Waren Sie schon im Urlaub? Alles was Sie für Ihren bevorstehenden oder nächsten Urlaub wissen müssen. Das Urlaubsgesetz schreibt vor, dass jeder Arbeitnehmer jedes Jahr Anspruch auf Urlaub hat. Hier finden Sie die 10 häufigsten arbeitsrechtlichen Fragen zum Thema Urlaub. Worauf Sie achten sollten und worauf Sie Anspruch haben.
Grundlage für die gesetzliche Urlaubsregelung bildet das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Alle Regelungen bezüglich Erholungsurlaub können dort gefunden werden. Zu beachten sind Einzelabsprachen, die sich in unterschiedlichen Tarifverträgen niederschlagen. Tarifverträge sind branchenabhängig und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Wie viel Urlaub steht mir zu?
Laut §1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das gilt für folgende Personengruppen: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen (§2 BUrlG). Nach §3 BUrlG beträgt der jährliche Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, außer Sonn- und Feiertage. Diese Regelung ist auf Basis einer Sechs-Tage-Woche festgelegt. Bei einer Fünf-Tage Woche müssen daher die anteiligen Urlaubstage berechnet werden.
(vereinbarte Werktage / 6) x Wochenarbeitstage = Urlaubsanspruch
Ich bin neu im Unternehmen, darf ich trotzdem auf Urlaub?
Laut §4 BUrlG besteht voller Urlaubsanspruch erst wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate bestanden hat. Es besteht jedoch die Möglichkeit Teilurlaub zu beanspruchen. Dieser beträgt 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat der schon gearbeitet wurde. Zu beachten ist des Weiteren, dass Bruchteile von Urlaubstagen, auf volle Urlaubstage aufzurunden sind.
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Kann mein Chef meinen Urlaubsantrag ablehnen?
Ein Arbeitgeber muss den Urlaubswunsch berücksichtigen und braucht gute Gründe, um ihn abzulehnen. Das BUrlG definiert solche Gründe nicht genau. Laut § 7 BUrlG kann aufgrund Betrieblichen Belangen oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die wegen sozialen Gesichtspunkten der Vorrang verdienen, der Urlaubsantrag verweigert werden.
Kann man mir vorschreiben wann ich Urlaub nehmen darf?
Die Urlaubszeit wird vom Arbeitgeber festgelegt. Er ist jedoch dazu verpflichtet die Urlaubswünsche zu berücksichtigen. Wenn jedoch „dringliche betriebliche Erfordernisse“ bestehen, kann er Ihnen den Urlaubsanspruch verweigern. Des Weiteren kann der Arbeitgeber Betriebsferien anordnen. Dies kann zum Beispiel zu Weihnachten der Fall sein. Sie haben kein Recht sich Urlaub selbst zu erteilen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen einvernehmlich darüber entscheiden.
Kann mich mein Chef aus dem Urlaub zurückholen?
Grundsätzlich darf Ihr Arbeitgeber den Urlaub nicht vorzeitig beenden. Der Urlaub dient der Erholung und ist ein elementares Recht. Diese Zeit soll Arbeitnehmer vor gesundheitsschädlicher Überarbeitung schützen und Zeit für Familie, Freunde und privater Angelegenheiten ermöglichen. Das Bundesarbeitsgericht hat diesbezüglich entschieden, dass es kein Rückrufrecht gibt. Eine vertragliche Vereinbarung ist unzulässig. (BAG, Urteil vom 20. 6. 2000 – 9 AZR 405/99)
Muss ich erreichbar sein im Urlaub?
Es gibt keine Pflicht, im Urlaub erreichbar zu sein. Eventuell kann es Sonderregeln geben, wenn der Urlaub über den Mindesturlaubsanspruch des Arbeitnehmers hinausgeht. Laut §8 BUrlG darf während des Urlaubs der Arbeitnehmer keine dem urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Kann mir mein Urlaub ausgezahlt werden?
Grundsätzlich schreibt das Gesetz vor, dass der Urlaub nicht ausbezahlt werden darf. Das Ausbezahlen des Urlaubsanspruchs ist nur ausnahmsweise erlaubt, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nicht in der dafür vorgesehenen Zeit nehmen konnte.
Ich bin krank im Urlaub, was nun?
Sie müssen ein ärztliches Attest vorlegen, dass Sie im Urlaub krank waren. Die nachgewiesenen Tage werden Ihnen nicht auf den Jahresurlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Gehen Sie gleich am ersten Tag zum Arzt, auch wenn laut Arbeitsvertrag der dritte Tag ausreicht. Sollten Sie im Ausland sein, müssen Sie auch Ihre Krankenkasse informieren. Beachten Sie, anders als an normalen Arbeitstagen, dass bei der Erkrankung des Kindes kein Anspruch besteht.
Kann ich meinen Urlaub auf das Folgejahr übertragen?
Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung kann nur gerechtfertigt werden, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen oder von Seiten des Arbeitnehmers Gründe bestehen.
Zu spät aus dem Urlaub zurück, hat das rechtliche Folgen?
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Wenn Sie zum Beispiel aufgrund einer Flugverspätung oder Stau zu spät aus dem Urlaub zurückkommen, verlängert sich der Urlaub nicht automatisch.
Um Missverständnisse zu vermeiden und damit Sie Ihren Urlaub genießen können, ist es ratsam Ihren Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren und offene Fragen zu klären. Hier können Sie die Gesetze zum Urlaubsrecht nachlesen. Oft sind Ausgangssituationen sehr unterschiedlich. Ein spezialisierter Steuerberater kann Ihnen bei offenen Fragen helfen. Finden Sie hier einen Steuerberater, der zu Ihren Bedürfnissen passt.