Planen Sie ein Hotel zu eröffnen? Oder sind Sie schon in der Hotellerie tätig? Die Branche ist hart umkämpft, weswegen Sie als Hotelier bei der Gründung sowie im laufenden Betrieb vieles beachten müssen. Wir geben Tipps zur Existenzgründung sowie Informationen über steuerliche Pflichten und gesetzliche Auflagen.

Das Vorhaben ein Hotel zu eröffnen oder auch das Hotel zu führen ist eine komplexe Angelegenheit. Als Hotelier sind Sie in vielen unterschiedlichen Bereichen gleichzeitig tätig. Dazu gehört u.a. die Buchhaltung, das Personalmanagement und auch der Kundenservice. Selbst wenn Sie entsprechendes Fachwissen besitzen, in der Hotellerie gibt es viele branchenspezifische Gegebenheiten - da kann es schwierig sein den Überblick zu behalten und Chancen optimal zu nutzen. Zudem gibt es viele steuerliche Pflichten und gesetzliche Auflagen, die es zu erfüllen gilt, sodass Ihnen nur wenig Zeit für das Wesentliche bleibt.

Egal ob Sie überlegen, ein Hotel zu eröffnen oder bereits ein Einzelunternehmen, eine Unternehmensgesellschaft (UG) oder auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Hotelbranche angemeldet haben, wir behandeln in diesem Artikel verschiedene Themen, die für Sie relevant sind.

Teil 1: Existenzgründung in der Hotellerie
 - Den Markt analysieren
 - Die Finanzierung planen
 - Eine Marketingstrategie entwickeln

Teil 2: Auflagen und Steuern in der Hotellerie
 - Gesetzliche Auflagen
 - Steuerliche Pflichten
 - Aufgaben des Steuerberaters

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Existenzgründung in der Hotellerie

Generell ist die Eröffnung eines Hotels mit einem hohem finanziellen Risiko verbunden. Deswegen ist es wichtig, die Gründung und alles was dazu gehört, bis ins Detail zu planen. An erster Stelle steht Ihre Idee. Die Hotelbranche ist hart umkämpft, schließlich müssen Sie sich gegen etablierte Hotelketten, wie z.B. Maritim oder AccorHotels auf der einen Seite sowie private Pensionen, Gästehäuser oder Ferienwohnungen auf der anderen Seite durchsetzen. Haben Sie ein originelles Konzept und bedienen eine Nische, ist es leichter sich auf dem Markt zu positionieren. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Baumhaushotel im Abenteuerfreizeitpark “Kulturinsel Einsiedel” in Sachsen. Die Übernachtungsmöglichkeit wurde 2006 sogar mit dem deutschen Tourismuspreis ausgezeichnet und ist bisher die einzige Übernachtungsmöglichkeit ihrer Art in Deutschland. Einen Wellnessbereich anzubieten ist zwar eine gute Idee, lässt Sie jedoch nicht unbedingt von den Konkurrenten hervorstechen.

Nachdem Sie Ihre Idee geformt haben, sollten Sie mit der Erstellung des Businessplans beginnen. Dort legen Sie im ersten Schritt Ihr Konzept samt Kundennutzen detailliert dar. Um Erfolg zu haben, müssen Sie anschließend den Markt analysieren und die Finanzierung planen sowie eine passende Marketingstrategie entwickeln.

Markt analysieren

Da die Konkurrenz in der Hotelbranche sehr hoch ist, brauchen Sie unbedingt einen guten Überblick über den Markt in den Sie eintreten wollen. Deswegen ist eine umfangreiche Recherche über andere Unterkünfte sowie Gastronomiebetriebe in Ihrem geplanten Umfeld erforderlich. Dies machen Sie zunächst in einer Wettbewerbsanalyse. Folgende Punkte sollten Sie dabei berücksichtigen:

  1. Eintrittsbarrieren studieren: Wenn die Eintrittsbarrieren gering ausfallen, wird es in Ihrem Zielmarkt generell mehr Wettbewerber geben. Dies gilt nicht nur zum Zeitpunkt der Analyse. Sie müssen damit rechnen, dass sich auch in der Zukunft andere Hoteleigentümer leicht auf dem Markt positionieren können.
  2. Nähe zu Lieferanten und Dienstleister: Zunächst ist es wichtig sicherzustellen, dass Lieferanten und Dienstleister in Ihrem zukünftigen Einzugsgebiet zu finden sind, mit denen Sie zusammenarbeiten können. Gleichzeitig kann deren Anzahl erheblich die Preise bestimmen, denn je weniger Lieferanten und Dienstleister sich in Ihrem Umfeld befinden, desto stärker dominieren diese den Markt, was wiederum Ihre Verhandlungsmacht als Hoteleigentümer schwächt.
  3. Bestehende Konkurrenz: Um Ihre Erfolgschancen werten zu können, müssen Sie sich einen Überblick über die bestehende Konkurrenz verschaffen. Dazu gehört eine Analyse der Stärken und Schwächen sowie Wissen über die Strategie und Ziele Ihrer Konkurrenten. Bedenken Sie auch, dass es fast in jeder Region zusätzlich Airbnb-Anbieter gibt.

Neben der Wettbewerbssituation sollten Sie auch die Lage Ihres geplanten Hotels beleuchten. Ist das Hotel gut erreichbar? Bei manchen Gästen ist die Anbindung zu öffentlichen Verkehrsmitteln von höchster Priorität, wogegen andere eine idyllische Ruheoase vorziehen. Im letzteren Fall müssen Sie jedoch dafür sorgen, dass die Straßenanbindung gut ist und genügend Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen werden. Die Anbindung spielt jedoch nicht nur für die Gäste eine Rolle. Ihr Personal bzw. Ihre Lieferanten sollten auch problemlos Ihr Hotel erreichen können.  

Der Standort bestimmt zudem auch Ihre zukünftige Zielgruppe mit. Im Businessplan sollten Sie auch diese bestimmen, denn für den Erfolg müssen Sie Ihre potentielle Gäste kennen. Folgende Fragen sollten Sie sich in einer Zielgruppenanalyse unter anderem stellen:

  • Wie viele Reisende kommen in die Region?
  • Gibt es saisonale Schwankungen bei den Besuchenden?
  • Sind meine Gäste Urlauber oder Geschäftsleute?
  • Was sind die Interessen und Bedürfnisse meiner Gäste?

Familien werden andere Erwartungen und Bedürfnisse haben als Paare, denen es um Entspannung geht. Sie können auch mehrere Zielgruppen bedienen, jedoch sollten Sie Ihr Vorhaben auf eine primäre Zielgruppe ausrichten. Wollen Sie ein Hotel eröffnen, dass auf die Bedürfnisse von Geschäftsleuten zugeschnitten ist, so bietet sich ein Shuttleservice zum Flughafen bzw. Bahnhof sowie ein Reinigungsservice an. Wollen Sie dagegen Familien in Ihr Hotel locken, so ist eine Kinderbetreuung eine gute Möglichkeit, um zu punkten. Neben den Interessen und Bedürfnissen, sollten Sie auch die finanziellen Möglichkeiten Ihrer Zielgruppe im Blick haben.

Häufig können Sie Zahlen zu den Reisenden über den Tourismusverband bzw. die Tourismuszentrale der Region einholen. Zudem könnten Publikationen vom Statischen Bundesamt von Interesse für Ihre Analyse sein.

Finanzierung planen

Der Businessplan sollte zudem enthalten, wie sich Ihr Gewerbe finanziert - und auf Dauer liquide bleibt. Auf vier Punkte sollten Sie dabei insbesondere eingehen:

  1. Plan über Kapitalbedarf: Auf Gründer kommen am Anfang ihrer Unternehmung immer viele finanzielle Pflichten zu. In der Hotelbranche brauchen Sie jedoch ein vergleichsweise hohes Startkapital um loszulegen. Dazu zählen nicht nur Investitionen in Einrichtung, Warenbestand und Maschinen, sondern auch Ausgaben für die Gewerbeanmeldung oder einen Steuerberater. Auch die Kosten für Marketingaktivitäten sollten bereits am Anfang mit einberechnet werden.
  2. Plan über Finanzierung: Sie benötigen viel Geld, um in die Hotelbranche einzusteigen, doch wo soll das Geld herkommen? Grundlegend gibt es viele Möglichkeiten die Gründung mit Eigen- oder auch Fremdkapital zu finanzieren. Im Businessplan sollten Sie darlegen aus welcher Quelle das Geld stammen soll. Sie können auch Ihren Anspruch auf staatliche Förderung prüfen. Mit dem fertigen Businessplan können Sie sich anschließend auch an Banken und anderen externen Geldgebern wenden.
  3. Plan über Rentabilität: Werden Sie genug Einnahmen generieren um langfristig bestehen zu können? Die Rentabilität wird häufig für drei Jahre berechnet. Es ist also wichtig darzulegen, wie viel Umsatz Sie wahrscheinlich in den ersten drei Jahren erzielen. Wegen saisonaler Schwankungen, sollten Sie bei Ihrer Rechnung jeden Monat einzeln betrachten. Neben der Umsatzplanung, sollte auch eine Kostenplanung erfolgen. Hierzu gehören Kosten für die Miete, das Personal, Versicherungen sowie für die Buchhaltung. Weiterhin müssen Sie auch steuerliche Pflichten beachten - auch diese Kosten müssen Sie in Ihrer Rechnung aufnehmen. Den Umsatz und die Kosten können Sie anschließend in einer Gewinn- und Verlustrechnung zusammenführen.
  4. Plan über Liquidität: In diesem Punkt legen Sie dar, dass Ihr Unternehmen liquide sein wird. Das heißt, das Zahlungsunfähigkeitsrisiko sollte so gering wie möglich ausfallen. Die Liquidität sollte von Gründern nicht unterschätzt werden - es ist einer der häufigsten Gründe, warum Menschen mit der Selbstständigkeit scheitern.

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Bei der Hotelbranche kann es durchaus schwierig sein, richtig zu kalkulieren, denn die Gründung in der Hotellerie ist mit einer Vielzahl von Kosten verbunden. Bereits bei der Wahl der Immobilie kommen wichtige Entscheidungen auf Sie zu. Wollen Sie ein Hotel neu bauen oder ein vorhandenes Gebäude nutzen? Fällt Ihre Wahl auf Letzteres, so stellt sich die Frage, ob eine Pacht oder ein Kauf mehr Vorteile für Sie bringt. Egal für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden - sowohl ein Neubau, als auch Umbau- und Renovierungsmaßnahmen sind kostenintensiv, weswegen der Finanzierungsbedarf nicht unterschätzt werden darf. Bei der Einrichtung sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, denn mehr Geld am Anfang zu investieren kann sich durchaus auszahlen, wenn Sie sich z.B. für eine langlebige Ausstattung entscheiden. Neben der Erstausstattung sollten Neuanschaffungen und Reparaturen auch in Ihrer Finanzaufstellung aufgenommen werden. Viele Hotelgründer unterschätzen zudem die geringen Einnahmen in der Anfangsphase. Der Grund: Es dauert einige Zeit, bis genügend Gäste bei Ihnen einchecken und Ihr Unternehmen rentabel macht. Diese Phase sollten Sie auch in Ihrer Kalkulation berücksichtigen.

Marketingstrategie entwickeln:

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird Ihre Konkurrenz schon eine Internetpräsenz aufgebaut haben. Deswegen führt auch für Sie kein Weg am Internet vorbei. Neben einer eigenen Webseite, können Sie auch Ihre Reichweite mit einer Online-Marketing-Strategie erhöhen. Sie sollten jedoch vorsichtig sein, denn anstatt so viele Kommunikationskanäle wie möglich zu bedienen, empfiehlt es sich, die Kanäle zu wählen, die für Ihre Zielgruppe relevant sind. Das könnte z.B. ein eigener Blog sein, in dem Sie über die Region berichten. Gibt es viele Outdoor-Aktivitäten in Ihrem Einzugsgebiet, können Sie auch eine Online-Community ins Leben rufen, wo Personen sich über Wanderwege oder ähnliches austauschen können.

Auch die Auflistung in einer Online-Travel-Agentur können Sie in Erwägung ziehen. Dabei sollten Sie sich jedoch über die zusätzlichen Kosten im Klaren sein und diese dem Nutzen gegenüberstellen. Am Anfang könnte es eine gute Idee sein in der Auflistung aufzutauchen, um Ihren Bekanntheitsgrad zu steigern. Ob Sie doch auf Dauer davon profitieren, müssen Sie ausrechnen. Nicht selten bezahlen Sie für den Vermittlungsservice rund 20 Prozent Ihres Umsatzes.

Im Businessplan sollten Sie schon Ihre geplanten Marketingaktivitäten darlegen können. Schauen Sie sich doch einfach an, wie und vor allem wo Ihre Konkurrenten werben. Es ist immer gut, sich Inspiration zu holen, jedoch sollten Sie nicht von den Konkurrenten abkupfern, sondern überlegen, wie Sie es noch besser machen können.

Bei weiteren Fragen zur Gründung könnte der Artikel Steuerberater für Gründer oder auch der Artikel Existenzgründung: Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen für Sie von Interesse sein.

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Auflagen und Steuern

Je nach gewählter Unternehmensform und Ausrichtung des Hotels, werden unterschiedliche gesetzliche Auflagen und steuerliche Pflichten auf Sie zukommen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick darüber, worauf Sie als Hotelier insbesondere achten müssen.

Welche gesetzliche Auflagen gibt es in der Hotellerie?

Zunächst müssen Sie sich bei einer Hoteleröffnung um die Gewerbeanmeldung kümmern. Hierzu benötigen Sie gegebenenfalls Ausweispapiere, einen Auszug aus dem Handelsregister und - je nach Unternehmensform - eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages. Achtung: Neben der Anmeldung, müssen Sie sich auch eine offizielle Erlaubnis (= Konzession) vom Gewerbeamt einholen.

Weiterhin müssen Sie im Rahmen Ihrer Werbung und dem Marketing die Preisangabenverordnung (PAngV) beachten. Das heißt, Sie müssen Ihre Preise transparent gestalten und sowohl auf die Umsatzsteuer sowie mögliche andere Preisbestandteile hinweisen. Sie sind dazu verpflichtet, stets den Endpreis ersichtlich auszuweisen.

Darüber hinaus sind Sie als Inhaber eines Beherbungsbetriebes automatisch Mitglied in der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) - die gesetzliche Unfallversicherung für Betriebe in der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, der Tabakindustrie und von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Dies gilt auch für Ihre Arbeitnehmer. Achtung: Sie müssen sich spätestens am Tag des Beginns des Beschäftigungsverhältnisses bei dem Träger der Rentenversicherung melden.

Nach dem Beherbungsstatistikgesetz (BeherbStatG) unterliegen Sie als Inhaber einer Unterkunft für mindestens zehn Gäste der Auskunftspflicht für Erhebungen. Neben den monatlichen Erhebungen über der Zahl der Betten, der Gäste und deren Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben werden im Bereich der Hotellerie monatlich auch das Angebot an Gästezimmern und deren Belegung erfasst.

Ein weiterer Punkt betrifft die Gastronomie in Ihrem Betrieb. Wollen Sie Ihr gastronomisches Angebot nicht auf Ihre eigenen Gäste begrenzen, so benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Dafür brauchen Sie einen Nachweis der Industrie- und Handelskammer über notwendige lebensmittelrechtliche Kenntnisse, einen Gewerbezentralregisterauszug, einen Grundriss der Räumlichkeiten für den Gaststättenbetrieb und ein Polizeiliches Führungszeugnis.

Darüber hinaus können, je nach Ihrem Angebot, folgende Punkte auf Sie zukommen:

Tipp: Sie sollten eine Mitgliedschaft beim Branchenverband des Gastgewerbes in Erwägung ziehen (DEHOGA). Neben der Unterstützung in der Rechtsberatung sparen Sie u.a. bei Gebühren für die GEMA sowie für Energie und Storm.

Welche steuerlichen Pflichten entstehen?

In der Gründungsphase sollten Sie sich weitreichende Gedanken über die Rechtsform machen, denn für Ihr Gewerbe ergeben sich dementsprechend unterschiedliche individuelle Steuerpflichten:

 Einzelunternehmen 
 

 Personengesellschaft 
 (GbR, GmbH & Co KG, KG) 

 Kapitalgesellschaft
 (AG, GmbH, UG) 

  • Umsatzsteuer 
  • Einkommensteuer 
  • Gewerbesteuer 
  • Umsatzsteuer 
  • Einkommensteuer 
  • Gewerbesteuer 
  • Umsatzsteuer 
  • Körperschaftssteuer 
  • Gewerbesteuer 

Einkommensteuer:

Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer und bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen innerhalb eines Kalenderjahres. Einzelunternehmer sowie Personengesellschaften sind auch einkommensteuerpflichtig. Bei denen werden die Gewinne aus dem Gewerbebetrieb bzw. aus der selbstständigen Tätigkeit versteuert. Weiterhin müssen Sie eine vierteljährliche Vorauszahlung für die Einkommensteuer abgeben sowie eine jährliche Steuererklärung am Ende des Kalenderjahres abgeben.  

Körperschaftsteuer:

Im Gegensatz zur Einkommensteuer, richtet sich die Körperschaftssteuer nicht an natürliche, sondern an juristische Personen. Versteuert wird das Einkommen innerhalb eines Kalenderjahres. Es muss ebenfalls vierteljährlich eine Vorauszahlung geleistet werden sowie eine jährliche Steuererklärung zur Körperschaftssteuer abgeben werden.

Gewerbesteuer:

Jeder Gewerbetreibende ist steuerpflichtig. Lediglich Freiberufler sowie Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind von der Steuer ausgenommen. Die Gewerbesteuer besteuert den sogenannten Gewerbeertrag. Dieser wird aus dem Gewinn abgeleitet, der auch für die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer ermittelt wird. Gewerbetreibende müssen die Gewerbesteuer vierteljährlich in einer Vorauszahlung an die zuständige Gemeinde abführen und am Ende des Kalenderjahres eine Steuererklärung abgeben.

Umsatzsteuer:

In Deutschland wird auf beinahe jedes Produkt sowie Dienstleistung die Umsatzsteuer erhoben. Steuerträger ist der Endverbraucher, aber aus technischen Gründen, sind die verkaufenden Unternehmen in der Pflicht sie Steuer zu erheben und anschließend an das Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuerpflichtig ist jedes Unternehmen in Deutschland, mit Ausnahme von denen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent, doch auf bestimmte Waren- und Leistungsgruppen wird der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent angewendet. Für Hoteliers ist es wichtig zu beachten, dass die Umsätze aus den reinen Übernachtungskosten mit 7 Prozent angesetzt werden, für andere Dinge, wie z.B. ein Saunabesuch der Gäste, jedoch 19 Prozent fällig werden. Diese unterschiedlichen Umsatzsteuersätze müssen Sie bei der Rechnungslegung beachten. Die Umsatzsteuer muss prinzipiell nach einem bestimmten Vorauszahlungszeitraum (z.B. einem Monat oder Quartal) zum 10. des darauffolgenden Monats abgeführt werden.

Steuern bei der Beschäftigung von Mitarbeitern:
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, fallen zwar keine weiteren Steuern an - Sie müssen jedoch folgenden Pflichten nachkommen: Sie müssen die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer bei der Lohnzahlung einbehalten und am 10. jedes Monats an  das Finanzamt abzuführen.

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Brauche ich einen Steuerberater?

Ein Steuerberater kann Ihnen bei vielen verschiedenen Aufgaben helfen. Dazu gehört die klassische Steuerberatung, die betriebswirtschaftliche Beratung, die Finanzbuchhaltung, die Lohnbuchhaltung, Bilanzen sowie Steuererklärungen und Jahresabschlüsse.

Steuerberatung:

Ein Steuerberater kann Ihre Steuern optimieren und vorausschauende Steuerplanungen entwickeln, damit Sie so wenig Steuern wie nur möglich zahlen. Neben Ihrer Tätigkeit als Hoteleigentümer, kann er Sie auch privat beraten. Die steuerliche Beratung ist eine Vorbehaltsaufgabe. Das bedeutet, dass nur Angehörige des Berufsstands Sie in steuerlichen Angelegenheiten beraten darf. In der Hotelbranche finden sich viele Besonderheiten wie Getränkesteuer, Vergnügungsteuer und unterschiedliche Umsatzsteuersätze, die durch Fragestellung wie “vor Ort essen” oder “zum Mitnehmen” entstehen. Gegebenenfalls kann ein Steuerberater Sie auch in Einspruchs- und Klageverfahren vor den Gerichten vertreten.

Betriebswirtschaftliche Beratung:

Die Hotellerie ist ein hart umkämpfter Markt. Ein Steuerberater kann Ihnen somit nicht nur steuerlich, sondern vor allem betrieblich beraten. So kann er z.B. für Sie sämtliche branchenspezifische und betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie Geschäftsanalysen erstellen. Darüber hinaus kann er bei Prognosen über Gewinn, Kapital und Liquidität helfen. Die Hotelbranche bedarf eine vergleichsweise hohe Finanzierung und so kann der Steuerberater Ihnen helfen, stets den Überblick zu halten indem er regelmäßige Finanz- und Kosten-Nutzen-Analysen durchführt oder monatliche Controlling Reports mit einem Soll-Ist-Vergleich erstellt. Zusätzlich kann er Ihnen helfen, die richtigen Übernachtungspreise zu kalkulieren und mit Ihnen, eine optimale Auslastungstrategie zu erarbeiten. Auch hilft er Ihnen, sich optimal auf die Betriebsprüfung vorzubereiten. Darüber hinaus gehören für Steuerberater auch die Beratung zu Themen rund um die Altersvorsorge sowie Vermögensbildung zum Aufgabenspektrum.

Finanzbuchhaltung:

Der Steuerberater kann die Erstellung sowie Überwachung der Finanzbuchhaltung übernehmen. Dieser dokumentiert die Vermögensverhältnisse und Veränderungen dieser Bestände und schließt am Ende einer Rechnungsperiode die Konten. Darüber hinaus kümmert er sich um die branchenspezifische betriebswirtschaftliche Auswertung.

Lohnbuchhaltung:

Der Steuerberater kann die komplexe Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihres Hotels übernehmen und überwachen. Besonders im Bereich der Hotellerie gibt es Optimierungspotential aufgrund der Arbeitszeiten, sowie der Feiertags- und Nachtarbeit und gegebenenfalls des Einsatzes von Saisonkräften. Daneben kann der Steuerberater auch die Anmeldung der Lohnsteuer und Sozialversicherung übernehmen.

Bilanzen:

Ein Steuerberater kann für Sie die Bilanz, also eine Übersicht aller Vermögensbestandteile eines Unternehmens sowie die Herkunft des Kapitals, erstellen. Durch die Erstellung können sich Interessensgruppen schnell über die aktuelle Vermögenslage eines Unternehmens informieren. Darüber hinaus ist es mit der Bilanz möglich, den Überschuss in einer bestimmten Periode zu ermitteln.

Steuererklärung und Jahresabschluss:

Folgende Abschlüsse und Erklärungen kann der Steuerberater für Sie erstellen:

  • Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
  • Betriebliche Steuererklärungen (z.B. Umsatz-, Gewerbe-, und Körperschaftsteuer)
  • Zwischen- und Ergänzungsbilanzen
  • Private Steuererklärungen (z.B. Erbschaftssteuer)

Bei Ageras bearbeiten wir häufig Anfragen zum Thema Gründung bzw. Steuerberatung und Buchführung in der Hotellerie. Das heißt, wir kennen Ihre Bedürfnisse und wissen, worauf es bei einem passenden Berater für Sie ankommt. So haben wir einer Unternehmensgesellschaft im Hotelgewerbe dabei geholfen einen Steuerberater für die steuerliche Beratung, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zu finden. Darüber hinaus hat sich eine GmbH aus der Branche an uns gewendet, um jemanden zu finden, der die Lohnkonten führen sowie die Lohnbuchhaltung, die Finanzbuchhaltung und das Controlling übernehmen kann. Dies sind nur zwei Beispiele von vielen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir helfen Ihnen schon heute dabei, den passenden Steuerberater zu finden.

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