Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer. Es handelt sich um eine Abgabe aus Einkünften nichtselbstständiger Arbeit. Die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG).
Beim Arbeitnehmer wird die vom Arbeitslohn zu zahlende Einkommensteuer vom Arbeitgeber durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Um die Lohnsteuer in zutreffender Höhe einbehalten zu können braucht der Arbeitgeber einige Informationen über seinen Arbeitnehmer. Diese Daten werden seit 2013 in einer Datenbank gespeichert und auf Anforderung dem Arbeitgeber auf elektronischen Weg zur Verfügung gestellt. Die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer wird von der Finanzverwaltung der Länder überwacht. 42,5% der Lohnsteuer stehen dem Bund und den Ländern zu, 15% stehen den Gemeinden zu.
Die Höhe der Steuer hängt vom Arbeitslohn und von der Steuerklasse ab. Um einen zutreffenden Lohnsteuerabzug zu erreichen, werden die gesetzlich und gewährenden Frei bzw. Pauschbeträge berücksichtigt. Der Lohnsteuerrechner des Bundesministerium der Finanzen hilft bei der Ermittlung der voraussichtlichen Steuerbelastung.
Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer verantwortlich. Jeder inländische Arbeitgeber ist zur Erhebung und Abführung der Lohnsteuer verpflichtet. Dazu zählen die Arbeitgeber, die Arbeitslohn zahlen und entweder ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Geschäftsleitung, ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine ständige Vertretung im Inland haben.
Hier finden Sie das Merkblatt zur Steuerklassenwahl vom Bundesfinanzministerium.
Der Arbeitgeber prüft ob der steuerpflichtige Arbeitnehmer im Kalenderjahr zu viel Lohnsteuer gezahlt hat. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern sind dazu verpflichtet eine Korrektur der tatsächlich abgeführten Lohnsteuer vorzunehmen. Dies wird in der Lohnabrechnung für Dezember durchgeführt. Laut Steuermoderniesierungsgesetz muss der Lohnsteuerausgleich spätestens bis Februar des folge Jahres erfolgen. Grund dafür sind Gehaltsveränderungen durch einmalige Auszahlungen wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Es kommt daher vor, dass der Arbeitgeber zu viel einbehalten hat. Dadurch fällt für Arbeitnehmer der Lohnsteuerabzug im Dezember meistens geringer aus.
Die wichtigsten Nachweise für den Lohnsteuerjahresausgleich finden Sie hier. Die Unterlagen müssen mit großer Sorgfalt zusammengestellt werden. Haben Sie alle Unterlagen?
Sie müssen nicht sehr ins Detail gehen, wenn Sie unsicher sind. Unsere Experten werden den Fall prüfen.