Auch wer einen gemeinnützigen Verein gründet, muss sich früher oder später mit dem leidigen Thema Steuern beschäftigen. Um sich da einen Überblick zu verschaffen und tatkräftige Unterstützung bei der jährlichen Steuererklärung zu bekommen, lohnt es sich, einen Fachmann zurate zu ziehen.
Steuerberater mit Schwerpunkt Vereinssteuern finden
Im Gegensatz zu einer Einzelperson oder einem regulären Unternehmen muss ein Verein sich mit der Abgabe der folgenden Steuern beschäftigen:
Körperschaftssteuer im Verein
Die Körperschaftssteuer ist die Einkommenssteuer eines Vereins, denn auch ein Gesamtverbund kommt um die Abgabe von Steuern nicht drumherum. Steuerbegünstigte Vereine müssen normalerweise keine Körperschaftssteuer entrichten. Wenn der Verein allerdings auch ein wirtschaftliches Geschäft tätigt, dann ist er Anteilweise steuerpflichtig. Zu den Einkünften aus den Zweckbetrieben gehören zum Beispiel Mitgliedsbeiträge oder Spendenzahlungen. Der wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb meint unter Anderem den Verkauf von Essen oder Vereinsartikeln.
Die Körperschaftssteuer wird bei Vereinen fällig, wenn die Bruttoeinnahmen inklusive der Umsatzsteuer über 35.000 € und der Gewinn bei über 5.000 € im Jahr liegt. Dabei handelt es sich um eine Freigrenze keinen Freibetrag. Das bedeutet, dass Einnahmen ab 35.001 € voll zu versteuern sind.
Gewerbesteuer
Die oben genannte Besteuerungsgrenze von 35.000 € gilt auf für die Gewerbesteuer. Diese wird erst bei einem Umsatz von über 35.000 € im Jahr fällig in wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, ansonsten ist der Verein von dieser Steuerpflicht befreit.
Umsatzsteuerpflicht im Verein
Im Gegensatz zu der Körperschafts- und Gewerbesteuer ist es mit der Umsatzsteuer bei Vereinen etwas komplexer, da dort nach Tätigkeit des Vereins unterschieden werden muss. Das wirtschaftliche Vereinsleben kann in die folgenden vier Bereiche aufgeteilt werden:
- Ideeller Bereich: keine Umsatzsteuer. Zu den Einnahmen im ideellen Bereich zählen Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Spenden, Zuschüsse und Fördermittel von Bund, Land und Gemeinde. Wichtig ist, dass die Einnahmen aus Aufgaben des Vereins stammen, die von der Satzung abgedeckt sind.
- Vermögensverwaltung: Dazu zählen Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Unter Umständen fallen hier 7 % Umsatzsteuer an.
- Ist ein Verein jedoch wirtschaftlich tätig, sprechen wir von einem Zweckbetrieb. Unter der Freigrenze von 17.500 € fällt keine Umsatzsteuer an, über der Freigrenze sind es 7 %.
- Es gibt jedoch noch andere Arten von Einnahmen - Einkünfte aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben - so z. B. zustandegekommen durch Veranstaltung von Basaren, Flohmärkten und Straßenfesten, Verkauf von Speisen und Getränken, Verkauf von Sportartikeln. Dann greift der Regelsteuersatz (7 % oder 19 %).
Lohnsteuer
Auch wenn ein Verein gemeinnützig tätig ist müssen Lohnsteuerregelungen beachtet werden, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden. Dazu gehört ein Lohnkonto für jeden Mitarbeiter sowie die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer.
Bei all diesen Steuerbelangen und der jährlichen Steuererklärung lohnt es sich, einen Steuerberater einzustellen. Denn wie in vielen anderen Bereichen auch, kann sich das Steuerrecht schnell ändern und es gibt für Vereine einige Sonderregeln, die es zu beachten gibt.
Kosten für einen Steuerberater für Vereine
Die Frage nach den Kosten für einen Steuerberater für Vereine lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Steuerberatungsvergütungsverordnung (StBVV) gibt einen Rahmen für die Kosten des Steuerberaters vor, der allerdings stark variieren kann.
Bei den Kosten kommt es auf den Standort und die Erfahrung des Steuerberaters an und natürlich auch, was dieser Konkret für Sie machen soll.
Folgende Aufgaben kann ein Steuerberater für Ihren Verein unter anderem übernehmen:
- Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
- Erstellung der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
- Prüfung der Bescheide
- Unterstützung bei Förderanträgen
- Finanzbuchhaltung
- Betriebswirtschaftliche Analysen
- Beratung zur Abgrenzung von ideeller und wirtschaftlicher Tätigkeit
Beispiele: Was kostet ein Steuerberater für Vereine
Wie bereits erwähnt, sind die Kosten von vielen Dingen abhängig. Um einen ersten Überblick zu kriegen, zeigen wir Ihnen einige Preisbeispiele für Steuerberater für einen Verein.
Beispiel 1: Steuerberater für einen Gartenverein
Aufgaben, die der Steuerberater übernehmen soll:
- Steuererklärung
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
- Finanzbuchhaltung
Eckdaten:
- Jahresumsatz: 55.000 Euro (Beiträge, Vermietung, Getränkeeinnahmen)
- Mitglieder: 137
- Gemeinnütziger Verein
- Anzahl Belege/ Rechnungen: 300 pro Jahr
- Form der Belege: Digital
Leistung |
Anwendung |
Preis |
Steuererklärung |
Jährlich (x1) |
346,40 € |
EÜR |
Jährlich (x1) |
293,25 € |
Finanzbuchhaltung |
Monatlich (x12) |
85,40 € (1.024,80 €) |
Steuerbescheidprüfung |
Jährlich (x1) |
30,00 € |
Zwischenergebnis |
1.694,45 € |
|
19 % USt. |
321,95 € |
|
Voraussichtliche jährliche Bruttokosten |
2.016,40 € |
Beispiel 2: Steuerberater für Verein im Bereich Motorsport
Aufgaben, die der Steuerberater übernehmen soll:
- Steuererklärung
- Jahresabschluss
- Steuerberatung
Eckdaten:
- Jahresumsatz: 40.000 Euro (auch EU-Ausland)
- Mitglieder: 300
- Gemeinnütziger Verein
- Subventionen: 30.000 Euro
- Spenden: 10.000 - 20.000 Euro
Leistung |
Anwendung |
Preis |
Steuererklärung |
Jährlich (x1) |
450,00 € |
Jahresabschluss |
Jährlich (x1) |
800,00 € |
Steuerberatung |
Pro Stunde (x1) |
140,00 € |
Zwischenergebnis |
1.390,00 € |
|
19 % USt. |
264,10 € |
|
Voraussichtliche jährliche Bruttokosten |
1.654,10 € |
Beispiel 3: Wirtschaftsprüfer für Verband im Bereich Interessenvertretung
Aufgaben, die der Steuerberater übernehmen soll:
- Prüfung vom Jahresabschluss des Verbands
- Erstellung eines Rechnungsprüfungsberichts
Eckdaten:
- Jahresumsatz: 750.000 - 1 Mio Euro
- Mitarbeiter: 5
- Erste Prüfung: Nein
- Gemeinnützigkeit: Nein
- Umsatzbesteuerung: Ja
- Rechtsform: e.V.
Leistung |
Anwendung |
Preis |
Rechnungsprüfungsbericht |
Jährlich (x1) |
7500,00 € |
Voraussichtliche jährliche Bruttokosten |
8.925,00 € |
Hinweis: Bei den oben aufgeführten Beispielen handelt es sich um echte Kosten, die allerdings ohne Gewähr sind und je nach Steuerberater schwanken können.
So setzen Sie Spenden von der Steuer ab
Steuerberater für Ihren Verein finden
Es ist wichtig einen Steuerberater zu finden, der das nötige Fachwissen für Vereine und die damit einhergehenden Steuergesetze hat. Aber da nicht nur Expertise, sondern auch Kosten für Ihre Entscheidung eine Rolle spielt, lohnt sich der Vergleich.
Wir bei Ageras sorgen dafür, dass Sie fachlich und preislich den richtigen Steuerberater für sich und Ihren Verein finden. Beschreiben Sie kurz Ihren Fall und Ihre Anforderungen und wir suchen für Sie bis zu drei Steuerberater, die genau dazu passen. Sie können im Anschluss die Steuerberater einfach vergleichen. Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich und Sie können in Ruhe den richtigen Steuerberater für Ihren Verein finden.