollen, aber auch für Menschen, die überlegen, sich einem Franchisekonzept anzuschließen.
Was kann ein Steuerberater für mein Franchise konkret tun?
Sowohl der Franchisegeber als auch der Franchisenehmer sind selbstständige Unternehmer – sie arbeiten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Je nach Unternehmensform und der Tatsache, ob Angestellte beschäftigt werden oder nicht, ergeben sich unterschiedliche steuerliche Pflichten. Zu diesen gehören unter anderem die Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer sowie die Anmeldung der Sozialversicherung für Arbeitnehmer.
Es ergeben sich somit für Franchisenehmer und Franchisegeber unterschiedliche Herausforderungen, doch ein Steuerberater kann in beiden Fällen essenziell sein. Generell hilft ein Steuerberater bei allen betrieblichen Steuererklärungen und übernimmt die Bilanzen. Dazu gehören typischerweise folgende Aufgaben:
- Jahresabschluss (nach Handels- und Steuerrecht)
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewinnfeststellung
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Bilanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
Zusätzlich kann ein Steuerberater auch private Steuererklärungen, wie die Einkommensteuererklärung übernehmen.
Der zuständige Berater sollte sich jedoch nicht nur bestens im Steuersystem auskennen, sondern auch Wissen über die Besonderheiten von Franchising sowie die jeweilige Branche verfügen. Dies gilt umso mehr, wenn Sie selbst mit Ihrem Vorhaben Neuland betreten.
Wenn Sie also kurz vor der Gründung stehen, kann ein Steuerberater Ihnen beratend zur Seite stehen. Egal ob Sie bereits ein erfolgreiches Unternehmen haben und nun überlegen, Ihre Geschäftsidee anderen gegen Umsatzbeteiligung zur Verfügung zu stellen oder Sie sich einem Franchisemodell zum ersten Mal anschließen wollen, in beiden Fällen ist eine Gründungsberatung wichtig. So kann ein Steuerberater unter anderem bei der Erstellung und Optimierung des Businessplans helfen und Sie bei der Finanzplanung unterstützen.
Businessplan erstellen: In 7 Schritten zum Businessplan
Der Nutzen der vorsorglichen Beratung darf nicht unterschätzt werden. Je zeitnaher und regelmäßiger Besprechungen mit einem Berater stattfinden, desto besser können passende Strategien entwickelt und regulierende Maßnahmen eingeleitet werden. Selbstverständlich ist eine solche Beratung mit zusätzlichen Kosten verbunden, jedoch sollten Sie nicht am falschen Ende sparen. Tatsächlich kann ein zuverlässiger Ansprechpartner Ihnen langfristig viel Geld, Zeit und Nerven sparen. Diese Entlastung kann für Sie von großer Bedeutung sein, denn so können Sie sich voll und ganz um Ihr Kerngeschäft kümmern.
Steuerberatung für Franchisenehmer
Bei einem Franchisenehmer handelt es sich in der Regel um einen wirtschaftlich und rechtlich selbstständigen Kaufmann. Die Schritte bis zur Unterzeichnung eines Franchisevertrages, ähneln somit die einer gewöhnlichen Unternehmensgründung.
Steuerberater für Existenzgründer: Hilfe beim Selbstständig machen
Obwohl die Geschäftsform eines Franchise als risikoarm für Franchisenehmer gilt, birgt der Aufbau der eigenen Existenz immer gewisse Herausforderungen und Risiken. Deswegen sollte der Steuerberater, noch vor der Unterzeichnung die Bedeutung sowie genaue Vor- und Nachteile des Franchising und des spezifischen Franchisesystems, für das man sich interessiert, darlegen.
In der Regel steht für den Franchisenehmer das Streben nach Selbstständigkeit im Vordergrund. Bei einem Unternehmen auf Franchisebasis ist es von Vorteil, dass ein verhältnismäßig geringer Kapitaleinsatz zur Gründung benötigt wird. Darüber hinaus profitiert ein Franchisenehmer von der Bekanntheit der Marke oder Ware am Markt, sowie die Betreuung durch den Franchisegeber, der das organisatorische, technische sowie betriebswirtschaftliche Know-how liefert. Im Gegenzug verpflichtet sich der Franchisenehmer zur Zahlung verschiedener Gebühren. Diese Gebühren sind eine der Besonderheiten des Franchising, wenn es zu Steuern kommt.
Franchisegebühren
Wie genau die Franchisegebühren zu handhaben sind, hängt generell von dem Inhalt des Franchisevertrages ab. Dabei kommt es auf die Details an. Gerade deswegen ist es eine gute Idee, den Steuerberater schon von Anfang an einzubinden, denn er kann mit Ihnen die Inhalte in Ruhe durchgehen und dafür sorgen, dass die Gebühr steuerlich korrekt eingeschätzt wird.
Generell gibt es zwei Möglichkeiten, wie die Gebühren behandelt werden können. Entweder müssen sie sofort im Jahr der Zahlung als Betriebsausgaben verbucht werden oder sie müssen aktiv abgegrenzt und auf die Laufzeit des Vertrages verteilt werden. Die Faustregel ist wie folgt:
- Die Franchisegebühren betreffen Maßnahmen (z. B. Werbe- oder Schulungsleistungen) des Franchisegebers für das Jahr, in dem die Gebühr gezahlt wird: Es handelt sich um sofort abziehbare Betriebsausgaben.
- Die Franchisegebühren enthalten zusätzlich Zahlungen für die Leistungen für nachfolgende Jahre: Sie sind als Rechnungsabgrenzungskosten (RAP) zu aktivieren.
- Die Franchisegebühren enthalten Zahlungen für Rechte, Gebrauchsmuster oder Lizenzen: Sie sind als Rechnungsabgrenzungskosten zu aktivieren.
Ein Beispiel - Der Vertrag beinhaltet folgende Textpassage:
„Für Schulungs-, Werbungs- und Unterstützungsleistungen des Franchisegebers im Jahr 2017 werden 20.000 € berechnet. Für die fünfjährige Vertragslaufzeit fallen zusätzlich 35.000 € für die Nutzung des Firmennamens und die Zusicherung des Gebietsschutzes an.“
Steuerliche Behandlung:
- Sofort abziehbare Betriebsausgaben: Falls der Vertrag 2017 unterzeichnet wurde, dürfen die Gebühren für die unterschiedlichen Leistungen des Franchisegebers in Höhe von 20.000 € im selben Jahr als Betriebsausgaben verbucht werden.
- Aktivierungspflichtige Gebühren: Die Gebühren für die Namensnutzung sowie die Zusicherung des Gebietsschutzes müssen aktiviert werden und auf die fünf Jahre Laufzeit gleichmäßig verteilt werden.
Der Steuerberater kann Ihnen damit direkt helfen und vor Fehlkalkulationen schützen. Schließlich gilt es die unterschiedliche steuerliche Behandlung der Franchisegebühren im Businesskonzept bei der Ermittlung des Finanzbedarfs zu beachten.
Wobei kann der Steuerberater Franchisenehmern noch helfen?
Wie bereits erwähnt, gilt es, als Selbstständiger generell viele Steuern und Fristen im Blick zu halten. Darüber hinaus können, je nach persönlichen Bedürfnissen und Lage, noch viele weitere steuerliche Pflichten auf einen zukommen.
Haben Sie zum Beispiel mehrere Franchisegeschäfte der gleichen Art, so handelt es sich steuerlich um einen einheitlichen Gewerbebetrieb. Dabei wäre im Rahmen des Freibetrags eine Aufteilung in mehrere Gewerbebetriebe vorteilhafter. Andere steuerliche Pflichten ergeben sich dagegen, wenn der Sitz der Geschäftsleitung des Franchisegeber im Ausland ansässig ist. In diesem Fall muss der Franchisenehmer gemäß § 50a Abs. 4 EStG von den Zahlungen für die Lizenzen einen 20 prozentigen Steuerabzug vornehmen und an das Finanzamt abführen. Ein Steuerberater gibt somit nicht nur hilfreiche Tipps, die Geld sparen, sondern hilft Ihnen auch, Ihre Pflichten gesetzeskonform zu erfüllen.
Die Betriebswirtschaftliche Auswertung
Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) muss in der Regel von jedem Franchisenehmer erledigt werden. Die BWA gibt Aufschluss über die aktuellen Kosten- sowie Erlössituation – also über die finanzielle Lage – des Unternehmens. Der Franchisenehmer ist meist verpflichtet, bei den monatlichen Statusmeldungen eine BWA zuzufügen. Auch hierbei kann ein Steuerberater behilflich sein und zum Beispiel auf Fehler in der Kalkulation hinweisen und auf Abweichungen von der Liquiditätsplanung sowie Umsatzvorschau eingehen.
Steuerberatung für Franchisegeber
Ob Sie zunächst überlegen im Franchising eine Existenzgründung zu starten oder bereits seit mehreren Jahren erfolgreich agieren und vorhaben national oder international zu expandieren – ein Steuerberater kann Ihnen in jeder Phase unterstützend zur Seite stehen.
Haben Sie zunächst nur eine Idee und wollen aus dieser ein Franchisesystem aufbauen, ist es eine Mammutaufgabe, der Sie sich nicht alleine stellen sollten. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihr Geschäftskonzept auf Stärken und Schwächen zu prüfen. Zusätzlich sollte eine Analyse des Finanz- und Investitionsbedarf vorgenommen werden. Ein Berater kann innerhalb einer solchen Tragfähigkeitsanalyse die möglichen Kostenfaktoren aufarbeiten und die einhergehenden Risiken darlegen. Darüber hinaus wird der Kapitalbedarf berechnet sowie eine Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplanung für die ersten Jahre erstellt.
In weiteren Schritten können Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater einen Plan zur Expansion festlegen. So muss z. B. innerhalb einer Standortanalyse ermittelt werden, welche Standorte sich besonders lohnen. Auf dieser Basis können Sie auch die späteren Vertriebsgebiete festlegen. Anschließend müssen Sie verschiedene Dokumente für zukünftige Franchisenehmer entwerfen und fertigstellen. Dazu gehören nicht nur der Franchisevertrag, sondern auch sämtliche Leitfäden und Handbücher – in diesem Schritt sollte der Steuerberater übrigens eine Prüfung durch Rechtsanwälte empfehlen.
Experten zufolge dauert es bis zu 1 ½ Jahren ein Franchisesystem aufzuziehen. Aber es ist wichtig, dass Sie sich die Zeit nehmen und dafür Unterstützung holen, denn Ihr System muss voll ausgereift sein, ehe Sie Ihre ersten richtigen Franchisenehmer ins Boot holen. Einen Steuerberater zu engagieren bedeutet zwar zusätzliches Geld zu investieren, doch dies rechnet sich meistens. Schließlich hilft der Berater, die wirtschaftlich richtigen und vorteilhaften Entscheidungen zu treffen.
Hat man bereits viele Franchisenehmer bundesweit, können Sie sich überlegen, eine professionelle Komplettlösung für die Franchisezentrale, aber auch für alle angegliederten Franchisenehmer zu suchen. Denn haben alle Franchisenehmer unterschiedliche Steuerberater, kann es durchaus passieren, dass es innerhalb eines Systems zu einer Ansammlung von Einzelunternehmen kommt. Beauftragt man jedoch eine zentrale Steuerberatung mit verschiedenen Sitzen in Deutschland hat man den Vorteil, dass jeder Franchisenehmer einen Steuerberater in der Nähe hat, Prozesse, wie die Buchführung jedoch standardisiert werden können. Die Vereinheitlichung erleichtert es die Ziele des Franchisegebers hinsichtlich Ergebnis und Liquidität zu erreichen und zu sichern.
Bei Ageras haben wir bereits zahlreichen Franchisenehmern sowie Franchisegebern dabei geholfen, einen passenden Steuerberater zu finden. Zu den Beispielen gehören Besitzer von Restaurants, Eiscafés, Weinhandel, Fitnessstudios oder auch Reisebüros. Aber auch global agierende Franchisegeber haben mit Ageras ihren passenden Berater gefunden.
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