1. Buchführung ist eine neue Erfindung

Falsch. Schon 10.000 vor Chr. wurden Zahlensteine in den Pyrenäen in der Höhle Mas Dazil gefunden. Der erste Nachweis von doppelter Buchhaltung kommt aus Italien und dem 15. Jahrhundert, als ein italienischer Mathematiker - ein Freund von Leonardo da Vinci - die Geschäfte von Kaufleuten in verschiedenen Büchern aufnahm. Die Kaufmänner trugen ihre Schulden und ihre Einkommen in zwei separate Spalten ein - was in der heutigen Zeit als Soll und Haben beschrieben wird. Damit wurde es das erste Geschäftsbuch mit doppelter Buchhaltung. Auch wenn die Buchführung in Deutschland erst im 17. Jahrhundert offiziell eingeführt wurde, kann man sich darauf einigen, dass Buchhaltung allgemein kein neues Phänomen ist.

2. Rechnungswesen und Buchführung ist ein und dasselbe

Die Begriffe Buchführung und Rechnungswesen werden oft als Synonyme füreinander verwendet, auch wenn sie eigentlich nicht das gleiche beschrieben. Zumindest nicht vollständig. Die Buchhaltung wird von dem Buchhaltungsgesetz geregelt und besagt, dass eine Organisation die eigenen Geschäfte gemäß systematischer Ordnung festhalten muss. Die Buchhaltung ist Teil des Rechnungswesens und gilt as Grundlage für die Berichte, die ins Rechnungswesen eingehen. Das Rechnungswesen ist somit ein weitgefächerter Begriff. Darüber hinaus werden die Begriffe Buchhaltung und Buchführung umgangssprachlich als Tätigkeit auch häufig als Synonyme verwendet. Eigentlich ist die Buchhaltung die Organisationseinheit eines Unternehmens, die sich wiederum mit der Buchführung befasst.

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3. Die Buchführung darf nur durch einen Buchhalter gemacht werden

Es ist dann doch nur ein Mythos, dass nur ein Buchhalter die Buchhaltung machen darf. Man darf seine Buchhaltung selbst übernehmen, oder sie auch liebenswürdigerweise einem Freund oder einem Bekannten überlassen. Jedoch besagen gewisse Regeln, dass beispielsweise größere Firmen oder Aktiengesellschaften einen Wirtschaftsprüfer einschalten müssen. In diesem Fall benötigt man einen autorisierten Revisor. Finden Sie doch einfach bei uns den passenden Wirtschaftsprüfer, der zu Ihnen passt.

4. Jemand der Buchführung macht muss gut in Mathe sein

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Obwohl ein Buchhalter mit vielen rechenschaftlichen Begriffen hantiert, bedeutet das nicht zwangsweise, dass man ein Mathe-Genie sein muss, um seine eigene Buchhaltung durchzuführen. Ein Buchhalter kann es schon sehr weit schaffen, ohne außergewöhnlich gut in Mathe zu sein. Heutzutage ist fast der ganze Buchhaltungsvorgang digitalisiert und somit längst kein Hexenwerk mehr. Buchhaltungsprogramme erstellen automatische Berechnungen und machen auf notwendige Unterlagen aufmerksam, die noch hinzugefügt oder verändert werden müssen.

5. Buchführungsgrundsätze sind länderübergreifend

Es gibt verschiedene Buchführungsgrundsätze, die weltweit angewandt werden. Dazu gehören die US-GAAP (general accepted accounting principles) und die IFRS (international financial reporting standards). Unternehmen in Deutschland müssen grundsätzlich nach dem HGB (Handelsgesetzbuch) bilanzieren. Generell wird angestrebt, dass die verschiedenen Standards vereinheitlicht werden - besonders von den IFRS und US-GAAP. Die Rechnungslegung nach HGB näherte sich auch durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz internationalen Standards an.

6. Kleine Unternehmen brauchen keine Buchführung

Leider stimmt das nicht unbedingt. Die Buchführungspflicht ist im Handelsgesetzbuch geregelt und besagt, dass jeder Kaufmann verpflichtet ist, Bücher zu führen. Allerdings brachte für Einzelkaufleute das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Ende Mai 2009 eine Befreiung von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht (§ 241a HGB n.F§ 242 Abs. 4 HGB n.F). Allerdings ist diese Befreiung von der Buchführungspflicht an besondere Grenzwerte gebunden, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschritten werden dürfen:

• Die Umsatzerlöse dürfen nicht mehr als 600.000 € betragen.
• Der Jahresüberschuss darf nicht höher als 50.000 € sein.

Da diese gesetzliche Regelung allerdings an besondere Grenzwerte geknüpft ist, ist es verständlich, wenn man über diesen Mythos im Zweifel war.

 

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7. Ein Fehler in der Buchführung kann nicht rückgängig gemacht werden

Nur die Ruhe. Bei der Buchhaltung können ein oder zwei Fehler leicht passieren. Zum Beispiel wird ein Beleg in der falschen Spalte oder in dem verkehrten Konto eingetragen - oder man vertippt sich in dem Betrag. Das Wichtigste ist jedoch, dass man sich im klaren ist, wo der Fehler aufgetreten ist, und dass man diesen so schnell wie möglich korrigiert. In der manuellen Buchhaltung wird der Fehler durchgestrichen und trägt die korrekten Angabe mit Datum und Unterschrift ein. Zudem kann eine Notiz hinzugefügt werden, die nochmals erläutert, warum die Korrektur vorgenommen wurde. Bei der automatischen Buchführung bestimmt das Programm, wie ein Fehler korrigiert werden soll.

8. Kosten sind Kosten - In welchem Konto sie eingetragen werden ist egal

Man sollte Kosten nicht in das erstbeste Konto eintragen. Das kann leicht neuen Unternehmen passieren, die neue Kosten das erste mal in die Bücher eintragen. Sobald man bemerkt, dass eine Korrektur zu einem späteren Zeitpunkt aufwendiger ist, achtet man auf ein korrektes Eintragen der Kosten. Für jede neuen Belege sollte festgestellt werden, wie diese in die Bücher aufgenommen werden.

9. Kreative Buchführung ist illegal

Hierbei muss man achtsam sein. Wenn man bei der Buchführung kreativ sein möchte, muss man die Buchführungsregeln genau kennen. Unter kreativer Buchführung versteht man z.B. dass man ein geringeres Einkommen notiert und somit weniger Steuern bezahlen muss. Der Begriff hat verständlicherweise einen negativen Ruf bekommen, da viele Unternehmer die Grenzen zu weit überschritten haben und sich der Hinterziehung schuldig gemacht haben. Kreative Buchführung ist nicht empfehlenswert. Kreativität kann ja in vielen Situationen eine Lösung sein - allerdings nicht in der Buchführung.

10. Buchführung ist teuer

Viele gehen davon aus, dass Buchführung die halbe Welt kostet. Aus diesem Grunde entscheiden sich viele gegen eine professionelle Unterstützung bei der Buchführung. Natürlich kann die Buchführung wie jede andere Dienstleistung auch teuer werden, wenn die Aufträge aufwendiger sind. Doch mit dem richtigen Buchhalter besteht sogar die Möglichkeit, sich unnötige Kosten zu sparen. Die eigene Zeit, die man für die Buchführung investiert, könnte in das Geschäft fließen und somit ein stärkeres Unternehmen aufbauen. Genauso wie Sie selbst Ihre Stärken lieber für Ihr eigenes Geschäft nutzen wollen, so helfen wir Ihnen gerne dabei, den passenden Buchhalter für Sie zu finden. Holen Sie sich hier und jetzt ein unverbindliches Angebot.

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