Jedes Unternehmen und jede Privatperson sind in der Lage eine eigene Marke anzumelden. Hier finden Sie wie Sie eine Marke anmelden und was dabei zu beachten ist.

Wofür kann man eine Marke anmelden

Wortmarken

Wortmarken umfassen alle Zeichen, Produktnamen, Buchstaben und Zahlenkombinationen Ihrer Marke. Eine Wortmarke kann kein beschreibender Begriff oder eine Anagrammatische Klangrotation sein.

Das Eintragen einer Marke mit demselben Namen wie eine andere bereits eingetragene Marke in das Markenregister ist möglich, sofern beide Marken Produkte in unterschiedlichen (Klassen) Branchen bezeichnen. Ein Bekanntes Beispiel hierbei ist die Süßigkeit „Duplo“ und das Lego „Duplo“ Spielzeug.

Bildmarken

Zu den Bildmarken gehören zweidimensionale Abbildungen und Symbole. Hierzu zählen keine Wortmarkenbestandteile. Sie können Ihre Bildmarke farbig oder in schwarz-weiß anmelden. Ein Logo lässt sich auch als Design anmelden.

Formmarken

Formmarken sind dreidimensionale Darstellungen und Formen (des Lizensierten Produkts). Dies kann sich auf die Form des Produktes selbst als auch auf die Verpackung beziehen, sofern diese als Marke geschützt wird.

Hörmarken

Bei einer Hörmarke kann es sich um eine Melodie oder ein Klangbild handeln, das in den Markenregister Marke eingetragen und dadurch geschützt ist. Ein Beispiel hierzu sind die Kurzen Erkennungsmelodien von Radio-oder Fernsehsendern.

Farbmarken

Bei Farbmarken handelt es sich um eine Farbe oder Kombination von Farben die aufgrund ihrer Wiedererkennbarkeit als Marke geschützt wird.

Warum eine Marke anmelden

Das Anmelden Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung gibt diesen verschiede Vorteile.

Durch die Eintragung wird Ihrer Marke vor Nachahmung geschützt. Außerdem dürfen dann nur Sie diese Marke verwenden. Sie können diese aber auch Lizensieren und damit Geld verdienen.

Anmeldung der Marke beim DPMA

Antrag zur Anmeldung

Um eine Marke anzumelden, müssten Sie zuerst einen Antrag dazu an das Deutsche Patent-und Markenamt senden.

Die Anmeldung einer Marke kann per Post durch Ausfüllung eines Formulars erfolgen, oder durch das Ausfüllen eines Onlineformulars.

Hierbei müssen Sie Ihre Identität und eine genaue Beschreibung Ihrer Marke angeben als auch ein Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen, die Sie schützen lassen möchten. Dabei gibt es 45 Klassifikationen für diese Waren und Dienstleistungen.

Außerdem müssen Sie hierbei noch eine Anmeldegebühr von 300€ (290€ Online) zahlen, welche bereits Schutz für bis zu 3 Klassen bietet. Wenn Sie jedoch mehr als 3 Klassen schützen möchten, dann hat dies jeweils einen Aufpreis von 100€. Es werden nur die gewählten Klassen geschützt. Das Anmeldeverfahren dauert ca. 6 Monate. Dies kann gegen einen Aufpreis von 200€ beschleunigt werden.

Prüfen der Schutzfähigkeit der Marke

Damit eine Marke geschützt werden kann muss diese erstmal vom DPMA auf ihre Schutzfähigkeit nach § 3 MarkenG geprüft werden. Bei diesem Vorgang spielen Formale Kriterien ebenfalls eine Rolle. Ihre Marke darf laut § 42 MarkenG nicht die Schutzrechte einer anderen Marke verletzen.

Eintragung der Marke in das Markenregister

Falls Ihre Marke, den Schutz von ähnlichen Marken von älteren Inhabern verletzt können diese einen Wiederspruch erheben. Ältere Markeninhaber können innerhalb von 3 Monaten ihre Wiedersprüche beim DPMA einreichen. Nach der Eintragung ist Ihre Marke für 10 Jahre geschützt. Nach 10 Jahren sind Sie in der Lage eine Verlängerung zu beantragen. Die Kosten dieser Verlängerung hängen von den Ausgewählten Klassen ab. Die Eintragung kann jedoch durch Absolute Eintragungshindernisse gebremst werden.

Absolute Eintragungshindernisse

Marken dürfen nicht gegen Vorschriften, Werte oder Gesetze Verstoßen oder den Verbraucher täuschen. Ist dies jedoch der Fall sind Sie in der Lage eine schriftliche Stellungnahme zu verfassen. Falls Ihre Marke jedoch keine solche Beanstandungen aufweist oder der Mangel behoben wurde wird diese in den Markenregister eingetragen.

Fazit

Wenn Sie sich von der Konkurrenz abheben möchten und Ihr Produkt individualisieren möchten, sollten Sie es als Marke anmelden. Dies können Sie bezwecken, indem Sie einen Antrag an das Patent und Marken Amt senden. Nach der Eintragungszeit und Prüfung wird Ihr Produkt dann als Marke geschützt.

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