Das Wort Steuervorteile klingt für viele oft ein bisschen anrüchig, was aber gar nicht der Fall sein muss. Es gibt viele Wege und ein paar schlaue Tipps, um Steuern zu sparen - und zwar ganz legal. Wie das geht, lassen Sie sich am besten von einem guten Steuerberater erklären und den finden Sie bei uns.

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Zu den größten Steuervorteilen gehört die Eheschließung, Kinder und die Vermietung der Eigentumswohnung. Wie Sie damit Steuervorteile einzuheimsen und Tipps, was Sie alles bei der nächsten Steuererklärung absetzen können, um zu sparen, das erklären wir Ihnen hier.

Steuervorteil Hochzeit

Ehegattensplitting

Das einige aus reinen Steuergründen heiraten, ist schon lang kein Klischee mehr, sondern für viele ein akzeptabler und guter Grund, um in den Stand der Ehe ein zu treten. Und auch wer aus Liebe heiratet, für den ist der Steuervorteil Hochzeit nicht vom Tablett zu streichen. Singles müssen sich leider hinten anstellen, wenn es um Steuervorteile geht.

Aber wie viel Steuern sparen geht eigentlich durch die Heirat? Einer der größten Steuervorteile der Ehe ist das so genannte Ehegattensplitting. Dabei kann Ihre Einkommensteuer zusammen veranlagt werden und Sie werden wie eine steuerpflichtige Person behandelt.

Das lohnt sich besonders, wenn ein Partner sehr viel, der andere dagegen sehr wenig verdient. Es wird von einem zu versteuernden Einkommen ausgegangen, auf das die sogenannte Splitting-Tabelle angewandt wird. Dieser Spittingvorteil hilft Ihnen unter Umständen, richtig viel Steuern zu sparen. Am besten heiraten Sie kurz vor dem 31. Dezember dann gilt der Splittingvorteil, nämlich rückwirkend für das ganze Jahr!

Steuerklassen

Es gibt verschiedene Steuerklassen und wer heiratet, für den gilt erstmal automatisch die Kombination IV / IV. Diese Kombination bewährt sich für Paare, die ungefähr gleich viel verdienen.

Wenn einer der Partner etwas mehr verdient, dann lohnt sich das Faktorenverfahren mit der Steuerklassenwahl IV / IV. Um eine höhere Besteuerung des besser verdienenden Partners zu vermeiden, gibt es dabei einen Splittingvorteil, der schon auf das laufende Jahr angerechnet wird.

Als dritte Möglichkeit gibt es die Steuerklassenkombination III / V. Dabei muss der weniger verdienende Partner dann auch weniger Einkommensteuer zahlen und diese Kombination eignet sich besonders, wenn ein Partner signifikant mehr als der andere verdient.

Im Allgemeinen können Sie problemlos mit Ihrem Partner die Steuerklasse wechseln (die Summe der Steuerklassen muss dabei immer 8 ergeben) und das sogar einmal im Jahr. Das kann zum Beispiel lohnenswert sein, wenn sich das Gehalt eines Ehepartners ändert. Der Antrag dafür muss bis zum 30. November beim Finanzamt eingereicht werden.

Um die richtige Steuerklassenkombination zu finden, die Ihnen die meisten Steuervorteile bringt, sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater zusammensetzen. Der kann Sie auch beraten, wann Sie die Lohnsteuerklasse wechseln sollten und ob sich die Abgabe einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung für Sie und Ihren Partner lohnt.

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Weitere Steuervorteile der Ehe sind ein doppelter Sparerpauschbetrag und sehr viel höhere steuerfreie Schenkungsbeträge an Ihren Ehepartner. Ein weiterer Faktor, an den man bei der Eheschließung erstmal nicht denken möchte, der aber später nicht unerheblich ist, ist ein höherer Freibetrag, wenn Sie vom Partner erben. Als Ehegatten können Sie bis zu 500.000 € steuerfrei erben und auch im gemeinsamen Haus steuerfrei wohnen.

Auch wenn es um Versicherungen geht, können Sie gemeinsam einiges sparen. Sie können zum Beispiel gemeinsam eine gesetzliche Krankenfamilienversicherung sowie Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

Steuervorteile Kind

Pro Kind steht Ihnen monatlich  Kindergeld vom Staat zu. Dieses beträgt ab 2022 pro Monat 219 € für das erste und zweite Kind, für das dritte Kind 225 € und für weitere Kinder gibt es sogar 250 € (Stand: 17.12.2021). Um dieses Kindergeld zu bekommen und weitere damit verbundene Steuervorteile zu kriegen, müssen Sie allerdings einen Kindergeldantrag bei Ihrer zuständigen Familienkasse stellen. Das Kindergeld gibt es nicht nur für leibliche, sondern auch für Adoptiv- und Pflegekinder.

Vom Staat wird Ihnen immer Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag gewährleistet, was Sie kriegen, wird zu Ihren Gunsten entschieden. Dieser Freibetrag setzt sich aus einem Erziehungsfreibetrag als auch einem sächlichen Kinderfreibetrag zusammen, die pro Elternteil kalkuliert werden. Auch diese verdoppeln sich, wenn Sie verheiratet sind und zusammen veranlagt werden.

Wer alleinerziehend ist, der hat Anspruch auf den vollen Freibetrag, wenn der Partner verstorben oder unauffindbar ist. Um dabei den größtmöglichen Freibetrag für Sie und Ihr Kind zu gewährleisten, wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater, der Sie berät.

Ihr Steuerberater kann Ihnen zudem dabei helfen, auch bei Ihrer Steuererklärung Vorteile dank Ihres Kindes zu bekommen. Dafür müssen Sie zusätzliche die Anlage Kind der Steuererklärung ausfüllen, und zwar für jedes Kind eine Anlage. Damit können Sie Posten wie Schulgeld und Betreuungskosten von der Steuer abschreiben.

Da kommt unter Umständen ordentlich was zusammen, denn Sie können bis zu 4.000 € pro Kind bis zum Alter von 14 Jahren absetzen. Dazu zählen Kosten für die Tagesmutter, die Kita oder sogar das Au-pair. Auch wer seine Kinder zur Schule ins Ausland oder an eine Privatschule in Deutschland schickt, kann sparen. Bis zu maximal 5.000 € des Schulgelds (30%) können von der Steuer abgesetzt werden. Nicht absetzbar sind Kosten für Musik- oder Nachhilfeunterrich sowie Schulbücher.

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Steuervorteile Eigentumswohnung

Auch die Eigentumswohnung kann Ihnen Steuervorteile bringen. Dabei muss allerdings zunächst unterschieden werden, ob die Wohnung selber genutzt oder vermietet wird.

Handwerker von der Steuer absetzen: Wer die Wohnung selber nutzt, der darf nur Handwerksarbeiten, die in der Wohnung geleistet wurden, absetzen. Davon auch nur 20 %, maximal 1.200 € Steuern im Jahr. Die Ausgaben müssen im Mantelbogen Ihrer Einkommensteuererklärungen angegeben werden. Materialkosten können nicht abgesetzt werden und die Lohnkosten müssen sauber belegt werden – Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Achten Sie auch darauf, dass Materialkosten von Lohnkosten auf der Rechnung strikt getrennt sind, denn nur Dienstleistungen werden vom Finanzamt akzeptiert.

Werbungskosten aus Vermietung: Wer seine Eigentumswohnung vermietet, der hat mehr Steuervorteile. Im Gegenzug müssen Sie natürlich als Vermieter auch Ihre Einkünfte aus der Miete oder Pacht versteuern. Als Vermieter können Sie dann aber so einiges als Werbungskosten abschreiben. Dazu gehören alle Aufwendungen, um die Wohnung überhaupt erstmal zu vermieten aber auch Versicherungskosten, die später anfallen. Außerdem können Sie Renovierungen oder Instandhaltungen sowie Kosten an die Hausverwaltung (z. B. Hausmeisterkosten, Müllabfuhrgebühren) oder Zinsen auf das Darlehen für die Wohnung absetzen.

Einnahmen aus Vermietung & Verpachtung versteuern – Was kann abgesetzt werden?

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Auch sogenannte Haushaltsleistungen können Steuervorteile bringen, wozu Dinge wie Putzen oder Gartenarbeit gehören, solange Sie in der Wohnung, im Haus oder dem dazugehörigen Grundstück stattfinden.

In einigen Fällen können Sie auch den Wertverlust Ihrer Wohnung steuerlich absetzen oder Teile der Grundsteuer sowie Rechtsschutz. Was geht und was nicht erklärt Ihnen am besten ein Steuerberater.

Tipp: Sie können auch in Wohneigentümergemeinschaften Steuern sparen, wenn Arbeiten wie Wartung oder für den Hausmeister in der Wohnanlage anfallen. Auch wenn der Auftrag dafür meistens von der Eigentümergemeinschaft kommt, können Sie Ihren Anteil abschreiben, wenn Sie an den Kosten beteiligt waren.

Auch ansonsten gibt es viele legale Möglichkeiten, um Ihnen Steuervorteile zu sichern. Sowohl in der Familie als auch im Unternehmen. Einige davon scheinen erstmal gering, können sich aber in der Summe schnell addieren und zu größeren Ersparnissen führen.

So setzen Sie Spenden von der Steuer ab

Welche Steuervorteile für Sie genau infrage kommen, lassen Sie sich am besten von einem fachkundigen Steuerberater erklären. Den finden Sie bei uns. Schicken Sie uns eine Anfrage und schildern uns kurz Ihre steuerlichen Belange. Wir stellen Ihnen bis zu 3 Angebote von Steuerberatern in Ihrer Nähe zusammen, die Sie in Ruhe auf Expertise und Kosten vergleichen können. So finden Sie garantiert einen Berater, der zu Ihnen passt! Unser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

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