Steuererklärung ist für viele eine unangenehme Tätigkeit, die irgendwann zum Erwachsensein dazu gehört und ein Thema, mit dem sich gerade Studenten erstmal ungern beschäftigen. Dabei müsst ihr euch gar nicht davor fürchten, denn eine Steuererklärung als Student abzugeben ist gar nicht schwierig. Außerdem könnt ihr damit auf lange Sicht sogar richtig viel Geld sparen und euch so im Nachhinein euer Studium mitfinanzieren.
Für die meisten Studenten lässt sich die Steuererklärung schnell und einfach online einreichen und wir erklären euch hier wie es geht. Aber auch während des Studiums lassen sich schon viele Ausgaben absetzen und wer nebenbei noch arbeitet, der ist zudem gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung als Student verpflichtet. Wenn ihr dabei Hilfe braucht, dann seid ihr bei Ageras genau richtig, denn unsere Steuerberater helfen euch beim A&O der Steuererklärung und wie ihr schon während eures Studiums richtig viel Geld rausschlagen könnt.
Steuererklärung für Studenten – So geht’s!
- Wann muss man eine Steuererklärung als Student einreichen?
- Warum auch Studenten ohne Job eine freiwillige Steuererklärung abgeben sollten
- Was könnt ihr als Student im Studium von der Steuer absetzen?
- Wie funktioniert die Steuererklärung für den Student?
Wann muss man eine Steuererklärung als Student einreichen?
Wenn ihr als Student neben eurem Studium arbeitet oder jobbt, seid ihr gesetzlich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Diese muss bis zum 31. Mai des folgenden Jahres vorliegen und muss erstellt werden egal, ob ihr einen 450 EUR Job, Einkünfte aus Mieten oder Kapitalanlagen oder einen oder mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs habt.
Minijob: Wer studiert und einen sogenannten Minijob hat, bei dem ihr nicht mehr als 450 EUR im Monat verdient, der muss eine Steuererklärung abgeben. Aber keine Sorge, das Einkommen ist dabei, wie der Name schon sagt, so minimal, dass ihr dafür keine Steuern bezahlen müsst.
Arbeiten mit Lohnsteuerkarte: Auch wenn ihr einen sozialversicherungspflichtigen Job habt stehen die Chancen gut, dass euch nichts abgezogen wird. Dank der Lohnsteuerkarte kann der Arbeitgeber erkennen in welcher Steuerklasse ihr seid, was für unverheiratete Studenten meistens die Steuerklasse I ist. Es wird zwar die Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten, aber bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen (was sich jährlich ändert) müsst ihr trotzdem keine Steuern zahlen und kriegt nach Abgabe der Steuererklärung dann auch die einbehaltene Lohnsteuer zurück. Auch wenn ihr über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegt, kriegt ihr mit dem Abführen von Werbungskosten meistens den Großteil der Steuern zurück.
Selbständig Arbeiten: Wenn ihr neben dem Studium selbständig arbeitet, müsst ihr auch eine Steuererklärung abgeben. Dabei wird unterschieden, ob ihr eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausführt. Um zu unterscheiden, welche Tätigkeit ein Gewerbe ist und welche zur Freiberuflichkeit zählt, hilft das Einkommenssteuergesetz das die diversen Berufsfelder einteilt.
Diese Unterscheidung wird aber erst dann wichtig, wenn ihr einen minimalen Umsatz oder Gewinn übersteigt. Trotzdem müsst ihr schon während des Studiums das Finanzamt über eure freiberufliche Tätigkeit auf dem Laufen halten. Ein Gewerbe muss bei der Gemeinde angemeldet werden während Freiberufler selber das Finanzamt über ihre Tätigkeit informieren müssen. Wenn es dann zur Steuererklärung kommt, dann wendet ihr euch am besten an einen Steuerberater, der euch genau erklärt wie es funktioniert, wenn ihr selbständig seid.
Was kostet ein Steuerberater für Selbstständige?
Warum auch Studenten ohne Job eine freiwillige Steuererklärung abgeben sollten
Wer nur studiert und nebenbei nicht arbeitet, ist legal nicht verpflichtet, schon während des Studiums eine Einkommensteuererklärung abzugeben, denn ihr hattet ja noch kein Einkommen. Aber auch wenn ihr während eurer Studienzeit noch kein Einkommen habt, lohnt sich die Steuererklärung. Denn so könnt ihr Ausgaben während des Studiums als sogenannte Verlustfeststellung im ersten Jahr, später als Verlustvortrag geltend machen.
Was heißt das konkret? Wenn ihr während des Studiums weniger Einnahmen als Ausgaben habt, entsteht ein Verlust, der euch als Steuerbonus vermerkt wird. Den könnt ihr einlösen, wenn ihr später im Berufsleben zum ersten Mal regulär Steuern zahlen müsst. Da diverse Ausgaben wie Arbeitsmaterialien und Werbungskosten auch im Studium schon angerechnet werden, kommt es zu einer Verlustfeststellung, die euch in Zukunft zugutekommen kann.
Eine freiwillige Steuererklärung als Student könnt ihr rückwirkend bis nach 4 Jahren einreichen, wobei es hilfreich ist, diese jährlich termingerecht abzugeben. Denn wenn es Geld zurückgeben sollte, kriegt ihr das natürlich schneller mit einer jährlich eingereichten Steuererklärung und es lässt sich leichter der Überblick über Belege und Ausgaben behalten.
Was könnt ihr als Student im Studium von der Steuer absetzen?
Was ihr als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzten könnt, hängt unter anderem davon ab, ob ihr eine Zweitausbildung macht oder das Studium die erste Berufsausbildung ist. Bei einem Zweitstudium könnt ihr Werbungskosten in unbegrenzter Höhe verrechnen, während es beim ersten Studium einen maximalen Betrag gibt, den ihr jeweils aktuell beim Finanzamt oder von einem Steuerberater erfahren könnt.
Werbungskosten werden vom Einkommenssteuergesetz wie folgt definiert: “Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.” Das heißt egal, ob freiwillig oder nicht, bei einer Steuererklärung könnt ihr einige Ausgaben, die ihr für euer Studium tätigen müsst von der Steuer absetzen.
Das sind zum Beispiel Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Computer und Büromaterialien, die als sogenannte Werbungskosten abgeschrieben werden können. Je nach Wert gelten diese Beträge als Sofortabschreibung oder werden auf mehrere Jahre verteilt, wenn der Betrag höher ist. Das gilt besonders, wenn ihr zum Beispiel als Student den Laptop von der Steuer absetzen wollt. Es wird unterschieden, ob es sich um ein neues Gerät oder einen Laptop aus zweiter Hand handelt. Je nach Wert könnt ihr pro Jahr einen gewissen Betrag geltend machen, der darauf basiert, wie lange ein Computer durchschnittlich benutzt wird und wie viel er gekostet hat.
Da sich diese Beträge oft ändern lohnt sich bei größeren Ausgaben, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Der ist auf dem neusten Stand der Steuergesetze und kann euch genau sagen, was ihr wann und wie abschreiben könnt.
Laptop von der Steuer absetzen - so geht's
Zusätzlich könnt ihr die Kosten für Auslandssemester und Praktika (auch unbezahlt) absetzen sowie jegliche Studiengebühren. Ausbildungskosten aller Art gelten für euch als Werbekosten. Unter bestimmten Voraussetzungen, auch hier lasst ihr euch am besten von einem Steuerberater helfen, könnt ihr sogar die Miete absetzen.
Glücklicherweise gelten für viele Dinge wie zum Beispiel Telefon- oder Internetgebühren und Fahrtkosten eine Pauschale, die ihr bei eurer Steuererklärung als Student geltend machen könnt. Das ist besonders praktisch, weil ihr euch so nicht mit dem Sammeln von Belegen rumschlagen müsst und einen geringen buchhalterischen Aufwand habt.
Wer BAföG oder andere Darlehen für das Studium bekommt, darf dafür auch die Zinsen von der Steuer absetzen. Alle anderen Zuschüsse können nicht steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie nur dem Studium und nicht dem Lebensunterhalt dienen.
Wenn ihr Geldgeschenke für die Ausbildung bekommt, dann können die nicht zu den abziehbaren Ausbildungskosten angerechnet werden, müssen aber auch nicht in eurer Steuererklärung aufgeführt werden.
Wie funktioniert die Steuererklärung für Studenten?
Es gibt bestimmte Formulare, die ihr zum Einreichen für eure Steuererklärung ausfüllen müsst. Diese gibt es entweder bei eurem Finanzamt, welches je nach Wohnbezirk festgelegt ist oder online beim Finanzministerium.
Es gibt ein Hauptformular, das von allen ausgefüllt werden muss und das hauptsächlich allgemeine Details zu eurer Person abfragt. Zusätzliche gibt es diverse Anlagen, die je nach Bedarf ausgefüllt werden müssen. Dabei wird unterschieden, ob ihr nebenbei selbständig arbeitet, auf Lohnsteuerkarte jobbt oder sogar noch Kapitalanlagen habt. Wer eine digitale Variante vorzieht, der meldet sich bei ELSTER an, wo es dieselben Formulare online gibt.
Wer sich viel Zeit und Nerven sparen und am meisten Geld rausschlagen will, der lässt sich am besten von einem Steuerberater helfen. Der weiß genau, was wie auszufüllen ist, denn Steuerformulare sehen für Laien oft erstmal sehr unübersichtlich aus. Außerdem steht der Steuerberater in direktem Kontakt mit dem Finanzamt und kann euch am besten beraten, was ihr absetzen könnt.