Steuerbescheid ist da - endlich ist das Thema mit der Steuererklärung vorbei! Noch schnell checken, ob es was von der Steuer zurück gibt oder Nachzahlungen drohen und dann den Bescheid abheften. Thema vorbei bis nächstes Jahr.

Klingt das bekannt? Mit Erhalt des Steuerbescheids gilt das Thema Einkommensteuererklärung für viele als abgeschlossen. Dabei sollten Sie den Bescheid lieber gründlich durchlesen und kontrollieren. Schließlich unterlaufen auch den Finanzämtern Fehler. Tatsächlich wird geschätzt, dass jeder sechste Steuerbescheid fehlerhaft ist. Es ist also gar nicht so unwahrscheinlich, dass auch Ihr Schriftstück Fehler enthält. Doch wie ließt man einen Einkommensteuerbescheid?

Den Steuerbescheid zu verstehen ist gar nicht so einfach und wer ihn in der Hand hält, fragt sich als erstes "Wo steht, was ich bekomme" oder "Wo steht, was ich zahlen muss". Wir beantworten nicht nur die Frage "Was ist ein Steuerbescheid?", sondern auch wie Sie den Steuerbescheid lesen und prüfen.

Unsere Empfehlung

Wer sich viel Zeit und Nerven sparen will, holt sich am besten einen Profi dazu. Wir bei Ageras helfen Ihnen den passenden Steuerberater zu finden, der Ihnen den Einkommensbescheid erklärt und hilft, mehr aus Ihren Steuern rauszuholen, wenn Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen wollen.

Steuerberater finden

Ob mit oder ohne Steuerberater, es lohnt sich, wenn Sie selber wissen ,wie man den Steuerbescheid liest und prüft und was es zum Beispiel auf sich hat, wenn ‚teilweise vorläufig‘ oder ‚mithin zuviel entrichtet‘ im Bescheid steht. Darum geben wir Ihnen eine vollständige Erklärung des Steuerbescheids und zeigen unter anderem wie er aufgebaut ist und wo Sie besonders hinschauen müssen, um sicherzugehen, dass sich keine Fehler in den Steuerbescheid eingeschlichen haben. Gibt es Abweichungen zu Ihrer Steuererklärung, so können Sie hier auch nachlesen, wie Sie Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einlegen.

Wann kommt der Steuerbescheid?

Wie lange dauert der Steuerbescheid? Das fragen sich viele, denn hat man seine Steuererklärung endlich abgeben, möchten die meisten das Thema einfach abschließen. 

Im Durchschnitt brauchen die Finanzämter von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid circa 5 bis 8 Wochen. Das Finanzamt hat keine Frist, bis wann es die Steuererklärung geprüft haben muss. 

Es kann sich also ganz schön hinziehen und irgendwann macht man sich Sorgen, denn der Steuerbescheid kommt nicht. In den meisten Finanzämtern kann nämlich erst im März mit der Prüfung begonnen werden. Zum einen müssen aktuelle Steuerrechtsänderungen in die Computersoftware eingespeist werden. Außerdem müssen die Finanzämter auf Steuerdaten Dritter warten, wie zum Beispiel vom Arbeitgeber oder einer Versicherung. Die haben bis Ende Februar Zeit (in der Regel 28. Februar), die erforderlichen Daten zu übermitteln. Wenn sechs Monate vergangen sind, ohne dass Sie vom Finanzamt gehört haben, können Sie Bearbeitung Ihrer Steuererklärung anmahnen.

Unsere Empfehlung

Geben Sie Ihre Steuererklärung ruhig auch früher ab. Denn wenn Sie Ihre Steuererklärung sehr früh eingeschickt haben, kann es schneller gehen, bis Sie das Schreiben in der Hand halten.

Steuerbescheid online abrufen

Haben Sie Ihre Steuererklärung mit ELSTER erstellt, so bekommen Sie eine Benachrichtigung per Mail, sobald Sie Ihren Steuerbescheid online abrufen können. Sie werden den Bescheid aber trotzdem in der Regel noch per Post als Brief erhalten.

Sobald Sie das Schreiben in der Hand halten oder online einsehen können, sollten Sie mit der Überprüfung der Angaben beginnen, denn gegen mögliche Fehler können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen (§ 355 Abs. 1 AO). Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages der Bekanntgabe, also einen Tag nach Zustellung des Steuerbescheides. Doch zunächst sollten Sie wissen, wie Sie den Steuerbescheid richtig lesen und prüfen.

Steuerbescheid Erklärung - Seite 1

Wie ließt man einen Einkommensteuerbescheid: Prinzipiell ist ein Steuerbescheid immer gleich aufgebaut. Die erste Seite gibt dabei Aufschluss, ob und was Sie vom Staat zurückbekommen oder ob Sie nachzahlen müssen. Achten Sie im gesamten Verlauf auf Zahlendreher sowie korrekte Kommasetzung bei den Zahlen.

Auf der ersten Seite finden Sie zunächst Ihre Steueridentifikationsnummer sowie weitere persönliche Angaben. Sie sollten auf jeden Fall Ihre Steuernummer prüfen, ob diese korrekt sind, insbesondere wenn Sie im vergangenen Jahr Ihren Wohnsitz gewechselt haben.

Was bedeutet teilweise vorläufig?

Im Anschluss wird unter der Überschrift ‚Festsetzung‘ darüber Auskunft gegeben, ob es sich um einen vorläufigen oder um einen endgültigen Steuerbescheid handelt. Der Vorläufigkeitsvermerk deutet darauf hin, dass ein angewandtes Steuergesetz noch gerichtlich geprüft wird. Dies ist relativ häufig der Fall, da sich das Steuerrecht immer wieder ändert. Zu diesem Zeitpunkt hat der Vorläufigkeitsvermerk somit keine Auswirkungen auf den Steuerpflichtigen. Es kann jedoch bedeuten, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das entsprechende Gerichtsurteil zu Ihren Gunsten ausfällt, Rückzahlungen erhalten. Übrigens: Ist Ihr Bescheid in bestimmten Punkten vorläufig ist, brauchen Sie grundsätzlich nicht zu denselben Punkten Einspruch einzulegen.

Was bedeutet ‚Mithin zuwenig/zuviel entrichtet‘?

Im weiteren Verlauf der ersten Seite finden Sie die Festsetzungstabelle. Dort wird Ihre Steuerschuld unterteilt in Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die erste Spalte gibt Auskunft über Ihre Steuerschuld, also was Sie insgesamt zahlen müssen. Die zweite Spalte listet dagegen die Summe auf, die Sie schon geleistet haben. Aus diesen beiden Spalten wird somit ersichtlich, ob Sie Steuern nachzahlen müssen (‚mithin sind zuwenig entrichtet‘) oder ob Sie vom Finanzamt Geld zurückbekommen (‚mithin sind zuviel entrichtet‘). Hier steht also in Ihren Steuerbescheid, was Sie zurück bekommen. Hier sollten Sie nachrechnen, ob diese Zahlen auch der Realität entsprechen.

Zur Wiederholung:

Steuerbescheid Was es bedeutet
Steuern nachzahlen mithin sind zuwenig entrichtet
Geld zurückbekommen mithin sind zuviel entrichtet

Unter der Tabelle befinden sich weitere persönliche Angaben. Sie sollten hier unbedingt die angegebene Bankverbindung überprüfen, damit eine eventuelle Rückzahlung auf das richtige Konto überwiesen wird. Tun Sie dies nicht, trifft Sie bei Fehlern eine Mitschuld. Und Achtung: Das Finanzamt wird die Steuererstattung nicht erneut vornehmen.

Steuerbescheid Erklärung - Seite 2

Auf der zweiten und häufig auch dritten Seite des Steuerbescheids finden Sie die Besteuerungsgrundlagen sowie Erläuterungen. Das heißt, hier schlüsselt das Finanzamt detailliert auf, wie es zu dem Ergebnis der ersten Seite gekommen ist.

Besteuerungsgrundlagen

Zu den Besteuerungsgrundlagen gehören zum einen die Einkünfte, wie zum Beispiel Ihr Lohn, Lohnersatzleistungen (wie Elterngeld), Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder auch Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge. Zum anderen gehören Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Frei- und Pauschbeträge, mit denen die Einkünfte verrechnet werden, dazu. Sie sollten auch hier nicht nur nachrechnen, sondern auch überprüfen, ob die Zahlen an der korrekten Stelle eingetragen sind. Dabei sollten Sie vor allen Dingen die folgenden Fragen stellen:

  • Hat der Sachbearbeiter die Angaben des elektronischen Lohnsteuerbescheids Ihres Arbeitgebers richtig übernommen?
  • Stimmt die Anzahl und Geburtsdaten Ihrer Kinder?
  • Sind Versicherungsbeiträge oder Beiträge für die Riester-Rente aufgeführt?
  • Sind die Fahrten zum Arbeitsplatz korrekt berechnet?
  • Wurden alle Freibeträge und Pauschbeträge berücksichtigt (z. B. der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro, falls Ihre Werbungskosten darunter lagen oder der Kinder Freibetrag)?
  • Wurden alle Anträge und Anlagen behandelt (z. B. Anlage Kind)?

Haben Sie Ihre Steuererklärung online mit ELSTER erstellt, können Sie mit der Funktion Bescheidprüfung leicht Abweichungen feststellen.

Erläuterungen

Sollte es Unterschiede zwischen Ihrer Steuererklärung und dem Steuerbescheid geben, können Sie unter Erläuterungen die Gründe dafür aufgelistet finden. Das Finanzamt muss dort detailliert ausführen, warum welche Ausgaben, Ansätze oder Pauschbeträge nicht anerkannt oder geändert wurden. Achten Sie darauf, ob die Änderungen nachvollziehbar und rechtmäßig sind. Es ist hilfreich bei Abweichungen den Bescheid mit Steuerbescheiden aus den Vorjahren zu vergleichen. Die Erklärungen der Beamten eignen sich dabei sehr gut als Grundlage für einen Einspruch. Übrigens: Sollte sich auf der ersten Seite ein Vorläufigkeitsvermerk befinden, finden Sie in diesem Textabschnitt ebenfalls eine Begründung.

Wenn hierbei Fragen oder Unklarheiten auftreten, sollten Sie sich am besten an Ihren Steuerberater wenden. Sollten Sie noch keinen Steuerberater haben, dann können wir Ihnen helfen, den richtigen zu finden.

Steuerberater in Ihrer Region finden

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Abschließend wird auf der zweiten oder dritten Seite darüber informiert, wie Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen können, die sogenannte Rechtsbelehrung. Sollte die Rechtsbelehrung in Ihrem Schriftstück fehlen, so verlängert sich die Einspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr.

Durch einen Einspruch können Änderungen bewirkt und Fehler berichtigt werden – auch eigene. Haben Sie zum Beispiel vergessen eine Spende aufzuführen oder Ihre Arbeitskleidung steuerlich abzusetzen, so können Sie dieses im Rahmen eines Einspruchs berichtigen. Die Frist für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid beträgt vier Wochen.  Ziehen Sie sicherheitshalber einen Steuerberater hinzu, mindestens um den Fristablauf zu prüfen.

Einspruch Steuerbescheid – Aufbau & Ablauf

Ein formloses Schreiben, auch ohne Nennung von Gründen, reicht prinzipiell aus. Schicken Sie Ihr Einspruchsschreiben unter Angabe Ihrer Steuernummer sowie der entsprechenden ID-Nummer an das Finanzamt, von dem Sie den Bescheid zugeschickt bekommen haben. Alternativ können Sie das Schreiben per E-Mail oder online über ELSTER abschicken.

Statt eines generellen Einspruchs sollten Sie jedoch in Erwägung ziehen, eine Erläuterung zu schreiben und nur die Korrektur einzelner Punkte einzufordern. Bei einem ‚Antrag auf Änderung des Steuerbescheids‘ überprüft das Finanzamt nur den umstrittenen Sachverhalt. Ansonsten überprüft der zuständige Beamte möglicherweise die gesamte Steuererklärung und kann den Bescheid sogar nachträglich zu Ihren Ungunsten ändern. Diese sogenannte ‚Verbösung‘ zum Nachteil des Steuerzahlers muss angekündigt werden. Tritt dieser Fall ein, ist es möglich, den Einspruch wieder zurückzunehmen.

Übrigens: Irrt sich der Sachbearbeiter zu Ihren Gunsten, müssen Sie nicht von sich aus darauf hinweisen. Das gilt jedoch nur, wenn Sie Ihre Angaben in der Steuererklärung richtig und vollständig gemacht haben.

Nach der internen Prüfung Ihres Falls schickt Ihnen das Finanzamt eine Rückantwort. Zwei Drittel aller Einsprüche sind erfolgreich. Trifft dies auch in Ihrem Fall ein, so hat sich die Sache ab diesem Zeitpunkt erledigt. Sieht das Finanzamt den Sachverhalt dagegen noch immer anders als Sie, so wird es Sie bitten Ihren Einspruch zurückzuziehen. Sollten Sie diesem nicht folgen, erhalten Sie im nächsten Schritt eine ‚Einspruchsentscheidung‘. Akzeptieren Sie diese nicht, können Sie vor Gericht klagen.

Achtung:

Der Einspruch ist zwar kostenlos, die Klage bei dem Finanzgericht jedoch nicht.

Auch bei einem Einspruch gegen den Steuerbescheid kann Ihnen ein Steuerberater mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bei Ageras können Sie sich kostenlos und unverbindlich bis zu 3 verschiedene Angebote von Experten in Ihrer Region einholen.

Angebote für Steuerberater einholen

 

Inhalt