Sie haben eine dubiose Rechnung erhalten, die Sie nicht wiedererkennen? Entweder brauchen Sie Hilfe bei der Buchhaltung oder es handelt sich um einen Betrugsversuch. Leider kommt es häufig vor, dass man als Unternehmer oder Verbraucher eine falsche oder sogar gefälschte Rechnung mit unberechtigten Forderungen zugestellt bekommt. Mit Scheinrechnungen versuchen Betrüger, Firmen und Privatpersonen in tückische Kaufgeschäfte zu locken und ihnen dabei Geld abzuverlangen.

Wie reagiert man am besten selbst, wenn eine falsche Mahnung im eigenen Briefkasten landet und wie legt man Widerspruch gegen diese ein? Wir fassen in diesem Artikel für Sie zusammen, wie man den falschen Rechnungen entgegenwirken kann.

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Was ist eine falsche Rechnung?

Das Anschreiben kann per Brief oder E-Mail bei Ihnen eingetroffen sein und weist womöglich auf einen vermeintlichen Abschluss eines entgeltlichen Vertrages hin. Noch dazu werden unter Androhung rechtlicher Konsequenzen die Zahlung der Produkte oder Dienstleistungen gefordert. Die angegebenen Absender sind dabei typischerweise Rechtsanwaltskanzleien und Inkassobüros und jagen den unschuldigen Betroffenen dadurch Angst ein. Viele bezahlen die Rechnungen daraufhin, um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen.

Aber Sie sollten sich durch solche Drohungen nicht einschüchtern lassen, denn im Grunde ist eine Scheinrechnung eine Rechnung ohne rechtlichen Hintergrund. In diesem Sinne besteht kein Abkommen, was für die Rechnung sprechen kann. Zudem kann es auch vorkommen, dass es schon eine Absprache zu der Rechnung gab, jedoch noch keinen endgültigen Entschluss. Einer der Partner will dann oft mit einer falschen Rechnung einen Entschluss – und damit einen Kauf – provozieren.

Beispiel einer gefälschten Rechnung:

Guten Tag Herr/Frau XXXX XXXXX,

Mitgliedsnummer: 89709646 XXXX XXXX
Aktennummer: UY564993087907

Schon mehrmals haben wir Sie mit der beigelegten Rechnung schriftlich zur Zahlung gebeten und auf die sehr schweren Folgen einer Nichtzahlung hingewiesen. Bisher ist von Ihnen keine Zahlung bei uns eingegangen.

Wir haben nun bald keine andere Möglichkeit mehr, als den Saldo an unterschiedliche Wirtschaftsauskunfteien zu melden - die Voraussetzungen nach dem BDSG sind hierbei auch gegeben.

Ein nächster Schritt ist gegen Sie beim zuständigen Amtsgericht einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen und daraufhin die nötige Zwangsvollstreckung durchführen zu lassen. Somit können Sie sich auf weitere sehr hohe Kosten und Schwierigkeiten gefasst machen.

Im zugefügten Ordner finden Sie Artikeleinzelheiten und Widerspruchhinweise.

Ihre Bestellnummer: 56870132168 bei BRU07 LG 568,84 EU

Wir ermahnen Sie hiermit und raten Ihnen sich weitere Unannehmlichkeiten und Kosten zu sparen - zahlen Sie umgehend die beigelegte Rechnung.

Mit besten Grüßen

MusterMannNet GmbH
Potsdam
DE9941648921
Max Groß

Welche Arten von Scheinrechnungen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von gefälschten Rechnungen, auf die man unterschiedlich reagieren sollte. Mit der richtigen Handlung entkommen Sie auch dem hinterhältigsten Betrugsversuch mit gefälschten Rechnungen. Am häufigsten kommen folgende Scheinrechnungen vor:

1. Ein Angebot, das als Rechnung präsentiert wird

Beispiel: Sie bekommen eine Rechnung über 5 Schreibtische, die Sie angeblich bestellt haben. Sie haben die Schreibtische nie bestellt oder erhalten und waren wahrscheinlich auch niemals mit dem Lieferanten in Kontakt – weil Sie ja eigentlich gar keine neuen Schreibtische benötigen.

Handlung: Wenn bei Ihnen ein Angebot im Kasten landet, dass wie eine Rechnung dargestellt ist und sie auffordert, diese direkt zu bezahlen, dann zahlen Sie diese Rechnung nicht. Unterschreiben Sie niemals etwas, was Sie nicht interessiert, oder bevor sie das Kleingedruckte gelesen haben. Im Zweifel können Sie sich durch den vermeintlichen Rechnungssteller die vertragliche Grundlage nachweisen lassen, die zu der Rechnung geführt haben soll. Falls sich ein Rechtsstreit entwickeln sollte, dann kann der ursprüngliche Brief ein Beweismaterial sein.

2. Rechnung, die von der ursprünglichen Vereinbarung abweicht

Beispiel: Sie haben für Ihr Büro nur 5 Kartons Druckerpapier bekommen, sollen nun aber für 7 Kartons bezahlen. Sie waren zwar schon mit dem Unternehmen in Kontakt, jedoch stimmt die Rechnung nicht mit der ursprünglichen Vereinbarung überein.

Handlung: Als Erstes sollten Sie mit dem Unternehmen in Kontakt treten und um eine Korrektur der Rechnung bitten. Missverständnisse kommen auch nach Jahren der vertrauensvollen Zusammenarbeit vor – eventuell war es nie Absicht, Sie mit einer fehlerhaften Rechnung zu belästigen. Sehr oft kann man sich auf eine Korrektur einigen und ein Telefonanruf löst das Problem. Falls die andere Partei auf die Kontaktnahme nicht reagiert oder keine Korrektur der Rechnung anbieten kann, dann können Sie gegen die Rechnung Widerspruch einlegen.

Der offizielle Weg ist ein schriftlicher Widerspruch. Dieser kann prinzipiell relativ formlos geschrieben werden, jedoch kann nur ein schriftlicher Widerspruch auch später nachgewiesen werden. Ein mündlicher, bzw. telefonischer Widerspruch wäre daher von Nachteil. In einem Brief wird die rechtswidrige Forderung bestritten und der Absender der falschen Rechnung darum gebeten, die Rechnung zu prüfen und zu korrigieren. Geben Sie dabei auch an, um welche Rechnung es sich genau handelt (mit Rechnungsnummer und – datum, sowie Kundennummer). Lassen Sie sich dazu auch bestätigen, dass der Widerspruch verschickt wurde (z.B. per Fax mit Faxbestätigung oder per Einschreiben mit Rückschein). Im einfachsten Fall akzeptiert der Rechnungsabsender den Fehler und sendet daraufhin eine Stornorechnung. Wenn der Rechnungsabsender den Widerspruch nicht direkt akzeptiert, sind eventuell genauere Begründungen erforderlich.

Ziehen Sie am besten kompetenten Rat hinzu und fragen einen fachkundigen Buchhalter, wenn Sie Fragen oder Probleme mit einer Rechnung haben. Den passenden Buchhalter finden Sie bei Ageras.

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3. Wiederholte Mahnungen

Wenn das andere Unternehmen auf den Widerspruch nicht reagiert, könnte es sein, dass Sie eine Mahnung bekommen. Anbei ist wahrscheinlich diesmal eine noch höhere falsche Rechnung. Falls eine Rechnungskorrektur oder ein Kommentar auf eine Bezahlung der falschen Rechnung ausbleibt, dann halten Sie an Ihrem Rechnungswiderspruch fest. Sie sind immer noch nicht zu einer Zahlung verpflichtet – egal wie drohend die Mahnungen formuliert sind oder welche Kanzlei, bzw. Inkassounternehmen, als Absender angegeben sind.

Es kann passieren, dass Sie eine Antwort bekommen, die auf den Widerspruch eingeht, aber trotzdem die Bezahlung einer fehlerhaften Rechnung von Ihnen fordert. Eine Zahlung sollte erst dann geleistet werden, wenn alle Angelegenheiten vollständig geklärt sind, und die Produkte oder Dienstleistungen tatsächlich gewünscht sind.

Falls Sie einen Brief von einer Inkasso-Firma erhalten haben, dann können Sie beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen überprüfen, ob es sich um eine echte Firma handelt. Wenn die Firma nicht registriert ist, könnte das ein Zeichen für einen Betrugsversuch sein. Dennoch kann es natürlich auch vorkommen, dass es die Inkasso-Firma wirklich gibt, aber mit einer gefälschten Rechnung beauftragt wurde.

Was mache ich, wenn ich bereits Geld überwiesen habe?

Falls Sie bereits Geld überwiesen haben, dann wenden Sie sich mit einer Anzeige an die Polizei. Nur durch eine Anzeige ist eine strafrechtliche Verfolgung des Betrügers möglich. Sie können die Straftat auf jeder Polizeidienststelle melden und dabei direkt eine Aussage machen. Bringen Sie dabei alle relevanten Unterlagen mit, die einen vermeintlichen Betrug beweisen könnten (z.B. Überweisungsbelege, Rechnungen, Bestellscheine, Screenshots, E-Mails, Chat-Protokolle). Die Polizei kann Ihnen außerdem die weiteren Schritte für die Strafverfolgung erläutern – Betrugsversuche dieser Art sind den Verbraucherzentralen und der Polizei meist schon bekannt.

Lassen Sie sich durch gefälschte oder überhöhte Rechnungen nicht verunsichern. Leider kann es jedem einmal vorkommen, dass man zum Opfer eines Betrugs wird. Anstatt sich von Schock-Inkassofirmen Angst einjagen zu lassen, bewahren Sie lieber einen kühlen Kopf. Mit dem richtigen Berater an Ihrer Seite haben Betrüger keine Chance. Wir helfen Ihnen gerne dabei und finden den passenden Berater für Sie. Holen Sie sich jetzt drei unverbindliche Angebote von Buchhaltern und Wirtschaftsprüfern – ganz in Ihrer Nähe.

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