Die Spekulationsfrist ist die minimale Haltezeit, oder auch Veräußerungsfrist, die bestimmt, ob Steuern auf ein privates Veräußerungsgeschäft anfallen.
Wer zum Beispiel Immobilien oder Wertgegenstände mit Gewinn verkauft, geht ein privates Veräußerungsgeschäft ein. Wenn die entsprechende Spekulationsfrist nicht eingehalten wird, dann fallen für diesen Vorgang Steuern an.
Inhaltsverzeichnis Wie lang ist die Spekulationsfrist? |
Es wird zwischen Wirtschaftsgütern und Gegenständen des alltäglichen Gebrauchs unterschieden. Wirtschaftsgüter sind dabei eher Luxusgegenstände, wobei andere Gegenstände eher Dinge des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Möbel oder Kleidung, umfassen. Dabei fällt die Spekulationsfrist nur für Wirtschaftsgüter an.
Die Spekulationsfrist gilt für folgende Objekte:
1 Jahr Spekulationsfrist |
10 Jahre Spekulationsfrist |
- Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoins |
- (Anteile an) geschlossene(n) Immobilienfonds |
- Edelmetalle und Edelsteine |
- (vermietete) Wohnungen |
- Schmuck, Gemälde, Kunstgegenstände |
- Miteigentumsanteile an vermieteten Immobilien |
- Antiquitäten und Oldtimer |
- (vermietete) Häuser |
- Münz- und Briefmarkensammlungen |
- (unbebaute) Grundstücke |
- Goldbarren und Goldmünzen |
- Erbbaurecht |
Die Spekulationsfrist galt bis 2009 auch für Aktienverkäufe - seit 2009 zählen diese Art von Gewinne jedoch zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.
Wann fängt die Spekulationsfrist an und wie hoch ist sie?
Die Spekulationsfrist fängt in der Regel zu dem Zeitpunkt an, wenn der Kaufvertrag unterschrieben wird. Wie viel Steuern genau anfallen, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab - hierzu gibt es weder eine feste Formel oder einen festgelegten Steuersatz. Die entsprechenden Steuern können bis zu 45 Prozent betragen und werden von der Finanzverwaltung mit dem persönlichen Steuersatz berechnet.
Besitzen Sie zum Beispiel Goldmünzen mehr als ein Jahr, dann können Sie diese mit Gewinn verkaufen - ohne dass dafür Steuern fällig sind. Sollten Sie die Goldmünzen jedoch früher als ein Jahr nach dem Kauf wieder Verkaufen, dann ist der Verkaufsgewinn steuerpflichtig.
Sie kaufen ein Haus und wollen es nach ein paar Jahren wieder verkaufen. Für den Verkauf eines Hauses gilt eine zehnjährige Spekulationsfrist. Wenn Sie das Haus also weniger als zehn Jahre besitzen, dann fallen auf Ihren Verkaufsgewinn Steuern an. Somit sollte der Immobilienverkauf innerhalb der Spekulationsfrist vermieden werden. Doch auch hier gibt es Ausnahmen - falls Sie zum Beispiel das Haus ausschließlich selbst bewohnt haben.
Die folgende Tabelle stellt die Berechnung der Steuer beim Hausverkauf dar. Die Anschaffungskosten beinhalten dabei auch die Kaufnebenkosten (z.B. Notar, Makler, Grundsteuer, Gerichtskosten). Der persönliche Steuersatz ist immer von Ihrem gesamt zu versteuernden Einkommen abhängig.
Veräußerungserlös Immobilie |
370.000 € |
- Veräußerungskosten (z.B. Malerarbeiten) |
20.000 € |
- Anschaffungskosten (ggf. um AfA gemindert bei vermieteten Immobilien) |
270.000 € |
Zu versteuernder Gewinn |
80.000 € |
Persönlicher Steuersatz |
40 % |
Zu zahlende Steuer |
32.000 € |
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