Auch Physiotherapeuten müssen sich mit dem Thema Steuern beschäftigen und das nicht nur in der Gründungsphase einer Praxis. Physiotherapeuten sind, wie alle anderen Heilberufe, mit immer größeren Herausforderungen konfrontiert. Physiotherapeuten zählen zu den freien Berufen und für die steuerliche Einordnung einer Praxis sind verschiedene Faktoren von Bedeutung. Speziell in Bezug auf Umsatzsteuerbefreiungen ist es oft schwierig alle Regelungen im Überblick zu behalten. Heutzutage steigt die Nachfrage ständig und Physiotherapeuten sind immer mehr ausgelastet. Viele haben daher nur wenig Zeit sich mit Steuerfragen und betriebswirtschaftlichen Belangen zu beschäftigen.

Ein auf Physiotherapeuten spezialisierter Steuerberater kann bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Entscheidungen unterstützen und beraten. Was gibt es bei der Umsatzsteuerbefreiung zu berücksichtigen? Und was gibt es bei der Gründung oder einem Kauf einer Praxis zu beachten? Lesen Sie hier, wie genau ein Steuerberater Ihnen helfen kann und wie viel er durchschnittlich für Physiotherapeuten kostet.

Inhaltsverzeichnis

1) Steuerliche & betriebswirtschaftliche Beratung
2) § 14 UStG: Rechnungen ausstellen - was Sie wissen müssen
3) Umsatzsteuerbefreiungen in der Physiotherapeuten-Praxis
4) Strategische Beratung bei Gründung und Kauf einer Praxis
5) Praxismanagement
6) Was kostet ein Steuerberater für Physiotherapeuten?

Steuerliche & betriebswirtschaftliche Beratung für Physiotherapeuten

Ein Steuerexperte kann auf individuelle Bedürfnisse eingehen und einige sind auf die Berufsgruppe von Ärzten, Zahnärzten und Heilberufen spezialisiert. Ein spezialisierter Steuerberater kann Physiotherapeuten in unterschiedlichen Bereichen zu Steuer- und Wirtschaftsfragen beraten.

Physiotherapeuten können dadurch nicht nur Zeit sparen, sondern auch sichergehen, dass Buchhaltung, Steuererklärung und weitere steuerrechtliche Angelegenheiten ordnungs- und fristgerecht durchgeführt werden. Erhalten Sie einen Überblick über Ihr Zahlenwerk und gewinnen Sie daraus Erkenntnisse, um Ihre Praxis zu optimieren.

Folgende Dienstleistungen werden von einer spezialisierten Steuerberatung angeboten:

  • Buchführung und Erstellung von Bilanzen
  • Erstellung der Steuererklärung
  • Erstellung der Lohnbuchhaltung
  • Erstellung der Finanzbuchhaltung
  • Erstellung und Prüfung der Einnahmen-Überschussrechnung bzw. Jahresabschlusses
  • Praxiskostencheck
  • Finanzierungskostencheck
  • Prüfung der häufigen Fehler im Bereich Umsatzsteuer
  • Wirtschaftliche Beratung bei Übernahme oder Neugründung einer Praxis
  • Steuerliche Beratung für eine optimale steuerliche Gestaltung

§ 14 UStG: Rechnungen ausstellen - was Sie wissen müssen

Für Physiotherapeuten ist es wichtig, die Rechnungslegungsvorschriften zu kennen und sie richtig anzuwenden. Ein Grund dafür ist, dass Krankenkassen Rechnungsnummern fordern.

Laut § 14 UStG führt ein Unternehmer, in diesem Fall ein Physiotherapeut, eine Lieferung oder sonstige Leistung, sprich eine Behandlung aus. Wenn diese umsatzsteuerpflichtig ist, dann ist der Physiotherapeut dazu berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Handelt es sich dabei um eine Behandlung für einen anderen Unternehmer oder für eine juristische Person, sind Sie als Physiotherapeut also dazu verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Der Patient ist in der Regel kein Unternehmer und wird folglich als Privatperson behandelt. Seine Krankenkasse ist jedoch als Unternehmen anzusehen, da nach dem geltenden Sachleistungsprinzip der Patient die Behandlung bekommt und die Kasse zahlt.

Es ist jedoch zu beachten, dass freie Mitarbeiter Pflichtangaben machen müssen. Freie Mitarbeiter sind laut Umsatzsteuergesetz auch Unternehmer und müssen daher bei ihren Rechnungen Pflichtangaben machen. Dank dieses Paragrafen ist es oft schwer, den Überblick zu behalten und es kann schnell zu Missverständnissen kommen. Deswegen kann es sich lohnen, einen spezialisierten Steuerberater zurate zu ziehen, der Ihnen dabei helfen, fehlerfrei Rechnungen zu erstellen.

Steuerberater finden

Pflichtangaben auf der Rechnung:

  • Name/Anschrift des Therapeuten und des Leistungsempfängers: Leistungsempfänger ist der Patient.
  • Steuernummer des leistenden Unternehmers: Wenn der Gesamtrechnungsbetrag nicht 100 Euro übersteigt, kann die Steuernummer weggelassen werden. Stellt der freie Mitarbeiter eine Rechnung, muss auch seine Steuernummer angegeben werden.
  • Ausstellungsdatum
  • Rechnungsnummer: Die Rechnungsnummer muss fortlaufend sein. Das bedeutet, dass jede Nummer nur einmal vergeben werden darf.
  • Bezeichnung der Leistung: Die Angabe der Verordnung kann übernommen werden.
  • Zeitpunkt der Leistung
  • Entgelt: Das Entgelt muss nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeschlüsselt werden. Das bedeutet, dass steuerpflichtigen Leistungen steuerfrei Leistungen getrennt nach Steuersätzen aufzuführen sind.
  • Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung: Der Steuersatz muss auf der Rechnung angegeben werden.

Umsatzsteuerbefreiung für Physiotherapeuten

Wenn Sie in Ihrer Praxis Selbstzahlerleistungen erbringen, müssen Sie prüfen, ob sie Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Stellen Sie zuerst die Fragen, ob ein Rezept vorliegt oder nicht.

Grundsätzlich muss die Heilbehandlung von einem Arzt verordnet werden. Fehlt ein formeller Nachweis, darf ein Physiotherapeut Beweismittel verwenden, die vergleichbar mit der Aussagekraft einer ärztlichen Verordnung sind. Steuerfreie Heilbehandlungen sind nur Tätigkeiten zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen. Maßnahmen zur Steigerung des Wohlbefindens werden steuerlich nicht begünstigt.

Wenn sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sind sie nicht umsatzsteuerpflichtig.

Die Finanzverwaltung hat die Abgrenzung sehr pauschal gehalten. Wichtig ist es dennoch folgende Aufschlüsselung zu beachten:

  • Die Leistung (Behandlung) ist umsatzsteuerfrei, wenn eine Verordnung eines Arztes vorliegt oder ein vergleichbarer Nachweis.
  • Die Leistung kann dem ermäßigten Steuersatz unterworfen werden, wenn sie nach der Heilmittel-Richtlinie und dem Heilmittelkatalog verordnungsfähig ist. Dazu zählen z. B. Elektrotherapie, Heilmassage, Heilgymnastik und Unterwasserdruckstrahl-Massagen. Nicht verordnungsfähig sind die nicht-invasive Magnetfeldtherapie, Fußreflexzonenmassage, Akupunktur oder Atlas-Therapie nach Arlen sowie Leistungen zur Veränderung der Körperform, wie z.B. Erstellung individueller Trainingspläne für Sportler.
  • Alle anderen Behandlungsleistungen sind dem normalen Regelsteuersatz in der Höhe von 19 % unterworfen.

Die ordnungsmäßige Erstellung von Rechnungen ist von großer Bedeutung. Fehler können hohe Kosten verursachen. Oft werden diese Fehler im Rahmen einer Betriebsprüfung aufgedeckt.

Strategische Beratung bei Gründung & Kauf einer Praxis

Für viele Physiotherapeuten ist der Sprung in die Selbständigkeit ein großer Schritt. Unten finden Sie die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten. Eine Praxis zu gründen oder zu übernehmen, ist oft eine große Herausforderung. Spezialisierte Steuerberater können Sie bei der Existenzgründung unterstützen. Hier finden Sie die drei wichtigsten Überlegungen bevor Sie eine Praxis gründen:

Entwickeln Sie einen Businessplan: Beschreiben Sie, wie Sie sich auf dem Markt durchsetzen und etablieren wollen. Eine spezialisierte Steuerberatung kann Sie bei der Gestaltung unterstützen. Mit einer Stärken-Schwächen-Analyse kann das Potenzial der Praxis ermittelt werden und dient als Grundlage für die optimale Entscheidungsfindung.

Businessplan erstellen – in 7 Schritten erklärt

Ermitteln Sie Finanzierungsmöglichkeiten: Physiotherapeuten haben Zugriff auf unterschiedliche Finanzierungsmodelle. Entscheidend ist die Ermittlung eines individuellen angepassten Konzeptes für eine erfolgreiche Praxisniederlassung. Es stellt sich die Frage, welche Finanzierungslaufzeit und welches Finanzierungsinstrument am besten zu Ihrem Vorhaben passt. Wenn eine Praxis übernommen wird, sollte der Praxiswert ermittelt werden. Dabei muss der materielle Wert der Physiotherapie-Praxis ermittelt werden wozu das das gesamte Inventar zählt. Des Weiteren wird der Firmenwert, sprich die zukünftigen Ertragserwartungen der Praxis, der Patientenstamm, der Ruf der Praxis, die Qualifikationen der Mitarbeiter, die Lage, Verkehrsanbindung und Anzahl der Parkplätze ermittelt und bewertet.

Wenn Sie sich dazu entschieden haben eine Praxis zu übernehmen, sind spezialisierte Steuerberater eine Unterstützung, um die Übernahme von Verträgen, Personal, Patientenstamm zu prüfen und zu koordinieren.

Erstellen Sie einen Zeitplan und eine Marketingstrategie: Um den Start in die Selbständigkeit gut vorzubereiten ist ein gut durchdachter Zeitplan von großer Bedeutung. Des Weiteren sollten Sie sich eine solide Marketing Strategie überlegen, denn diese ist oft der Schlüssel zum Erfolg.

Drei Schritte zur Praxisgründung

1. Die Zulassungsbedingungen: Stellen Sie fest ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um Patienten der gesetzlichen Krankenkassen behandeln zu können. Diese ergeben sich gem. § 24 Abs. 4 SGB V. Drei Anforderungsbereiche müssen erfüllt werden: räumliche, sachliche, personelle.

2. Der Antrag: Für die Zulassung bei den Krankenkassen genügt eine formlose Antragsstellung als Leistungserbringer gem. § 125 SGB V. Der Antrag wird an Primärkassen und Ersatzkassen gestellt.

3. Standortwahl und Räume: Für Physiotherapie-Praxen gibt es keine regionale Zulassungsbeschränkung. Eine Zulassung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht abgelehnt werden. Betrachten dabei Faktoren wie Wettbewerbssituation, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bevölkerungsentwicklung und Miethöhe.

Unternehmensformen für eine Praxis

Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagt, muss sich für eine Unternehmensform entscheiden. Es stellt sich die Frage: Welche gibt es und was sind die Vorteile? Hier erhalten Sie einen Überblick, über unterschiedliche Rechtsformen.

Gründung als Einzelunternehmer: Es gibt keine besonderen gesetzlichen Vorschriften. Bei dieser Unternehmensform ist der Physiotherapeut alleiniger Gründer und Inhaber des Unternehmens. Ein Einzelunternehmer muss sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Des Weiteren muss kein Haftungskapital hinterlegt werden. Es muss jedoch das Finanzamt informiert werden. Einer der Nachteile ist, dass mit dem gesamten Privatvermögen gehaftet wird.

Gründung als Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Mehrere Personen schließen sich zusammen und gründen gemeinsam. Die gesetzliche Regelung für die GbR befindet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§705 ff BGB). Es handelt sich um eine einfache und kostengünstige Gründung. Ein Nachteil ist jedoch, dass die Gesellschafter auch hier persönlich und unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen haften.

Gründung als GmbH mit beschränkter Haftung: Eine oder mehrere Personen gründen eine GmbH. Für diese Unternehmensform ist der Nachweis von Gründungskapital erforderlich. Ein Vorteil ist, dass die Haftungsbeschränkung auf das Unternehmensvermögen begrenzt ist.

Gründung als Mini-GmbH: Es handelt sich um eine Unternehmensgesellschaft, die ein Stammkapital von mindestens einen Euro benötigt. Zudem ist eine Mini-GmbH haftungsbeschränkt. Auch „1-Euro-GmBh“ genannt, handelt es sich um eine Unterform der GmbH.

Existenzgründung: Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

Praxismanagement

Im einer Praxisoptimierung kann das Ziel eine finanzielle Optimierung sein oder andererseits eine Verbesserung des alltäglichen Tätigkeitsumfeld. Beispielsweise kann eine Umstellung der Arbeitszeiten zu einer Reduzierung der Wartezeiten führen.

Um die Physiotherapie-Praxis zu optimieren, muss zuerst der aktuelle Stand ermittelt werden. Des Weiteren werden steuerliche und betriebswirtschaftliche Analysen durchgeführt. Dies erfolgt nicht nur aus steuerrechtlicher Sicht, sondern auch durch Finanzcontrolling, Praxiscontrolling, Umsatz- und Kostenvergleich.

Im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen werden Praxiszahlen sowie die laufende Buchhaltung erfasst. Außerdem kann Optimierung in folgenden Bereichen erfolgen:

  • Finanzbuchhaltung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Planung des privaten Vermögensaufbaus mit Altersvorsorge
  • Mitwirkung bei Betriebsprüfungen
  • Optimierung der Abrechnungen und laufender Verträge sowie die Umwandlung in andere Vertragsarten

Was kostet ein Steuerberater für Physiotherapeuten?

Die genauen Kosten für einen Steuerberater für Sie als Physiotherapeuten hängt zum großen Teil damit zusammen, welche Leistungen der Steuerberater erbringen soll. Darüber hinaus spielt es eine Rolle, ob und wie viele Mitarbeiter Sie beschäftigen, Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind, wie hoch Ihr Umsatz ist und wie viele Belege und Rechnungen Sie im Monat haben – kurz gesagt also der Arbeitsaufwand des Steuerberaters.

Der Rahmen für das Honorar des Steuerberaters ist gesetzlich in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Der Steuerberater hat jedoch innerhalb dessen noch einen großen Spielraum. Aufgrund des großen Gebührenrahmens werden Steuerberater häufig unterschiedlich viel für die gleichen Dienstleistungen verlangen. Deswegen empfehlen wir, Kosten für den Steuerberater zu vergleichen. Bei Ageras geht das ganz leicht und schnell. Sie beschreiben kurz Ihre Anforderungen und Ihr Unternehmen und wir finden für Sie bis zu drei passende Berater. Deren Angebote können Sie im Anschluss fachlich und preislich vergleichen. Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Legen Sie direkt mit der Suche nach einem spezialisierten Steuerberater für Physiotherapeuten los.

Steuerberater für Physiotherapeuten finden

Im Folgenden präsentieren wir Ihnen zwei Kostenbeispiele für einen Steuerberater für Physiotherapeuten. Wie bereits erwähnt, können die tatsächlichen Kosten abweichen, da sie von individuellen Gegebenheiten abhängig sind.

Beispiel 1: Kosten für Steuerberater für freiberuflichen Physiotherapeuten

Aufgaben, die der Steuerberater übernehmen soll:
- Steuererklärung
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
- Finanzbuchhaltung

Eckdaten: 
- Freiberufler
- Umsatz: 100.000 Euro
- Anzahl Angestellte: 0
- Anzahl Belege/ Rechnungen: 300
- Form der Belege: Papier (sortiert)

Leistung

Anwendung

Preis

Finanzbuchhaltung

Monatlich (12x)

125,00 € (1.500,00 €)

EÜR

Jährlich - (x1)

450,00 €

Betriebliche Steuererklärungen

Jährlich - (x1)

100,00 €

Voraussichtliche jährliche Kosten (netto)

2.050,00 €

Achtung: Es handelt sich bei der Berechnung um einen durchschnittlichen Erfahrungswert. Tatsächliche Preise können abweichen.

Beispiel 2: Kosten für Steuerberater für Physiotherapeuten

Aufgaben, die der Steuerberater übernehmen soll:
- Betriebliche Steuererklärungen
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
- Finanzbuchhaltung inkl. Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnbuchhaltung
- Private Steuererklärung

Eckdaten:
- Einzelunternehmen
- Umsatz: 85.000 Euro
- Anzahl Angestellte: 2
- Anzahl Belege/ Rechnungen: 600
- Form der Belege: Papier

Leistung

Anwendung

Preis

Finanzbuchhaltung inkl.
Umsatzsteuer-Voranmeldung

Monatlich (12x)

150,00 € (1.800,00 €)

Lohnbuchhaltung

Monatlich (x12)

30,00 € (360,00 €)

Betriebliche Steuererklärungen

Jährlich - (x1)

400,00 €

EÜR

Jährlich - (x1)

400,00 €

Private Steuererklärungen

Jährlich - (x1)

320,00 €

Voraussichtliche jährliche Kosten (netto)

3.280,00 €

Achtung: Es handelt sich bei der Berechnung um einen durchschnittlichen Erfahrungswert. Tatsächliche Preise können abweichen.

Aufgrund einer Vielzahl an Möglichkeiten und steuerlichen Regelungen erweist es sich oft, als große Herausforderung den richtigen Steuerberater zu finden. Physiotherapeuten haben branchenspezifische Anforderungen und brauchen daher Beratung von spezialisierten Steuerberatern. Finden Sie jetzt den richtigen Steuerberater für Ihre Bedürfnisse bei Ageras und erhalten Sie kostenlos drei Angebote von spezialisierten Steuerberatern in Ihrer Nähe.

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